- Laderampe
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Eine Laderampe dient zum Be- und Entladen von Straßenfahrzeugen oder Güterwagen. Zweckmäßigerweise sind Laderampen oft an Lagerhäusern oder -hallen zu finden.
Bei solchen Lagerhäusern und auch nichtüberdachten Laderampen liegt die Lagerfläche zumeist nicht ebenerdig, sondern etwas erhöht auf sog. "Rampenhöhe". In der Regel liegt diese Höhe zwischen 1,20 und 1,30 m, da dies bei den meisten LKW in etwa der Höhe der Ladefläche entspricht. Bei luftgefederten LKW ist es möglich, die Höhe der Ladefläche zur Be- und Entladung mittels der Luftfederung um etliche Zentimeter anzupassen. Bei Laderampen an Eisenbahngleisen ist die Rampenhöhe, analog zu denen der Straßenfahrzeuge, auf der Höhe des Bodens der Güterwagen. Geringe Höhenunterschiede können bei beiden Varianten durch Überladebleche ausgeglichen werden. Ein Gleis an einer Laderampe wird als Rampengleis bezeichnet, seltener hingegen ist die Bezeichnung Ladegleis (das zudem auch noch für das Gleis an einer Ladestraße verwendet wird).
Bei kleineren Lagerhäusern, bei denen die Lagerfläche ebenerdig angeordnet ist, findet man auch Laderampen mit abgesenktem Anfahrbereich. Statt die komplette Lagerfläche auf LKW-Höhe zu bauen, wird hier der LKW auf das Niveau des Hallenbodens gebracht. Hierzu fährt der LKW in eine vor dem Rampenbereich ausgeschachtete Vertiefung. Häufig findet man diese Art der Laderampe im Wareneingangsbereich von Discountern, da es sich hier als zweckmäßig erweist, das meist nur kleine lokale Warenlager ebenerdig auf selbem Niveau wie die Verkaufsfläche zu haben, um einen schnellen und einfachen Transfer der Waren vom Lager in den Verkaufsraum zu ermöglichen. Bei Eisenbahngleisen ist diese Art der Laderampe unüblich.
Die einfachste Form einer Laderampe besteht aus einer starren Betonrampe, an der die Fahrzeuge seitlich (Seitenrampe) oder rückwärts (Kopframpe) heranfahren. Um die Lücke zwischen Gebäude und Fahrzeug zu schließen, wird ein Überladeblech angelegt. Über dieses Blech kann nun mittels Gabelstapler, Hubwagen oder sonstigem Ladegerät von der Rampe auf das Fahrzeug gefahren werden. Zudem kann man so Fahrzeuge auf LKWs oder Güterwagen verladen.
Die meisten modernen Lagerhallen verfügen über Verladetore mit Ladebrücken, die auch Überladebrücke genannt werden. Bei dieser Form der Laderampe fährt der LKW rückwärts an das mit einem Rolltor verschließbare Verladetor heran. An der Ladekante angebracht ist eine klappbare Ladebrücke, welche kraftbetrieben oder handbetätigt auf die Ladefläche des angedockten LKW aufgelegt wird [1]. Da mit solchen Ladebrücken auch deutlich größere Höhenunterschiede überbrückt werden können, als mit einem einfachen Überladeblech, eignet sich diese Form der Laderampe für eine Vielzahl verschiedener LKW, angefangen vom Jumbo-LKW (Ladefläche ca. 70 – 100 cm über dem Boden), über normale Standard-LKW mit Festaufbau (ca. 1,20 - 1,40 m), bis hin zu Kühlfahrzeugen und LKW mit Wechselaufbau (bis 1,60 m). Bei Eisenbahnfahrzeugen hingegen ist die Höhe des Wagenbodens bei Güterwagen international annähernd gleich, deswegen sind höhenverstellbare Überladebrücken an Eisenbahngleisen nicht gebräuchlich.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ www.bge.de: Ladebrücken, Abruf 13. August 2009
Weblinks
Wiktionary: Laderampe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen- zeno.org Definition einer Laderampe in der Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
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