- Lastenausgleich
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Unter Lastenausgleich versteht man
- das Verteilen einer Netzwerklast auf verschiedene Server, siehe Lastverteilung
- eine weniger gebräuchliche Bezeichnung für den Länderfinanzausgleich zwischen den deutschen Bundesländern.
- den Lastenausgleich nach dem Lastenausgleichsgesetz
- den Lastenausgleich zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften gem. §§ 176 ff. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
Siehe auch:
Wiktionary: Lastenausgleich – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenDiese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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