Landtag des Freien Volksstaats Württemberg

Landtag des Freien Volksstaats Württemberg
Landtag des freien Volksstaats Württemberg
Landesflagge Landeswappen
Flagge Landeswappen
Basisdaten
Sitz: Stuttgart
Wahlsystem: Verhältniswahl mit geschlossenen Listen
Anzahl der Stimmen: 1
Rechenverfahren: D'Hondt-Verfahren
Anzahl der Wahlkreise: 24, seit 1924 56
Wahlberechtigte: 1.449.216 (1919) bis 1.807.152 (1933)
Legislaturperiode: 4 Jahre
Erste Sitzung: 23. Januar 1919

Der Landtag des freien Volksstaats Württemberg war das Landesparlament und damit die Legislative des Volksstaates Württemberg in der Weimarer Republik. Sein Vorgänger waren die Landstände des Königreichs Württemberg. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde anstelle des Landes Württemberg die Länder Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern errichtet. Deren Landtage in Stuttgart und Tübingen führten die Tradition des Württembergischen Landtags fort. Seit 1952 trat der Landtag von Baden-Württemberg an ihre Stelle.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgrundlage und Aufbau

Der Landtag wurde gemäß § 11 Abs. 1 der Landesverfassung (LV) für 4 Jahre gewählt[1]. Wahlberechtigt waren Frauen und Männer ab dem 20. Lebensjahr. Der Landtag konnte nach § 16 Abs. 1 nur durch Volksabstimmung aufgelöst werden. Der Landtag beschloss gemäß § 6 LV die Gesetze, wählte das Staatsministerium und überwachte die Exekutive. Gemäß § 19 Abs. 2 LV konnte der Landtag die Verfassung mit Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit von zwei Dritteln der Abgeordneten ändern. Die Anzahl der Abgeordneten wurde für die einzelnen Legislaturperioden mehrmals geändert. Die Parteien hatten eine relativ starke Stellung. So regelte § 7 (1) Ziffer 6 Wahlgesetz, dass ein Parteiaustritt eines Abgeordneten zu einem Mandatsverlust führte[2].

Sitz

Der Landtag hatte seinen Sitz in den zum Teil Jahrhunderte alten Landtagsgebäuden der Stuttgarter Kronprinzenstraße. In der Nacht vom 20. auf den 21. Februar 1944 wurden diese Gebäude durch schwere Bombentreffer und einen Flächenbrand zerstört, wobei auch landeshistorisch wertvolle Archivbestände vernichtet wurden.

Landtagspräsidenten

Präsident der Verfassunggebenden Landesversammlung

Präsidenten des Landtags von Württemberg

Landtagswahlen

Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung am 12. Januar 1919

Wahlberechtigt waren 1.449.216 Bürgerinnen und Bürger. Die Wahlbeteiligung lag bei 90,9 %, wobei 99,8 % gültige Stimmen abgegeben wurden. Die Verfassunggebende Landesversammlung umfasste 150 Sitze.

Landtagswahl 1919
Partei Stimmanteil in % Sitze
SPD 34,5 % 52 Sitze
DDP 25,0 % 38 Sitze
Zentrumspartei 20,8  % 31 Sitze
Bürgerpartei 7,4  % 11 Sitze
Württembergischer Bauernbund 5,8 % 10 Sitze
USPD 3,1  % 4 Sitze
Kleinbauern- und Weingärtnerbund 2,7  % 4 Sitze

An 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge

Liste der Mitglieder der Verfassunggebenden Landesversammlung

Wahl zum 1. Landtag am 6. Juni 1920

Durch ein am 8. Mai 1920 beschlossenes neues Landeswahlgesetz wurde die Zahl der zu wählenden Landtagsabgeordneten auf 101 festgelegt. Wahlberechtigt waren 1.475.196 Bürgerinnen und Bürger. Die Wahlbeteiligung lag bei 77,1 %, wobei 96,4 % gültige Stimmen abgegeben wurden.


Landtagswahl 1920
Partei Stimmanteil in % Sitze
Zentrumspartei 22,5  % 23 Sitze
Bauern- und Weingärtnerbund 17,6  % 18 Sitze
SPD 16,1  % 17 Sitze
DDP 14,7  % 15 Sitze
USPD 13,3  % 14 Sitze
Bürgerpartei 9,3  % 10 Sitze
DVP 3,4  % 4 Sitze
KPD 3,0  % 0 Sitze

An 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge

Liste der Mitglieder des Württembergischen Landtages 1920 bis 1924

Wahl zum 2. Landtag am 4. Mai 1924

Durch das Wahlgesetz vom 4. April 1924[3]] wurden die zu vergebenden Landtagsmandate auf insgesamt 80 reduziert. Wahlberechtigt waren 1.533.236 Bürgerinnen und Bürger. Die Wahlbeteiligung lag bei 78,3 %, wobei 99,0 % gültige Stimmen abgegeben wurden.


Landtagswahl 1924
Partei Stimmanteil in % Sitze
Zentrumspartei 20,9  % 17 Sitze
Bauern- und Weingärtnerbund 20,2 % 17 Sitze
SPD 16,0  % 13 Sitze
KPD 11,7  % 10 Sitze
DDP 10,6 % 9 Sitze
Bürgerpartei und Vereinigte Vaterländische Rechte 10,4  % 8 Sitze
DVP 4,6  % 3 Sitze
Völkisch-Sozialer Block 4,0  % 3 Sitze

An 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge

Liste der Mitglieder des Württembergischen Landtages 1924 bis 1928

Wahl zum 3. Landtag am 20. Mai 1928

Wahlberechtigt für die 80 zu vergebenden Landtagsmandate waren 1.653.216 Bürgerinnen und Bürger. Die Wahlbeteiligung lag bei 68,9 %, wobei 98,5 % gültige Stimmen abgegeben wurden.


Landtagswahl 1928
Partei Stimmanteil in % Sitze Veränderung (Sitze)
SPD 23,8 % 22 Sitze + 9 Sitze
Zentrumspartei 19,6  % 17 Sitze +-0 Sitze
Bauern- und Weingärtnerbund 18,1  % 16 Sitze - 1 Sitz
DDP 10,1 % 8 Sitze - 1 Sitz
KPD 7,4 % 6 Sitze - 4 Sitze
DNVP (Bürgerpartei) 5,7 % 4 Sitze - 4 Sitze
DVP 5,2  % 4 Sitze + 1 Sitz
CSVD 3,9  % 3 Sitze + 3 Sitze
VRP 3,3  % 0 Sitze +-0 Sitze
NSDAP 1,8  % 0 Sitze +-0 Sitze

An 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge

Liste der Mitglieder des Württembergischen Landtages 1928 bis 1932

Die Klage der VRP und der NSDAP gegen ihre Benachteiligung durch das in Württemberg geltende Wahlgesetz führten am 22. März 1929 zum Urteil des Deutschen Staatsgerichtshofes und am 6. Juni 1929 zum Urteil des Württembergischen Staatsgerichtshofes, demzufolge die VRP nachträglich zwei Mandate und die NSDAP nachträglich ein Mandat im württembergischen Landtag erhielt. Die SPD, das Zentrum und der WBWB mussten jeweils ein Mandat abgeben.[4]

Wahl zum 4. Landtag am 24. April 1932

Wahlberechtigt für die 80 zu vergebenden Landtagsmandate waren 1.775.154 Bürgerinnen und Bürger. Die Wahlbeteiligung lag bei 70,4 %, wobei 99,6 % gültige Stimmen abgegeben wurden.


Landtagswahl 1932
Partei Stimmanteil in % Sitze Veränderung (Sitze)
NSDAP 26,4 % 23 Sitze + 23 Sitze
Zentrumspartei 20,5 % 17 Sitze +-0 Sitze
SPD 16,6  % 14 Sitze - 8 Sitze
Bauern- und Weingärtnerbund 10,7  % 9 Sitze - 7 Sitze
KPD 9,4 % 7 Sitze + 1 Sitz
Deutsche Staatspartei 4,8 % 4 Sitze - 4 Sitze
DNVP 4,3 % 3 Sitze - 1 Sitz
CSVD 4,2 % 3 Sitze +-0 Sitze

An 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge

Liste der Mitglieder des Württembergischen Landtages 1932 bis 1933

Wahl zum 5. Landtag am 5. März 1933 (Wahl zum 8. Reichstag)

Die Neuzusammensetzung des nur noch 60 Sitze umfassenden Landtags erfolgte gemäß dem „Vorläufigen Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ vom 31. März 1933 entsprechend dem Ergebnis der Reichstagswahl vom 5. März 1933. Bei der Reichstagswahl waren 1.807.152 Bürgerinnen und Bürger in Württemberg wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag bei 85,7 %, wobei 99,6 % gültige Stimmen abgegeben wurden.

Der 5. Landtag trat nur ein einziges Mal zusammen. Am 8. Juni 1933 wurde bei Stimmenhaltung der SPD ein „Ermächtigungsgesetz“ für Württemberg verabschiedet. Durch die am 14. Oktober 1933 erfolgte Auflösung des Reichstags wurde auch der Landtag aufgelöst. Mit dem „Gesetz zum Neuaufbau des Reichs“ wurde der württembergische Landtag am 30. Januar 1934 abgeschafft, wie alle anderen Landesparlamente in Deutschland.


Landtagswahl 1933
Partei Stimmanteil in % Sitze
NSDAP 42,0 % 26 Sitze
Zentrumspartei 16,9  % 10 Sitze
SPD 15,0  % 9 Sitze
KPD 9,3  % 6 Sitze
Bauern- und Weingärtnerbund 5,4  % 3 Sitze
Kampffront Schwarz-Weiß-Rot 5,2  % 3 Sitze
CSVD 3,2  % 2 Sitze
DDP 2,2  % 1 Sitz

An 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge

Liste der Mitglieder des Württembergischen Landtages 1933

Literatur

  • Frank Raberg: Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsabgeordneten 1815–1933. W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2001
  • Landschaft, Land und Leute. Politische Partizipation in Württemberg 1457 bis 2007. Begleitbuch und Katalog zur Ausstellung des Landesarchivs Baden-Württemberg, Hauptstaatsarchiv Stuttgart und des Landtags von Baden-Württemberg, Stuttgart 2007

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Die Verfassung Württembergs vom 25. September 1919
  2. Landtagswahlgesetz
  3. Wahlgesetz vom 4. April 1924
  4. Frank Raberg: Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsabgeordneten 1815–1933. W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2001, Seiten XLII und XLIII.

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