- Landesanstalt für Medien
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Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) ist die Aufsichtsinstitution für den privaten Rundfunk in Nordrhein-Westfalen. Die LfM ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, also keine staatliche Einrichtung. Die Arbeit der LfM wird nach dem Rundfunkstaatsvertrag aus einem Anteil der in NRW erhobenen Rundfunkgebühr finanziert. Dies soll Unabhängigkeit, Staatsferne und ihr Wirken für einen unabhängigen Rundfunk sichern.
Ihre Aufgaben umfassen neben der Zulassung und der Aufsicht über private Rundfunkveranstalter auch Forschungstätigkeiten. Konkret soll sie u. a. die Medienentwicklung durch Forschung begleiten. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Förderung der Medienkompetenz.
Neben den NRW-Lokalradios ist die LfM derzeit unter anderem für private Fernsehsender wie VOX und Super RTL zuständig. Die LfM ist darüber hinaus an Projekten wie klicksafe.de, handysektor.de sowie an internet-abc.de beteiligt.
Direktor der LfM ist Prof. Dr. Norbert Schneider. Vorsitzende der LfM-Medienkommission ist Frauke Gerlach.
Die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten erfolgt u. a. über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Beauftragter der ZAK für Programm und Werbung (früher: „Gemeinsame Stelle Programm,Werbung, Medienkompetenz“) ist LfM-Direktor Norbert Schneider.
Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale NRW hat die LfM im Herbst 2007 den „Medienkompass“ herausgegeben (2., aktualisierte Auflage im Oktober 2008 erschienen), ein leicht verständliches Nachschlagewerk zur Orientierung im Mediendschungel. Der „Medienkompass“ erklärt anschaulich aktuelle Themen wie Digitalisierung, Triple Play, HDTV oder Handy-TV.
Einmal im Jahr verleiht sie den LfM-Hörfunkpreis für herausragende Leistungen im privaten Radio. Zudem ist die LfM Initiatorin der „Médaille Charlemagne pour les Médias Européens“, der Karlsmedaille. Im April 2008 wurde der Preis an den Filmemacher Fatih Akin und den französischen Film- und Theaterregisseur Abdellatif Kechiche vergeben.
Die LfM wurde im Jahre 1987 auf der Grundlage des „Rundfunkgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen“ (LRG NW) vom 23. Januar 1987 als Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen (LFR) mit Sitz in Düsseldorf gegründet. Am 31. Juli 2002 trat ein neues Landesmediengesetz in Kraft, das u.a. eine Umbenennung der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt beinhaltete. Sie trägt nunmehr die Bezeichnung „Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)“. Am 14. September 2007 beging die LfM ihr zwanzigjähriges Bestehen.
Weblinks
- Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen
- Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten
- Projekt klicksafe.de
- Projekt handysektor.de
- Projekt Internet ABC
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