Landschreiber

Landschreiber

Landschreiber ist eine aus der Frühen Neuzeit stammende Amtsbezeichnung. Sie war sowohl in Teilen des Heiligen Römischen Reiches wie auch in der Schweiz verbreitet. Dort existiert sie auch heute noch. Je nach Region konnten die Aufgaben variieren.

Inhaltsverzeichnis

Böhmen

Der Leiter der für die Verwaltung der königlichen Finanzen zuständigen Behörde in Böhmen wurde bis 1745 Kammermeister oder Landschreiber genannt.

Herzogtum Westfalen

Im Herzogtum Westfalen war der Landschreiber die Amtsbezeichnung eines hohen Landesbeamten. Seine Aufgaben waren die eines Regierungssekretärs. Ihm oblag der Schriftverkehr der Kanzlei und die Protokollführung bei den Sitzungen von Räten und Landdrosten. Auch beim westfälischen Landtag war er für das Protokoll und die Verlesung der kurfürstlichen Landtagsproposition zuständig. Außerdem hatte er alle amtlichen Schriftstücke auszufertigen. Durch seine nicht klar definierte Stellung kam es nicht selten zu einer Kollision zwischen den landesherrlichen und landständischen Funktionen.[1][2]

Heutige Schweiz

In den ländlichen Kantonen der Schweiz ist Landschreiber die Bezeichnung für den „Generalsekretär“ einer Kantonsregierung. In größeren Kantonen oder städtischen Kantonen wird diese Funktion auch Staatsschreiber genannt.

Einzelnachweise

  1. Harm Klueting: Kirche, Klöster und geistlicher Staat im Herzogtum Westfalen. In: Heimatblätter Arnsberg. 6, 1985, S. 10.
  2. Kathrin Ueberholz: Vom Kurkölnischen Krummstab zum hessischen Löwen. Verwaltungsstrukturen im Herzogtum Westfalen unter kurkölnischer und hessischer Herrschaft. In: Jürgen Schulte-Hobein (Hrsg.): Werden, Wachsen, Wirken. Vom Wandel der Kreisverwaltungen im Hochsauerland 1817 bis 2007. Becker, Arnsberg 2007, ISBN 978-3-930264-65-0, S. 31 f.

Weblinks

Landschreiber im Historischen Lexikon der Schweiz


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