- Künstliche Insemination
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Als Insemination wird jede Übertragung des männlichen Samens in den Genitaltrakt der Frau oder eines weiblichen Tieres bezeichnet, die nicht über den Weg der Kopulation erfolgt. Hierbei kann es zu einer Befruchtung kommen oder auch nicht. Insemination ist die gängigste Methode zur künstlichen Befruchtung.
Inhaltsverzeichnis
Insemination beim Menschen
In Deutschland wird bei verheirateten Paaren oder heterosexuellen Partnern in einer stabilen Partnerschaft die juristisch unbedenkliche Insemination durch das Sperma des Ehemannes oder Partners in einer festgefügten Partnerschaft, die homologe Insemination, von der Übertragung des Samens eines anderen Mannes, der heterologen Insemination unterschieden.[1] Die homologe Insemination schließt auch die Anwendung der Insemination bei einer unverheirateten Frau in festgefügter Partnerschaft mit ein. Handelt es sich bei dem Samenspender um einen Dritten, der weder verheiratet noch in einer festgefügten Partnerschaft zur Frau steht, wird dies als heterologe Insemination bezeichnet.[1]
Der Insemination geht in den meisten Fällen eine hormonelle Stimulation voraus, die in ca. 20% aller Fälle zu Mehrlingsgeburten führen kann.
Insemination durfte in der Vergangenheit in Deutschland von Ärzten nur bei verheirateten Frauen durchgeführt werden. Alleinstehende oder homosexuelle Frauen, die über diesen Weg ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, dürfen die Insemination allerdings straffrei und gefahrlos selber vornehmen, ebenso ist das Spermaspenden zu diesem Zweck nicht strafbar. Jede Person, die einer unverheirateten Frau beim Vorgang der Insemination als solchem hilft, machte sich aber genauso strafbar, wie es bei einem Arzt der Fall ist. Letzteres gilt für verheiratete Frauen genauso. Die einzige Person, die nicht Arzt sein muss, um zur Durchführung der Insemination berechtigt zu sein, ist immer nur die Frau selber. Hingegen ist in einigen benachbarten EU-Staaten (Niederlande, Belgien, Dänemark, ...) die Insemination durch Ärzte auch bei alleinstehenden Frauen und lesbischen Paaren möglich.
Die Richtlinien zur Durchführung der assistierten Reproduktion wurden mittlerweile von der Bundesärztekammer überarbeitet und in Deutschland ist es nunmehr auch Ärzten laut Berufsordnung gestattet, unverheirateten Frauen Inseminationen vorzunehmen, sofern der Samenspender in einer festgefügten Partnerschaft zur Frau steht und gesichert ist, dass er die Vaterschaft anerkennen wird.[1]
Die rechtliche Lage in einzelnen Ländern der Europäischen Union ist sehr unterschiedlich gestaltet. Einen Überblick hierzu hat das Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht erarbeitet.[2]
Insemination bei Tieren
- siehe Hauptartikel: Besamung
Literatur
- Iris Semke: Künstliche Befruchtung in wissenschafts- und sozialgeschichtlicher Sicht. Frankfurt/Main: Lang 1996 (= Marburger Schriften zur Medizingeschichte 34). ISBN 3-631-49443-2
Einzelnachweis
- ↑ a b c C. Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu: Neufassung der Richtlinie zur assistierten Reproduktion vom 18. November 2006. In: Rheinisches Ärzteblatt 7/2007, S. 27
- ↑ Rechtliche Regelungen zur Fortpflanzungsmedizin in europäischen Ländern
Siehe auch
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