- Konzentrationsgrundsatz
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Der Konzentrationsgrundsatz (eine Prozessmaxime) bezeichnet das Bestreben, eine gerichtliche Verhandlung möglichst konzentriert, d. h. in einer Verhandlung, durchzuführen. Im Strafverfahren ist dies als Verfahrensrecht des Angeklagten herausgebildet; sofern die Hauptverhandlung um mehr als drei Wochen unterbrochen wird (§ 229 StPO), besteht hier ein Revisionsgrund.
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