- Landtagsdrucksache
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Eine Bundestagsdrucksache (BT-Drs.) ist der Druck einer Vorlage des Deutschen Bundestages zur Verteilung an dessen Mitglieder, an die Mitglieder des Bundesrates und an die Ministerien. Vorlagen gemäß § 75 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) sind z. B. Gesetzentwürfe, Große und Kleine Anfragen, jedoch auch Denkschriften und Gutachten. Entsprechend § 77 Abs. 1 GOBT sind diese Vorlagen zu drucken und zu verteilen.
Die Drucksache wird mit der Nummer der jeweiligen Legislaturperiode (früher in römischen, inzwischen in arabischen Ziffern) sowie einer fortlaufenden Zahl versehen. Der Entwurf zur Schuldrechtsmodernisierung ist beispielsweise BT-Drs. 14/6040, also die 6040. Drucksache der 14. Wahlperiode.
Nachdem die Gesetzentwürfe in den Bundestagsdrucksachen mit Begründung veröffentlicht werden, sind diese oft ein wichtiges Hilfsmittel bei der späteren Auslegung der Gesetze.
Bundestags- und Bundesratsdrucksachen sowie die jeweiligen Plenarprotokolle werden über den Bundesanzeiger Verlag vertrieben.
Siehe auch Plenarprotokoll.
Landtagsdrucksachen
Entsprechendes gilt für die Landtagsdrucksachen (LT-Drs.) auf Länderebene.
Bundesratsdrucksachen
Entsprechendes gilt auch für die Unterlagen des Bundesrates, den Bundesratsdrucksachen (BR-Drs.).
Weblinks
- Dokumentenserver des Deutschen Bundestages – Der Deutsche Bundestag stellt Drucksachen und Plenarprotokolle ab der 7. Wahlperiode bereit.
- Der Parlamentsspiegel, ein Angebot des Landes NRW, stellt sowohl Drucksachen und Plenarprotokolle von Bundestag und Bundesrat (zum Teil sogar ab der 1. Wahlperiode) als auch sämtlicher Landesparlamente bereit.
- [1] - Der Deutsche Bundesrat stellt Drucksachen ab 2003 und auf seiner Website auch Bundesratsprotokolle bereit.
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