- Kreditgeld
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Kreditgeld ist eine Forderung gegenüber einer natürlichen oder juristischen Person, die dazu verwendet werden kann, Waren und Dienstleistungen zu erwerben.[1] Scheidemünzen, Banknoten, Buchgeld und elektronisches Geld sind Kreditgeld und stellen eine Forderung gegenüber dem jeweiligen Emittenten, beispielsweise einer Bank, dar. Die Akzeptanz von Kreditgeld geschieht aufgrund von Vertrauen gegenüber dem Emittenten oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Kreditgeld, dessen Akzeptanz auf gesetzlichen Vorschriften beruht, bezeichnet man als Fiatgeld.[2]
Einzelnachweise
- ↑ Ludwig von Mises, The Theory of Money and Credit, Indianapolis, Liberty Fund, trans. H. E. Batson, 1981, Kapitel 1, 3.25.
- ↑ Paul Terres, Die Logik einer wettbewerblichen Geldordnung, Mohr Siebeck, 1999, S. 41f.
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