- Bundesärztekammer
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Die Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) ist die Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung.
Die Bundesärztekammer ist keine Kammer oder sonstige Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern ein nicht eingetragener Verein ohne eigene Rechtsfähigkeit. Sie vertritt die berufspolitischen Interessen der rund 420.000 Ärzte in Deutschland.
Als Arbeitsgemeinschaft der 17 deutschen Ärztekammern (diese hingegen sind gesetzliche errichtete Körperschaften des öffentlichen Rechts) wirkt die Bundesärztekammer am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft mit. Die Bundesärztekammer unterstützt die Arbeit der Ärztekammern und nimmt dabei mittelbar auch gesetzliche Aufgaben wahr. Unmittelbare gesetzliche Aufgaben sind der Bundesärztekammer unter anderem im Rahmen der Qualitätssicherung sowie der Transplantationsgesetzgebung zugewachsen.
Die Kammergesetze der Länder verpflichten die Angehörigen der so genannten verkammerten Berufe zur Mitgliedschaft in ihren regionalen Apotheker-, Zahnärzte- oder Ärztekammern. Der einzelne Arzt gehört somit der Bundesärztekammer lediglich mittelbar über die Pflichtmitgliedschaft in seiner Ärztekammer an. Der einmal jährlich stattfindende Deutsche Ärztetag ist die Hauptversammlung der Bundesärztekammer.
Die Bundesärztekammer ist mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Herausgeber des Deutschen Ärzteblatts.
Die Bundesärztekammer ist aus der im Jahre 1947 gegründeten Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern hervorgegangen. Gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unterhält die Bundesärztekammer das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ).
Sitz der Bundesärztekammer ist Berlin. Von 1948 bis 1949 war Carl Oelemann Präsident der Bundesärztekammer, ihm folgte Hans Neuffer bis 1959. Bis 1973 amtierte Ernst Fromm, im Anschluss bis 1977 Hans Joachim Sewering. Bis 1999 besetzte Karsten Vilmar den Posten, ihm folgte Jörg-Dietrich Hoppe.[1] Seit dem 2. Juni 2011 amtiert Frank Ulrich Montgomery.
Inhaltsverzeichnis
Wissenschaftlicher Beirat
Eines der Gremien der Bundesärztekammer ist ihr „Wissenschaftlicher Beirat“.
Der wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer setzt sich zusammen aus fast 40 Wissenschaftlern aus allen Fachbereichen der Medizin. Seine Aufgaben sind die Beratung bei medizinisch-wissenschaftlichen Fragen, die bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen im Bereich des Gesundheitswesens und der ärztlichen Berufsausübung auftreten; die Erarbeitung von Leit- bzw. Richtlinien zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren und Methoden unter Berücksichtigung von ethischen Aspekten[2].
Im Transplantationsgesetz ist der wissenschaftliche Beirat als normative Einrichtung genannt.
Mitgliedschaften
Die Bundesärztekammer ist seit 2011 Mitglied bei der Europäischen Bewegung Deutschland (EBD).
Siehe auch
Belege
- ↑ Deutsches Ärzteblatt: Bundesärztekammer: Gemälde ehemaliger Präsidenten, abgerufen am 25. Oktober 2011
- ↑ [1]
Weblinks
Kategorien:- Organisation (Gesundheitswesen)
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- Berufsrecht der medizinischen Berufe (Deutschland)
- Medizinrecht (Deutschland)
- Verein (Berlin)
- Mitglied der Europäischen Bewegung Deutschland
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