- Lastabwurf (Stromnetz)
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Als Lastabwurf im Stromnetz bezeichnet man das Abschalten von Last (Verbrauchsmittel). Die Abschaltung wird, da dies im Allgemeinen ein nicht geplantes Ereignis darstellt, von automatischen Einrichtungen wie dem Netzschutz bei Erreichen bestimmter voreingestellter Messwerte ausgelöst und in automatischen Abläufen durch das Öffnen von Leistungsschaltern in Umspannwerken durchgeführt. Für die vom Lastabwurf betroffenen Teile des Netzes und die daran angeschlossenen Verbraucher führt diese Maßnahme zu einem Stromausfall.
In speziellen Fällen, beispielsweise im Rahmen der Resynchronisierung von einzelnen, größeren Netzsegmenten, kann ein Lastabwurf auch manuell von den Leitzentralen ausgelöst werden.
Ein Lastabwurf ist die letzte mögliche Maßnahme, um dem drohenden kompletten Zusammenbruch eines Verbundnetzes oder eines Teils davon zuvorzukommen und dient dazu verbleibende Netzsegmente zu stabilisieren. Die Regeln für einen Lastabwurf werden von den jeweiligen regionalen Netzbetreibern festgelegt. In Deutschland sind diese Regeln in den Netz- und Systemregeln der deutschen Übertragungsnetzbetreiber des Verband der Netzbetreiber (VDN) festgelegt.
Kriterien und Gründe für einen Lastabwurf sind:
- Unterfrequenz
- Unterspannung als Folge einer regionalen Überlastung des Energienetzes
- Thermische Überlastung von Betriebsmitteln wie Leitungen oder Transformatoren
Einige Großverbraucher, hauptsächlich Zementmühlen oder große Kühlhäuser haben im Rahmen der Laststeuerung Verträge als „Lastabwurfkunden“. Sie erhalten vergünstigten Strom und müssen dafür auf Anforderung des Energieunternehmens automatisch und innerhalb definierter Zeiten, typischerweise im Sekundenbereich, abschalten.
Während sich der Lastabwurf in einem Stromnetz zunächst direkt auf die Verbraucher in Form regionaler Stromausfälle auswirkt, kann es durch die fehlenden Verbraucher auch zu Rückwirkungen auf Erzeuger und zu einem kraftwerkseitigen Lastabwurf kommen.
Kategorie:- Elektrische Energieverteilung
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