- Kragenverwaltung
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Als Kragenverwaltung wird eine Verwaltungsgliederung genannt, bei der das Zentrum Sitz der Verwaltungseinheit der Peripherie ist, obwohl es selbst eine eigene Verwaltungseinheit bildet.
Häufigstes Beispiel ist eine kreisfreie Stadt (Stadtkreis), die zugleich Sitz der Verwaltung des umgegebenden Kreises (Landkreises) ist, ohne ihm anzugehören („Kragenkreis“).
Beispiele:
- historisch: Wien als Regierungssitz für das Bundesland Niederösterreich,
- historisch: Bremerhaven als Sitz des Landkreises Wesermünde
- historisch: kreisfreie Stadt Aachen als Sitz des Kreises Aachen („Kragenkreis“).
- amtsfreie Stadt Plön als Sitz des Amtes Großer Plöner See („Kragenamt“)
- Der Landkreis Heilbronn umgibt die Stadt Heilbronn vollständig
In der Gerichtsbarkeit findet sich das Beispiel eines Kragengerichts:
- Landeshauptstadt München als Sitz des Landgerichts München II
Auf Kreisebene ist das Gegenstück zu einem Kragenkreis der so genannte Sektoralkreis.
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