- Kragenamt
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Kragenamt ist in Schleswig-Holstein die inoffizielle Bezeichnung für ein Amt, dessen Amtsverwaltung in einer nicht zum Amt gehörenden Gemeinde liegt, die wie ein Kragen von den umliegenden amtsangehörigen Gemeinden umschlossen wird. Beispiele sind die Kirchspielslandgemeinde Amt Kirchspielslandgemeinde Marne-Land (Amtssitz in der amtsfreien Stadt Marne) und das Amt Karrharde (Amtssitz in der amtsfreien Gemeinde Leck).
Im Amtssitz bestehen dann zwei Verwaltungen nebeneinander, nämlich die der Gemeinde selbst und die des Amtes. In der nun seit (2005) anstehenden Verwaltungsstrukturreform wird eine Zusammenlegung angestrebt.
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