Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen

Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen

Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) ist die Aufsichtsinstitution für den privaten Rundfunk in Nordrhein-Westfalen. Die LfM ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, also keine staatliche Einrichtung. Die Arbeit der LfM wird nach dem Rundfunkstaatsvertrag aus einem Anteil der in NRW erhobenen Rundfunkgebühr finanziert. Dies soll Unabhängigkeit, Staatsferne und ihr Wirken für einen unabhängigen Rundfunk sichern.

Die LfM wurde im Jahre 1987 auf der Grundlage des „Rundfunkgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen“ (LRG NW) vom 23. Januar 1987 als Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen (LfR) mit Sitz in Düsseldorf gegründet. Am 31. Juli 2002 trat ein neues Landesmediengesetz (LMG NRW) in Kraft, das u. a. eine Umbenennung der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt beinhaltete. Sie trägt nunmehr die Bezeichnung „Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM)“. Am 14. September 2007 beging die LfM ihr zwanzigjähriges Bestehen.

Ihre Aufgaben umfassen neben der Zulassung und der Aufsicht über private Rundfunkveranstalter auch Forschungstätigkeiten. Konkret soll sie u. a. die Medienentwicklung durch Forschung begleiten. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Förderung der Medienkompetenz. Seit einigen Jahren kümmert sich die LfM auch um Fragen des Jugendschutzes im Internet.

Neben den NRW-Lokalradios ist die LfM derzeit unter anderem für private Fernsehsender wie VOX und Super RTL zuständig. Die LfM ist darüber hinaus an Projekten wie klicksafe.de, handysektor.de sowie an internet-abc.de beteiligt.

Direktor der LfM ist Jürgen Brautmeier. Er löste im Herbst 2010 Norbert Schneider ab (Amtszeit 1993–2010). Jürgen Brautmeier gehört zu den Gründern der Europäischen Plattform der Regulierungsbehörden (EPRA), deren kommissarischer Vorsitzender er gegenwärtig ist.

Das zweite Organ der LfM neben dem Direktor ist nach dem Landesmediengesetz NRW die Medienkommission, die aus 28 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern besteht (sieben durch den Landtag Nordrhein-Westfalen gewählt, 21 von gesellschaftlich relevanten Gruppen entsandt, plus Stellvertretern). Sie berät und trifft alle wesentlichen Entscheidungen bei der Lizenzierung und Kontrolle von privaten Programmanbietern und entscheidet über die Vergabe von Übertragungskapazitäten an private Veranstalter in Nordrhein-Westfalen sowie über die Vergabe von Fördermitteln und Forschungsprojekten. Die Amtszeit der Mitglieder der Medienkommission beträgt sechs Jahre. Die aktuelle fünfte Amtsperiode hat mit der konstituierenden Sitzung am 21. November 2008 begonnen und dauert noch bis November 2014 an. Vorsitzende ist seit Dezember 2005 Frauke Gerlach. Ihre Stellvertreterin ist Christiane Bertels-Heering.

Die Zusammenarbeit der Landesmedienanstalten erfolgt u. a. über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).

Die LfM hat, zum Teil mit Partnern, wie z. B. der Verbraucherzentrale viele Broschüren herausgegeben. Sie sind in der Regel kostenlos und können über die LfM bestellt werden.

Einmal im Jahr verleiht sie den LfM-Hörfunkpreis für herausragende Leistungen im privaten Radio. Zudem ist die LfM Initiatorin der Karlsmedaille für europäische Medien. 2011 wurde der Preis an die italienische Verlegerin Inge Feltrinelli vergeben.

Für Zuschauer und Internetnutzer stellt die Landesanstalt eine wichtige Anlaufstelle für Beschwerden dar. Mehr als 600 Programm- bzw. Internetbeschwerden gingen alleine in den ersten acht Monaten des Jahres 2010 bei der LfM ein.

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