Landkreis Preußisch Stargard

Landkreis Preußisch Stargard

Preußisch Stargard war ein Landkreis in Westpreußen, er bestand in der Zeit zwischen 1818 bis 1920 und 1939 bis 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945 die zwei Städte Großwollental und Preußisch Stargard, ferner weitere 87 weitere Gemeinden.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. April 1818 der Kreis Preußisch Stargard im Regierungsbezirk Danzig in der preußischen Provinz Westpreußen. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Dirschau und Preußisch Stargard. Das Landratsamt war in Preußisch Stargard.

Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr. Der Regierungsbezirk Danzig blieb dabei bestehen.

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Preußisch Stargard am 1. April 1878 wieder Bestandteil Westpreußens.

Durch das kontinuierliche Anwachsen der Bevölkerung im 19. Jahrhundert erwiesen sich die Kreise in Westpreußen meist als zu groß; eine Verkleinerung erschien erforderlich. Hierdurch entstand neue Kreis Dirschau, an den der Kreis Preußisch Stargard am 1. Oktober 1887 einen Teil seines Kreisgebietes mit der Stadt Dirschau abgeben musste.

Polen

Nach dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 gehörte der Kreis Preußisch Stargard nunmehr als Starogard dem polnischen Staat an.

Nationalsozialistische Zeit

Zum 26. November 1939 wurde der polnische Landkreis Starogard unter seinem deutschen Namen Teil des neugebildeten Reichsgaus Westpreußen – später Danzig-Westpreußen – im neuen Regierungsbezirk Danzig.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach wieder ein Teil Polens.

Kommunalverfassung

Der Kreis Preußisch Stargard gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Dirschau und Preußisch Stargard, in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.

Nach dem Überfall auf Polen wurden die Städte Großwollental und Preußisch Stargard der im Altreich gültigen Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Die übrigen Gemeinden waren in Amtsbezirken zusammengefasst; Gutsbezirke gab es nicht mehr.

Bevölkerung

Anmerkung: 1887 wurde aus dem Gebiet des Kreises Stargard der neue Kreis Dirschau ausgegliedert. Um dennoch eine durchgängige Vergleichbarkeit der Zahlen zu gewährleisten, werden ergänzend auch die aufaddierten Werte der beiden Kreise angegeben.

Einwohnerentwicklung

Die Einwohnerzahl des Kreises in ungefähren Zehnjahresabständen:

  • 1821: 29.461
  • 1831: 34.365
  • 1841: ?
  • 1852: 53.199
  • 1861: 60.431
  • 1871: 71.180
  • 1881: ?
  • 1890: 49.501, mit Dirschau: 85.952
  • 1900: 58.188, mit Dirschau: 96.881
  • 1910: 65.427, mit Dirschau: 108.150

Konfessionen

Jahr evangelisch katholisch jüdisch
absolut  % absolut  % absolut  %
1821 5.884 20,0 22.722 77,1 806   2,7
1852 14.006 26,3 37.809 71,1 1.274   2,4
1871 17.740 24,9 51.656 72,6 11.541   2,2
nach Ausgliederung des Kreises Dirschau:
1890 10.388 21,0 38.401 77,6 623   1,3
1910 13.638 20,8 51.335 78,5 404   0,6
zusammen mit dem Kreis Dirschau:
1890 22.776 26,5 61.626 71,7 1.030   1,2
1910 29.622 27,4 77.710 71,9 616   0,6

Ortsnamen

Durch unveröffentlichten Erlass vom 29. Dezember 1939 galten vorläufig hinsichtlich der bisher polnischen Ortsnamen die bis 1918 gültigen deutschen Ortsnamen. Diese globale Rückbenennung war möglich, da noch das gesamte deutsche Kartenwerk für die 1920 an Polen abgetretenen Gebiete (auch) die früheren deutschen Ortsnamen weitergeführt hatte.

Mittels der Anordnung betreffend Änderung von Ortsnamen des Reichstatthalters in Danzig-Westpreußen vom 25. Juni 1942 wurden mit Zustimmung des Reichsministers des Innern alle Ortsnamen eingedeutscht. Dabei wurde entweder der Name von 1918 beibehalten oder – falls „nicht deutsch“ genug – lautlich angeglichen oder übersetzt, zum Beispiel:

  • Adlig Lippinken: Adliglinde,
  • Barloschno: Schenkenberg, Kr. Pr. Stargard,
  • Dombrowken: Damerau, Kr Pr. Stargard,
  • Groß Jablau: Großgabel,
  • Lesnian: Waldjahn,
  • Lubichow: Liebichau,
  • Osiek: Burgfelde,
  • Schlachta: Edelwalde,
  • Skorschenno: Wurzelacker,
  • Skurz: Großwollental.

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