- Lasswirtschaft
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Die Lasswirtschaft war im alten Reich eine im Markgraftum Oberlausitz und teilweise in der Niederlausitz vorkommende feudale und besonders scharfe Ausgestaltung des unfreien sorbischen Bauerntums. Dieses Recht des Grundherren auf das Land, verbunden mit dem Recht auf die Leute, der „Erbuntertänigkeit“, näherte die Rechtsstellung des Lassiten stark der Leibeigenschaft im Russischen Reich an.
Der „Lassit“ konnte zum Beispiel von seinem adeligen Herrn jederzeit umgesetzt werden, die Unterstützungspflicht des Grundherrn zum Beispiel im Brandfall stand hingegen praktisch nur auf dem Papier, was jede Initiative zur landwirtschaftlichen Verbesserung abtötete.
Die Entstehung dieser Abhängigkeit ist umstritten; sie kann auf die schwache Zentralisierung im Kurfürstentum Sachsen zurückgehen, infolge deren das Markgraftum hauptsächlich von den beiden Landständen (dem Adel und den Sechsstädten) regiert wurde und der Adel auf dem Lande unkontrollierte Agrarstrukturpolitik machte.
Der erste scharfe und kundige zeitgenössische Kritiker war 1792 Andreas Tamm, der erste Lehrer von Hermann von Pückler-Muskau und Leopold Schefer.
Siehe auch: Landsasse
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