Kreditbrief
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Kreditbrief — Kreditbrief … Deutsch Wörterbuch
Kreditbrief — (Akkreditiv, Kreditiv), diejenige Form der Anweisung, bei welcher der Aussteller, gewöhnlich ein Bankier, eine andre, zumeist eine auf Reisen gehende Person ermächtigt, bei dem Adressaten Gelder zu erheben. Ist der Brief an bloß eine Person… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kreditbrief — Kreditbrief, Akkreditiv, Urkunde, in welcher der Inhaber ermächtigt wird, von dem Adressaten Zahlung in Empfang zu nehmen. (S. auch Akkreditieren.) … Kleines Konversations-Lexikon
Kreditbrief — Beglaubigungsschreiben; Akkreditiv * * * Kre|dit|brief 〈m. 1〉 Anweisung einer Bank, Sparkasse an eine auswärtige Bank, Sparkasse, einem Dritten einen bestimmten Kredit zu gewähren * * * Kre|dit|brief, der [LÜ von frz. lettre de crédit]: Anweisung … Universal-Lexikon
Kreditbrief — Kredit: Das seit dem 16. Jh., zuerst in der Form »Credito« bezeugte Substantiv ist aus it. credito »Leihwürdigkeit« entlehnt. Die heutige Form setzte sich etwa um 1600 unter dem Einfluss des gleichfalls aus dem It. stammenden frz. crédit durch.… … Das Herkunftswörterbuch
Kreditbrief — Anweisung an eine oder mehrere Banken, dem Begünstigten Beträge bis zu der im K. bezeichneten Höchstsumme auszuzahlen (⇡ Akkreditiv). Wer aufgrund eines K. Zahlung verlangt, muss sich als sein rechtmäßiger Inhaber legitimieren. Der ⇡… … Lexikon der Economics
Kreditbrief — Kre|dit|brief … Die deutsche Rechtschreibung
Akkreditiv — Kreditbrief; Beglaubigungsschreiben * * * Ak|kre|di|tiv 〈n. 11〉 1. Kreditbrief 2. Zahlungsauftrag, Anweisung (an eine Bank) 3. = Beglaubigungsschreiben [→ akkreditieren] * * * Ak|kre|di|tiv, das; s … Universal-Lexikon
Beglaubigungsschreiben — Kreditbrief; Akkreditiv * * * Be|glau|bi|gungs|schrei|ben 〈n. 14〉 Schreiben, das einen Diplomaten bei einer anderen Regierung beglaubigt; Sy Akkreditiv (3) * * * Be|glau|bi|gungs|schrei|ben, das: Schriftstück, das einen diplomatischen Vertreter… … Universal-Lexikon
Anweisung (Recht) — Postanweisung der Deutschen Bundespost Wird jemand über einen Dritten angewiesen eine Leistung an den Dritten zu bewirken, liegt eine Anweisung im Rechtssinne vor. Die Anweisung ist, sofern sie in einer Urkunde verlautbart wird, ein Rektapapier.… … Deutsch Wikipedia