Kreis Frankenstein

Kreis Frankenstein
Landkreise Frankenstein und Münsterberg, 1905

Der preußische Kreis, ab 1939 Landkreis Frankenstein i. Schles. bestand mit seinem Nachbarn, dem 1932 mit ihm vereinigten Kreis Münsterberg, in der Zeit zwischen 1816 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945:

  • 5 Städte,
  • 98 Gemeinden.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Die Kreise Frankenstein und Münsterberg in der Provinz Schlesien umfassten im Wesentlichen das Territorium des Mediatherzogtums Münsterberg. Schon im Zuge der Reorganisation der Verwaltung Schlesiens nach der Eroberung durch Friedrich, den Großen wurden zwei landrätliche Kreise zu Frankenstein und Münsterberg eingerichtet und dem Kriegs- und Domänenkammer-Departement Breslau (ab 1808 "Regierungsbezirk" genannt) zugewiesen.

Bei der Neuordnung der Verwaltung des preußischen Staats nach dem Wiener Kongress wurden beide Kreise dem neu geschaffenen Regierungsbezirk des schlesischen Gebirges zu Reichenbach zugeordnet und die Änderung zum 1. Mai 1816 in Kraft gesetzt. Die Landratsämter waren in Frankenstein und Münsterberg.

Die Kreise Frankenstein und Münsterberg wurden am 24. Januar 1818 endgültig wie folgt abgegrenzt:

  • Eingliederung des Dorfes Gallenau aus dem Kreis Grottkau und der Dörfer Nieder und Ober Plottnitz aus dem Kreis Neisse in den Kreis Frankenstein,
  • Eingliederung der Dörfer Bockau, Ebersdorf und Pitschen aus dem Kreis Münsterberg in den Kreis Striegau,
  • Eingliederung der Dörfer Bruckstein, Gallendorf, Herbsdorf, Hertwigswalde, Liebenau, Neuhaus, Nieder und Ober Pomsdorf und Wehrdorf aus dem Kreis Grottkau in den Kreis Münsterberg.

Nach der Auflösung des Regierungsbezirks Reichenbach traten die Kreise Frankenstein und Münsterberg mit Wirkung vom 1. Mai 1820 zum Regierungsbezirk Breslau.

Seit dem 1. Juli 1867 gehörten beide Kreise als Bestandteile des Königreichs Preußen zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Am 21. Juli 1875 wurden die Landgemeinde Kobelau und der Gutsbezirk Kobelau aus dem Kreis Nimptsch in den Kreis Frankenstein.

Freistaat Preußen

Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.

Am 29. Mai 1926 trat die Landgemeinde Kattersdorf vom Kreis Münsterberg zum Landkreis Neisse.

Zum 30. September 1929 fand in den Kreisen Frankenstein und Münsterberg entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Oktober 1932 wurden die Kreise Frankenstein und Münsterberg zum neuen Kreis Frankenstein i. Schles. zusammengeschlossen. Das Landratsamt des neuen Kreises war in Frankenstein i. Schles. Gleichzeitig wurden die folgenden Grenzänderungen vorgenommen:

  • Eingliederung der Landgemeinden Algersdorf, Berzdorf, Deutsch Neudorf, Dobrischau, Haltauf, Kunern, Korschwitz, Kraßwitz, Kummelwitz, Münchhof, Neobschütz, Neu Karlsdorf, Pleßguth, Schildberg, Schönjohnsdorf und Waldneudorf aus dem Kreis Frankenstein i. Schles. in den Kreis Strehlen,
  • Eingliederung der Landgemeinden Kosemitz und Zülzendorf aus dem Kreis Reichenbach in den Kreis Frankenstein i. Schles.,
  • Eingliederung der Landgemeinde Wiltsch aus dem Kreis Frankenstein i. Schles. in den Kreis Glatz.

Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Frankenstein i. Schles. entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien erneut aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt. Noch im Sommer 1945 begann der Aufbau polnischer Verwaltungsstrukturen; mit den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz wurde Schlesien fast gänzlich unter polnische Verwaltung gestellt und die Vertreibung der verbliebenen Deutschen sanktioniert.

Kommunalverfassung

Für die Kreise galt zunächst die Kreisordnung für das Herzogtum Schlesien, die Grafschaft Glatz und das preußische Markgraftum Lausitz vom 2. Juni 1827, die dann durch Verordnung vom 7. Januar 1842 ergänzt wurde. Die 30 Jahre jüngere Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 wurde endlich von der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 abgelöst, die dann bis 1945 in Geltung war. Stadt und Land waren - nicht nur - in Preußen im 19. Jahrhundert stets unterschiedlich verfasst. Wegen stark voneinander abweichender Traditionen hatten auch die westlichen und die 1866 neu erworbenen Provinzen andere Kommunalverfassungen. Die Städteordnungen von 1808 und 1831 wurden abgelöst von der Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. Mai 1853. Für die Landgemeinden galten seit 1794 die obrigkeitlich geprägten Auffassungen des ALR, eine Reform kam in der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert nicht zustande. Erst im Jahrzehnt nach der gescheiterten bürgerlichen Revolution von 1848 wurden

  • das Gesetz betreffend die Landgemeinde-Verfassungen in den sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie und
  • das Gesetz betreffend die ländlichen Ortsobrigkeiten in den sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie, beide vom 14. April 1856, eingeführt.

Die Kreise Frankenstein und Münsterberg gliederten sich also zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und selbständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Frankenstein in Schlesien, Münsterberg in Schlesien, Reichenstein, Silberberg (Eulengebirge) und Wartha führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das "Führerprinzip" auf Gemeindeebene durchgesetzt.

Ortsnamen

Abgesehen von der Abänderung der Bezeichnung:

  • Tepliwoda: Lauenbrunn,

im Jahr 1936 verblieb es bis 1945 bei den eingeführten deutschen Ortsnamen.

Ortsverzeichnis

Folgende Orte des Landkreises Frankenstein hatten 1939 mehr als 500 Einwohner:

Alt Altmannsdorf (poln. Starczow) - Baitzen (Byczeń) - Bärdorf (Niedzwiedz) - Bärwalde (Niedzwiednik) - Baumgarten (Braszowice) - Bernsdorf (Biernacice) - Briesnitz (Brzeznica) - Follmersdorf (Chwalisław) - Frankenberg (Przyłęk) – Frankenstein (Ząbkowice Śląskie) - Frömsdorf (Czernczyce) - Gallenau (Goleniow Sląski) - Groß Nossen (Osina Wielka) - Groß Olbersdorf (Olbrachcice Wielkie) - Heinrichau (Henryków) - Heinrichswalde (Laski) - Hemmersdorf (Ozary) - Hertwigswalde (Doboszowice) – Kamenz (Kamieniec Ząbkowicki) - Krelkau (Krzelków) - Lampersdorf (Grodziszcze) - Teplawoda/Lauenbrunn (Ciepłowody) - Liebenau (Lubnów)- Maifritzdorf (Mąkolno) – Münsterberg (Ziębice) - Neu Altmannsdorf (Starczówek) - Nieder Pomsdorf (Pomianów Dolny) - Olbersdorf (Rososznica) - Peterwitz (Stoszowice) - Protzan (Zwrócona) – Reichenstein (Złoty Stok) - Reindörfel (Nieszków) - Schönheide (Przedborowa) – Schönwalde (Budzów) - Silberberg (Srebrna Góra) - Stolz (Stolec) - Tarnau (Tarnów) - Wartha Bardo - Weigelsdorf (Wigancice) - Zadel (Sadlno).

Der heutige Powiat Ząbkowicki umfasst das gleiche Territorium wie der 1945 untergegangene Landkreis Frankenstein.

Quellen

  • Kamionka, Roman: Die Reorganisation der Kreiseinteilung Schlesiens in der Stein-Hardenbergschen Reformperiode. Breslau 1934.
  • Walther Hubatsch (Hrsg.): Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815 - 1945, Marburg/Lahn; Reihe A: Preußen, Bd 4: Schlesien, bearbeitet von Dieter Stüttgen, Helmut Neubach und Walther Hubatsch, 1976, ISBN 3-87969-116-9

Weblinks


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