- Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien
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Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien
– LPR –Staatliche Ebene Hessen Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts Hauptsitz Kassel Behördenleitung Prof. Wolfgang Thaenert, Direktor Website www.lpr-hessen.de Die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR) ist eine der 14 Landesmedienanstalten und eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts in Hessen. Sie hat ihren Sitz in Kassel und beaufsichtigt die privaten Rundfunksender in Hessen. Die LPR gehört der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) an.
Organe
Die LPR Hessen hat zwei Organe, die Versammlung und den Direktor.
Versammlung
Die Versammlung setzt sich aus 30 Repräsentanten gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig und nehmen die Interessen der Allgemeinheit wahr. Die Versammlung tritt in regelmäßigen Abständen - zumeist alle zwei Monate - zusammen, um die jeweils anstehenden Entscheidungen zu treffen. Die drei Ausschüsse Programm, Haushalt und Recht- und Satzung bereiten die Beschlüsse vor.
Direktor
Der von der Versammlung gewählte Direktor ist hauptamtlich beschäftigt und führt die laufenden Geschäfte der LPR Hessen. Er wird bei seiner Tätigkeit von Mitarbeitern unterstützt, die in drei Bereichen arbeiten: Grundsatz, Recht, Telemedien, Technik und Verwaltung (Bereich I), Programme, Nichtkommerzieller lokaler Hörfunk, Medienkompetenz, Medienwirtschaft, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Bereich II), Medienprojektzentren Offener Kanal (Bereich III).
Aufgaben
Die LPR Hessen hat vielfältige Aufgaben, um in Hessen ein möglichst breit gefächertes Medienangebot zu ermöglichen:
Zulassung privater Radio- und Fernsehveranstalter
Wer mit Radio- oder Fernsehprogrammen auf Sendung gehen möchte, braucht dazu eine besondere Genehmigung. In Hessen darf diese Zulassung nur die LPR Hessen erteilen. Voraussetzung: Der Antragsteller muss die vom Gesetz vorgegebenen Bedingungen erfüllen.
Aufsicht über Rundfunk (TV und Radio) und Telemedien (Internet)
Die LPR Hessen hat zu kontrollieren, ob im privaten Rundfunk, also bei den privaten Radio- und Fernsehsendern, die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Hierzu zählen vor allem die allgemeinen Programmgrundsätze, die Bestimmungen zum Jugendschutz und die Werbebestimmungen.
Die LPR Hessen ist auch für die Aufsicht über die Telemedien - insbesondere Internet-Angebote - zuständig. Hierbei sind die Inhalte, die von Anbietern aus Hessen im World Wide Web bereitgestellt werden, vor allem hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des Straf- und Jugendschutzrechts zu prüfen.
Förderung der Medienkompetenz
Mit dem Ziel, insbesondere Kinder und Jugendliche fitt zu machen im Umgang mit den Medien, fördert die LPR Hessen Projekte zur Vermittlung von Medienkompetenz. Gerade die aktive, praktische Medienarbeit soll eine kompetente und souveräne Mediennutzung ermöglichen. Die Förderung der Medienkompetenz ergänzt damit den gesetzlichen um den präventiven Jugendmedienschutz.
Medienprojektzentren Offener Kanal
In den vier Medienprojektzentren Offener Kanal (Kassel, Gießen, Offenbach/Frankfurt, Fulda) können insbesondere Kinder, Jugendliche und Multiplikatoren durch aktive Medienarbeit Medienkompetenz erlangen. Die Zentren bieten darüber hinaus den Bürgern des jeweiligen Verbreitungsgebietes die Möglichkeit, eigene Fernsehbeiträge zu produzieren und zu verbreiten. Die erforderlichen technischen Mittel und die Beratung gibt es kostenlos.
Zulassung und Förderung Nichtkommerzieller Lokalradios (NKL)
Im Interesse der Meinungsvielfalt hat die LPR Hessen in sieben regional begrenzten Gebieten Nichtkommerziellen Lokalen Hörfunk zugelassen. NKL soll als Sprachrohr dienen für Gruppen und Themen, die in anderen Medien kaum Beachtung finden. Die Radios finanzieren sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Fördermitteln.
Nichtkommerzielle Lokalradios in Hessen
Die LPR unterhält acht nichtkommerzielle Lokalradios in Hessen (freie Radios).
- Radar e.V. - Radio Darmstadt: Darmstadt - 103,4 MHz
- RundFunk Meißner (RFM): Eschwege - 99,7 MHz, Hessisch Lichtenau - 102,6 MHz, Sontra - 99,4 MHz, Witzenhausen - 96,5 MHz
- Radio X: Frankfurt am Main - 91,8 MHz
- Freies Radio Kassel (FRK): Kassel - 105,8 MHz
- Radio Unerhört Marburg (RUM): Marburg - 90,1 MHz
- Radio Rüsselsheim: Rüsselsheim - 90,9 MHz
- Radio RheinWelle: Wiesbaden - 92,5 MHz, Mainz - 92,5 MHz [1]
Förderung der technischen Infrastruktur
Mit dem Ziel, eine hessenspezifische Senderinfrastrukr aufzubauen und zu betreiben, die auch dem privaten Rundfunk zu einer chancengleichen Verbreitung verhilft, fördert die LPR Hessen die technische Infrastruktur. Die Förderung konzentriert sich insbesondere auf die digitale Verbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen.
Weblinks
Einzelnachweise
Landesmedienanstalten in DeutschlandBayerische Landeszentrale für neue Medien | Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg | Medienanstalt Berlin-Brandenburg | Bremische Landesmedienanstalt | Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein | Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien | Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern | Niedersächsische Landesmedienanstalt | Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen | Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz | Landesmedienanstalt Saarland | Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien | Medienanstalt Sachsen-Anhalt | Thüringer Landesmedienanstalt
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