Kunstversicherung

Kunstversicherung

Die Kunstversicherung gehört im Bereich der Individualversicherung zu der Gruppe der Sachversicherungen, die besondere Versicherungsbedingungen zur Versicherung von Bildern, Fotos, Sammlungen, Skulpturen, aber zum Teil auch Pelzen und Schmuck vorsieht. Die gewöhnliche Hausratversicherung deckt für diese Gegenstände spezifische Risiken in Höhe und Umfang nicht ausreichend ab.

Einige Spezialversicherer sind in der Lage, eine Unterart in Form der Geschäftsversicherung für Museen, Kunsthandlungen, Galerien, Sammlungen usw. anzubieten (kombinierte Sachversicherung). Bei größeren Risiken wird hierbei ein Versicherungspool zwischen den Gesellschaften gebildet.

Es kann empfehlenswert sein, einen zusätzlichen Schutz bei Transport vorzusehen, zum Beispiel bei Ausleihungen an Museen oder Galerien oder bei der Beförderung zwischen den verschiedenen privaten Standorten ihrer Besitzer.

Die Kunstversicherung wird oft auf Basis "All Risks" angeboten, das heißt:

  • der Ursache eines Schadens der versicherten Kunst, Sammlung u. a. m. sind keine besonderen Grenzen gesetzt. Somit ist auch eine versehentliche Zerstörung oder Beschädigung des Versicherungsgegenstands gewährleistet (jemand stolpert in das Bild, oder durch Sonneneinstrahlung werden die Farben verändert usw.)
  • der Transport (weltweit) der versicherten Kunstobjekte wird in den Leistungskatalog eingeschlossen

Grobe Fahrlässigkeit ist jedoch in aller Regel ausgeschlossen.

Anbieter von Kunstversicherungen können oft auf eigene kunsthistorische Abteilungen zurückgreifen, um den Wert des Kunststückes zu schätzen. Daneben bedienen sie sich eines Netzwerkes von Spezialisten (Restauratoren, Auktionatoren, Universitäten).

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