- Angelika Reichart
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Angelika Reichart (* 25. August 1953 in Augsburg) ist eine deutsche Juristin und Richterin am Bundesgerichtshof.
Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung war Reichart von 1979 bis 1983 als wissenschaftliche Mitarbeiterin und als Akademische Rätin an einem Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Augsburg tätig. Dort promovierte sie zum Dr. iur. Anschließend war Reichart ab November 1983 im höheren Justizdienst des Freistaats Bayern tätig, wo sie zunächst in Zivilkammern und einer Strafkammer des Landgerichts Augsburg tätig war. Im Juni 1985 wurde sie zur Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg, im Mai 1986 zur Richterin am Amtsgericht Augsburg ernannt. Hier war sie ab April 1998 weitere aufsichtsführende Richterin. Im April 2000 wurde sie zur Richterin am Oberlandesgericht befördert und einem auswärtigen Zivilsenat des Oberlandesgerichts München in Augsburg zugewiesen.
Am 17. März 2005 wurde Reichart vom Richterwahlausschuss als Richterin am Bundesgerichtshof gewählt.[1] Die Ernennung durch den Bundespräsidenten erfolgte am 1. Juni 2005.[2] Am Bundesgerichtshof ist sie dem für das Gesellschaftsrecht zuständigen II. Zivilsenat zugewiesen.
Reichart ist verheiratet und hat ein Kind.
Nachweise
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