Kosa-Initiative

Kosa-Initiative

Die Initiative 'Nationalbankgewinne für die AHV' (Kosa-Initiative) war eine Schweizer Volksinitiative, welche am 24. September 2006 abgelehnt wurde.

Die Kosa-Initiative, welche ihren Namen von einem Komitee für eine sichere AHV (Kosa) ableitet, wurde hauptsächlich von der SP unterstützt [1]. Sie verlangte, dass der jährliche Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank, etwa durch Goldverkäufe, abzüglich einer Milliarde Franken für die Kantone, künftig an die AHV geht, um deren Betrieb zu sichern.

Inhaltsverzeichnis

Wortlaut

Die Volksinitiative hatte folgenden Wortlaut [2] :

I
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 99 Abs. 44
Der Reingewinn der Nationalbank geht an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Vorbehalten bleibt ein Anteil der Kantone von einer Milliarde Franken jährlich; das Gesetz kann diesen Betrag der Preisentwicklung anpassen.
II
Die Übergangsbestimmnungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:
Art. 197 (neu)
1. Übergangsbestimmung zu Art. 99 Abs. 4 (neu)
Artikel 99 Absatz 4 ist spätestens zwei Jahre nach der Annahme durch Volk und Stände in Kraft zu setzen. Falls die notwendigen Gesetzesanpassungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt sind, erlässt der Bundesrat Ausführungsbestimmungen.

Die potentiellen Folgen der Initiative - Argumente

In der Debatte um die Kosa-Initiative wurden von Befürwortern und Gegnern folgende Argumente angeführt: [3] [4] [5]

Vorteile
  • Defizitärer AHV wird mehr Geld gesprochen.
  • Reine Umverteilung von finanziellen Mitteln nach unten. Ohne Generierung von neuem Geld wird die Kaufkraft der Versicherten gestärkt mit Binnenwachstum in der Folge und damit auch wieder höheren Steuereinnahmen. (Die Leidtragenden wären die privaten Großaktionäre der Schweizer Nationalbank, die jedoch auch eine größere Sparquote haben, als die Masse der Versicherten).
Nachteile
  • Kantone erhalten weniger Geld und müssten allenfalls Steuern erhöhen.
  • Die Nationalbank verliert an Unabhängigkeit, da politischer Druck für eine bestimmte Geldpolitik entsteht. Die Geldpolitik sollte sich jedoch hauptsächlich um Geldwertstabilität kümmern.
  • Der Druck, die hochdefizitäre AHV zu sanieren, schwindet.
  • Reine Umverteilung von finanziellen Mitteln, da kein neues Geld generiert wird. Also eine Pseudolösung.
  • Wäre die Initiative angenommen worden, so hätte der Bund kein Geld mehr aus seinen 55 Prozent Aktien-Anteil bekommen und die Kantone hätten rund 666 Millionen weniger als heute erhalten. Hochgerechnet die AHV jedoch 1.210 Milliarden Franken mehr.

Ablehnung der Initiative

Der Bundesrat und das Parlament waren gegen die Initiative, da sie glauben, dass sie die AHV-Finanzierung langfristig nicht sicherstellen könne. Ausserdem sagten sie, dass sie lediglich Mittel verteile und Bund und Kantonen Einnahmen in Milliardenhöhe entziehe, obwohl die öffentlichen Hand nur 55 Prozent der Aktien besitzt. Zudem habe sie die Unabhängigkeit der Nationalbank gefährdet, indem sie deren Geld- und Währungspolitik dem Einfluss der Sozialpolitik ausgesetzt hätte und damit das Vertrauen in den Franken geschwächt hätte.

Da die Initiative am 24. September 2006 abgelehnt wurde[6] mit 58,3 Prozent der Stimmen gegen 41,7 Prozent der Befürworter, kam ein Beschluss des Parlaments von 2005 zum Tragen, der als indirekter Gegenvorschlag zur Initiative gedacht war: Der Bundesanteil am Golderlös der Nationalbank, rund 7 Milliarden Franken, wird dem AHV-Fonds zugewiesen. Dieses Geld wäre bei Annahme der Initiative hingegen nach heutigem Recht für den Abbau der Bundesschulden verwendet worden.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.parlament.ch/d/Medienmitteilungen/Seiten/mm_2005-10-25_999_02.aspx (abgerufen 7. Juni 2008)
  2. http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis303.html
  3. http://www.cvpluzern.ch/mitteilungen/060904dv.php (abgerufen 7. Juni 2008)
  4. http://www.swissbanking.org/20060912-5720-refmkrou_mk_20060914_d-moe.pdf (abgerufen 7. Juni 2008)
  5. http://www.efd.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00573/01044/index.html?lang=de (abgerufen 7. Juni 2008)
  6. http://www.efd.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00573/01030/index.html?lang=de (abgerufen 7. Juni 2008)

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