Kronsyndikus

Kronsyndikus

Der Kronsyndikus war ein Ratgeber der Krone bzw. des Königs.

In Preußen war es der Titel eines angesehenen Rechtsgelehrten, der aufgrund besonderen Vertrauens des Monarchen berufen war, wichtige Rechtsfragen zu begutachten und rechtliche Angelegenheiten des königlichen Hauses zu prüfen und zu erledigen. Nach der preußischen Verfassung 1848/1850 (§ 3) waren sie lebenslang Mitglieder des Preußischen Herrenhauses.

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