- Langhebelratsche
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Die Langhebelratsche, auch Zugratsche, dient als Spannglied bei der Ladungssicherung mit Zurrgurten. Seit April 2004 muss eine Langhebelratsche nach EN 12195 Vorspannkräfte von 375 bis 500 daN erbringen.
Im Gegensatz zur Kurzhebelratsche handelt es sich bei der Langhebelratsche um eine Zugratsche, d.h. sie wird bei Betätigung nach unten gezogen. Dadurch wird eine im Vergleich zur Schubratsche deutlich höhere Kraftübertragung erreicht. Zudem ist die Zugbewegung für den Benutzer ergonomisch vorteilhafter und schont die Wirbelsäule. Die Langhebelratsche wird aus diesem Grund auch Ergo Ratsche genannt. Sie ist in der Anschaffung teurer gegenüber der Kurzhebelratsche, jedoch die erreichte Vorspannkraft um bis zu 100% größer. Für beide Ratschen gilt: der Gurt darf max. 3 Lagen auf der Wickelwelle aufgewickelt sein, da sonst ein unbeabsichtigtes Lösen des Sperrschiebers die Ladungssicherung nutzlos machen kann. Verbogene, stark korrodierte oder nicht funktionstüchtige Ratschen führen zur sofortigen Ablegereife des Zurrgurtes und dürfen, laut EN 12195-2, nicht mehr verwendet werden. Die VDI-Richtlinie VDI 2700 Blatt 3.1 fordert sogar, dass ein Sachkundiger einmal im Jahr alle Zurrmittel überprüft. Diese Richtlinie ist gesetzlich nicht bindend, sie ist lediglich eine Empfehlung.
Literatur
- Oliver Rompf: Kosten runter bei der Ladungssicherung. Heinrich Vogel, 2006, ISBN 978-3574262289, S. 108 (Google Buch online).
Kategorien:- Sicherheitsausrüstung
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