- Kronsyndikus
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Der Kronsyndikus war ein Ratgeber der Krone bzw. des Königs.
In Preußen war es der Titel eines angesehenen Rechtsgelehrten, der aufgrund besonderen Vertrauens des Monarchen berufen war, wichtige Rechtsfragen zu begutachten und rechtliche Angelegenheiten des königlichen Hauses zu prüfen und zu erledigen. Nach der preußischen Verfassung 1848/1850 (§ 3) waren sie lebenslang Mitglieder des Preußischen Herrenhauses.
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen. Kategorien:- Rechtsgeschichte
- Mitglied des Preußischen Herrenhauses
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