Labelcode

Labelcode

Der Labelcode (LC) ist eine vier- bzw. fünfstellige Kennziffer [1] (Beispiel: LC 12345), die von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) auf Antrag und an Mitglieder kostenlos für die Kennzeichnung von Tonträgern vergeben wird. Jedes eingetragene Plattenlabel hat einen eigenen Labelcode, der ursprünglich 1977 von der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) zur fehlerfreien Identifizierung der verschiedenen Plattenlabel eingeführt wurde.[2] Tonträger, die unter einem solchen Label erscheinen, tragen den entsprechenden Code als Aufdruck. Im Falle der Verwendung bei einer Hörfunk- oder Fernsehsendung kann die Sendeanstalt anhand des Labelcodes mit dem Label über die GVL abrechnen.

Inhaltsverzeichnis

Vergabe

Ein Labelcode wird von der GVL nur nach erfolgter Erst-Veröffentlichung vergeben. Es gibt jedoch mehrere Wege, an einen LC zu kommen.

  1. Der einfachste ist der unten beschriebene Weg: Übernahme des LC des Presswerks. (Stichwort: Abtretung der Leistungsschutzrechte)
  2. Nach Pressung bspw. einer CD wird ein Antrag auf Erteilung eines LC samt Belegexemplar des Tonträgers an die GVL gesandt. Nach Bearbeitung und Erteilung des LC verschickt die GVL Aufkleber mit dem erteilten LC an den Antragsteller. Erst ab der zweiten Produktion darf der LC nun fest verwendet werden.
  3. Wer kein eigenes Label gründen möchte, aber zur Songveröffentlichung einen LC braucht und Mitglied im "Deutschen Rock und Pop Musikerverband e. V." (www.drmv.de) ist, kann die Möglichkeit einer sofortigen Nutzung des LC 08248 der hauseigenen Rockwerk Records beanspruchen. Im Gegenzug hält Rockwerk Records die bei Veröffentlichung eingespielten GVL-Tantiemen ein und leitet diese an den DRMV weiter, der sie für seine satzungsgemäße Vereinstätigkeit verwendet. Das DRMV-Mitglied muss dabei auf diesbezügliche GVL-Einnahmen verzichten. Quelle: DRMV-Lizenzvertrag zum Labelcode.
  4. Da sich bezüglich der Labelcode-Vergabe (Keine Veröffentlichung ohne Labelcode - kein Labelcode ohne vorherige Veröffentlichung) die Katze sprichwörtlich in den Schwanz beißt, ist in der Praxis noch ein weiterer Weg gängig geworden: Von Seiten der GVL ist eine nachgewiesene Veröffentlichung via Musik Promotion Network (MPN) im Rahmen einer Medienbemusterung ("Promotion") hinreichend, um einen Labelcode erteilt zu bekommen. So kann bereits im Rahmen der Vorveröffentlichung ein Labelcode bezogen werden, der dann bereits bei der ersten Pressung (z.B. in der Druckbeilage) verwendet werden kann.

Möglicher Missbrauch

Oft wird dem unbedarften Musiker, der seine eigene Produktion in Eigenregie und zumeist in kleiner Auflage (ab 500 Stück) produzieren (pressen) lassen möchte, vom kontaktierten Presswerk angeboten, den Labelcode des Presswerks frei und unentgeltlich benutzen zu dürfen. Es tauchen auch immer wieder Fälle auf, bei denen für diese Überlassung von einem Label Geld genommen wird. Dabei sind derartige Angebote generell mit Vorsicht zu genießen und oft drängt sich sogar der Verdacht der arglistigen Täuschung auf: Erstens kann jeder einen LC kostenlos beantragen. Der hierfür notwendige Vertrag mit der GVL ist ebenfalls kostenlos. Zweitens wird jede Sendeminute in öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten dem Label anhand des LC zugeordnet und vergütet. Es handelt sich also um eine Vergütung im Rahmen der Leistungsschutzrechte-Verwertung, für welche die GVL verantwortlich ist. Mit der Einwilligung, den LC des Presswerkes zu übernehmen, geht jedoch eine meistens stillschweigende Abtretung ebendieser Leistungsschutzrechte vom Künstler an das Label des Presswerkes einher. Ohne Regelung einer Anteils-Auszahlung an den Künstler verdient ein Presswerk also gutes Geld durch die "uneigennützige" Überlassung ihres LC an den unbedarften Kunden. Um fair zu bleiben muss gesagt werden, dass etliche Presswerke auch eine Ausschüttung an den Kunden anbieten, meist abzüglich einer Verwaltungspauschale.

Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass der Künstler auch Einnahmen aus dem LC erwarten kann. In solchen Fällen ergibt das Mieten von einem LC kaum Sinn, ein eigener, bzw. ein "echter" Plattenvertrag wäre dann passender. Das beantragen eines eigenen LCs ist zwar kostenlos, oft aber nicht so ganz einfach bzw. durch Bürokratie verschleiert.

Siehe auch

Weblinks

Fußnoten

  1. Auf älteren Veröffentlichungen wurde der Labelcode vierstellig angegeben. Seit den 1990er Jahren wurden diese durch Hinzufügung einer vorangestellten 0 fünfstellig, d. h. LC 0309 (alt) und LC 00309 (neu) stehen für das gleiche Label.
  2. International Association of Sound and Audiovisual Archives (IASA)

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