Krankenhagen

Krankenhagen

Krankenhagen ist ein eingemeindetes Dorf der südniedersächsischen Stadt Rinteln.

Inhaltsverzeichnis

Geographische Lage

Krankenhagen liegt etwa 6 km südlich der Altstadt von Rinteln im Tal der Exter bzw. an deren westlichen Hängen und 200 m vor der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen. Der Ort liegt auf einer eiszeitlichen Grundmoräne in einer Höhe von etwa 85 m über NN und hat gut 2.000 Einwohner.

Die durch Krankenhagen verlaufende Extertalstraße wurde in den Jahren 1968/69 ausgebaut; die in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts erbaute Extertalbahn, an der es einen Haltepunkt in Krankenhagen gab, wurde bereits vor Jahren stillgelegt und wird heute nur noch von Fahrraddraisinen befahren.

Nicht weit südlich des Dorfes liegt an der Extertalstraße ein großer Fischteich (Bögerhof), der bis in die 1950er Jahre einem Freibad diente.

Geschichte

Der 1516 in einer Urkunde des Stifts Obernkirchen erstmals erwähnte Ort ist aus mehreren kleinen Siedlungskernen zusammengewachsen. Frühere Arbeiten zur Ortsnamensentwicklung verweisen auf eine bereits im 13. Jahrhundert im nahen Rinteln beurkundete Familie Krankeren. Eine zweite Theorie neigt zu der Annahme, dass der Wortteil „krank“ in der Bedeutung für „klein“, „schmal“ oder „gekrümmt“ (mittelhochdeutsch „krank“ = Rundtal, Talbiegung) vorliegt.[1]

Die Nachrichten über das Feuerlöschwesen im Rintelner Ortsteil Krankenhagen/Volksen sind so alt wie die Freiwillige Feuerwehr Rinteln selbst. Rechtsvorschrift für den Brandschutz für den gesamten hessischen Bereich war im 19. Jahrhundert war eine Überarbeitung von 1732 der Feuerordnung der Stadt Kassel aus dem Jahre 1558, und zwar in der Fassung von 1775. Da nicht alle Gesetzesteile für den ländlichen Bereich von Bedeutung waren, hier einige betreffende Anordnungen:[2]

Wer ein Feuer entdeckte und kein „lautes Geschrey“ machte, hatte 100 Gulden Strafe zu zahlen.

Bey Löschung des Feuers soll nicht jedermann ohn unterschied herzu laufen und einer den anderen verhindern, so denn es sollen die Weibsleute, Kinder und andere, zum Feuerlöschen Alten und ohnvermögens halber unbequemlichen Personen in ihren Häusern bleiben, auf das Flugfeuer gut achtung geben, und Wasser in die Häuser und auf den Boden tragen. Gestalten, dann diejenigen, welche nun um der Curiosität willen zuschauen, und den Feuerlöschenden im Wege stehen, scharf zurück getrieben werden müssen.

Wenn es stürmte, war es bei 5 Gulden Strafe verboten, eine brennende Laterne auszuhängen.

Bey dem Brand sollen die Feuer Herren mit allem fleiß dahin sehen, damit die Leute ordentlich in zwey Reihen vom Wasser an bis an das Feuer gestellt und in einer reihe die Eymer mit Wasser in der anderen reihe aber die ledigen Eymer wieder zurück nach dem Wasser gereicht werden mögen.

Ein jeder, der „Geschirr“ (Pferdegespanne) hatte, musste sich unter Androhung von Strafe unverzüglich mit Schleifbütte und Kübeln zum Wasser begeben und dieses zum Feuer bringen. Jeder Hausvater war verpflichtet, im Winter ein Fass Wasser im Hause zu haben. Das Einhängen von Speck in die Schornsteine zum Räuchern war verboten. Weil an der Anschaffung der Feuerinstrumente viel gelegen war, musste jeder Neubürger den „Ledereymer“, mit der Hausnummer versehen, „in Natura“ bei der zuständigen Behörde vorzeigen. Auch wurde das Aufstellen von Feuerwachen nach Bränden geregelt.

Schulisches

Die Grundschule Krankenhagen befindet sich Am Kirchanger 12. Sie ist eine kleine Schule in dörflicher Umgebung. In der Regel werden hier etwa 80 Kinder in fünf Klassen von fünf bis sechs Lehrkräften unterrichtet.[3]

Sehenswürdigkeiten

  • Gräberfeld auf dem Knickbrink: Auf dem Knickbrink am Nordrand des Ortes befindet sich eines der größten bekannten, prähistorischen Gräberfelder in Südniedersachsen.[4]

Literatur

  • Gudrun Husmeier (Bearb.): Geschichtliches Ortsverzeichnis für Schaumburg (= Schaumburger Studien 68 = Veröffentlichungen der historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen 239, unter Verwendung der Vorarbeiten von Martin Fimpel). Verlag für Regionalgeschichte, Gütersloh 2008 ISBN 978-3-89534-688-0
  • Osnabrücker naturwissenschaftliche Mitteilungen. Veröffentlichungsreihe des Naturwissenschaftlichen Vereins Osnabrück, Heft 1, Osnabrück 1972, S. 126 f.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Schmidt, Manfred: Die kuriosen deutschen Ortsnamen – Eine namenkundliche Untersuchung, 1. Aufl., GRIN Verlag, Books on Demand GmbH, Norderstedt 2009, S. 44, ISBN 978-3-640-34552-6.
  2. Ausführlich: Blazek, Matthias: Feuerwehrwesen im Landkreis Schaumburg im 19. Jahrhundert, 2., aktualisierte und ergänzte Auflage, Adelheidsdorf 2002, S. 41 ff.
  3. Internetauftritt der Grundschule.
  4. Vgl. Thieme, Ursula: „Leichenbrände“, in: Ein Urnenfriedhof der älteren Eisenzeit vom Knickbrink, Gem. Krankenhagen (Die Kunde, Jg. 7/1939, Nr. 3, Gemeinsames Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für die Urgeschichte Nordwestdeutschlands im Reichsbund für deutsche Vorgeschichte und der Arbeitsgemeinschaft für die Volkskunde Niedersachsens, hrsg. von Paul Erdniß), S. 30 ff.

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