- Landhofmeister
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Ein Hofmeister (lat. Magister, Praefectus curiae) ist ein Hauslehrer im Mittelalter, der auch für Betreuung außerhalb des Schulbereichs verantwortlich ist. Er ist einer der ersten Hofbeamten der deutschen Kaiser und Könige. Seine Amtsfunktion bestand zunächst in der Leitung der königlichen Hauswirtschaft und im Dienen um die private Person des Monarchen. Derartige Beamte kamen auch an anderen Fürstenhöfen und auch bei kleineren Dynasten vor. Das Hofmeisteramt gewann im 15. Jahrhundert nach und nach die Bedeutung eines Staatsamtes, und der Hofmeister entfaltete schließlich an den deutschen Fürstenhöfen nahezu die Wirksamkeit eines Haus- und Kabinettsministers.
Die ältesten Hofmeister in Deutschland waren klösterliche Wirtschaftsbeamte, welche als Adlaten der Abte die weltliche Geschäftsführung besorgten. Noch jetzt wird in manchen Gegenden der Verwalter eines größeren Gutes Hofmeister genannt; außerdem ist die Bezeichnung für Hauslehrer üblich.
Am Hof des Kaisers von Österreich in Wien waren 1804–1918 Obersthofmeister unmittelbare Leiter des kaiserlichen Hofes und Haushalts. Als solcher soll Fürst Alfred von Montenuovo, bis 1908 neben Fürst Rudolf von Liechtenstein Zweiter, ab 1909 Erster Obersthofmeister, starken Einfluss auf den greisen Kaiser Franz Joseph besessen haben. Obersthofmeister Kaiser Karls I. war Graf Leopold Berchtold. Zu den Aufgaben gehörten unter anderem die staatspolitisch relevante Planung des Zeremoniells (z.B. Rede- und Tischordnung, Reihenfolge der Vorfahrt der Wagen) bei förmlichen Auftritten des Monarchen und die Erstellung der Einladungen zu den Audienzen des Herrschers.
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- Ludwig Fertig: Die Hofmeister : e. Beitr. zur Geschichte d. Lehrerstandes u. d. bürgerl. Intelligenz, Stuttgart : Metzler, 1979
siehe auch
- Der Hofmeister, Drama von Jakob Michael Reinhold Lenz
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