LMBG

LMBG
Basisdaten
Titel: Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-
und Futtermittelgesetzbuch
Kurztitel: Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
Abkürzung: LFGB
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
FNA: 2125-44
Ursprüngliche Fassung vom: 1. September 2005
(BGBl. I S. 2618, ber. S. 3007)
Inkrafttreten am: 7. September 2005
Neubekanntmachung vom: 26. April 2006
(BGBl. I S. 945)
Letzte Änderung durch: Art. 12 G vom 26. Februar 2008
(BGBl. I S. 215, 218)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. März 2008
(Art. 15 G vom 26. Februar 2008)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB) ist als Bundesgesetz in Deutschland am 7. September 2005 in Kraft getreten. Es löst weitgehend die Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) ab. Damit wurde das deutsche Lebensmittelrecht entsprechend der seit dem 1. Januar 2005 gültigen EU-Basisverordnung umgestaltet und damit zum Dachgesetz des deutschen Lebensmittelrechts. Das neue LFGB umfasst alle Produktions- und Verarbeitungsstufen entlang der Food-Value-Chain und gilt außer für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände auch für Futtermittel und Kosmetika. Oberstes Gebot ist die Lebensmittelsicherheit. Der Hersteller, Händler oder Inverkehrbringer hat die einwandfreie Qualität der Ware sicherzustellen. Auf allen Verarbeitungsstufen des Agribusiness ist die Rückverfolgbarkeit der Produkte zu gewährleisten.

Inhaltsverzeichnis

Aufbau des LFGB

Verarbeitungsstufen von Lebens- und Futtermitteln

Das LFGB ist aus elf Abschnitten aufgebaut, wobei Abschnitt 2 den Verkehr mit Lebensmitteln, und Abschnitt 3 den Verkehr mit Futtermitteln regeln. Für Futtermittel galten in der Vergangenheit nicht die gleichen Regelungen, wie sie beim Menschen für Lebensmittel galten.

Da diverse Lebensmittelskandale ihren Ursprung im Futtermittelbereich hatten, wurde im Jahr 2005 ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen, der für Futtermittel und Lebensmittel gleichermaßen gilt.

Umfang des LFGB

  1. Anforderungen der Basis-Verordnung der EU (Verordnung (EG) Nr, 178/2002) werden aufgenommen
  2. zusätzliche Regelungen für Kosmetika und Bedarfsgegenstände
  3. Gesundheitsschutz der Verbraucher
  4. Täuschungsschutz
  5. Unterrichtung der Verbraucher über Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände

LMBG ↔ LFGB

Viele Paragraphen des LMBG finden sich auch im neuen Gesetz wieder. Gleichzeitig sind die Bestimmungen über Tabakerzeugnisse nicht mehr im LFGB enthalten, sondern werden im jetzt als „Vorläufiges Tabakgesetz“ zusammengefasst. Es ist zu beachten, dass die Basis-VO und das LFGB parallel gelten, d. h. dass beide Rechtsnormen von Betroffenen zu beachten sind. Momentan verweisen bestimmte Rechtsnormen noch auf das bisherige LMBG. Solange diese Gesetze nicht geändert sind, gelten die darin enthaltenen bisherigen Definitionen weiter.

Weblinks

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