Lawinenwarnstufe

Lawinenwarnstufe

Die Europäische Gefahrenskala für Lawinen ist eine seit 1993 in Europa geltende Bewertungsskala für die Einschätzung der Lawinengefahr in den Bergen. Sie besteht aus fünf Stufen mit klar definierten und vereinheitlichten Begriffen in verschiedenen Sprachen.

Die Gefahreneinschätzung von Lawinenabgängen wird in der Europäischen Gefahrenskala folgendermaßen klassifiziert:

Europäische Lawinengefahrenskala
Lawinengefahrwarnschild in Österreich
  • 1 (gering)
Eine Lawinenauslösung ist nur bei großer Zusatzbelastung an sehr wenigen, extremen Steilhängen möglich. Spontan sind keine Lawinen (sog. Rutsche) zu erwarten.
  • 2 (mäßig)
Eine Lawinenauslösung ist bei großer Zusatzbelastung vor allem an den angegebenen Steilhängen wahrscheinlich. Größere Lawinen sind nicht zu erwarten.
  • 3 (erheblich)
Eine Lawinenauslösung ist bereits bei geringer Zusatzbelastung vor allem an den angegebenen Steilhängen wahrscheinlich. Fallweise sind spontan einige mittlere, vereinzelt aber auch große Lawinen möglich.
  • 4 (groß)
Eine Lawinenauslösung ist bereits bei geringer Zusatzbelastung vor allem an den angegebenen Steilhängen wahrscheinlich. Fallweise sind spontan viele mittlere, mehrfach auch große Lawinen möglich.
Wintersportlern wird empfohlen, die gesicherten Pisten nicht zu verlassen.
  • 5 (sehr groß)
Spontan sind zahlreiche große Lawinen, auch in mäßig steilem Gelände, zu erwarten. Bei dieser Warnstufe ist in Skigebieten somit kein sicherer Betrieb mehr möglich.

Historische Entwicklung

Seit 1983 arbeiten die Europäischen Lawinenwarndienste in einer Arbeitsgruppe zusammen, die sich alle 1-3 Jahre trifft. Ziele sind Erfahrungsaustausch, Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit und Standardisierung. Ein wichtiges Resultat war die Vereinheitlichung der Gefahrenstufen in den Lawinenlageberichten oder Lawinenbulletins.

Bis 1993 gab es in den Alpenländern unterschiedliche Gefahrenskalen: Frankreich und Italien hatten eine 8stufige, die Schweiz eine 7stufige, Deutschland und Österreich eine 6stufige Skala. Die nunmehr gültige einheitliche Gefahrenskala mit 5 Stufen definiert und vereinheitlicht die Begriffe in den einzelnen europäischen Sprachen.

2003 wurden einige Begriffe neu definiert:

  • Zusatzbelastungen (groß:u.a. große gruppe, Pistenraupe; gering: u.a. auch einzelne Personen)
  • Hangneigung
  • Lawinengrößen

Diese 2005 beschlossene Grundlage zur einheitlichen Festlegung der Gefahrenstufen in den Lawinenlageberichten wird als sogenannte Bayern Matrix bezeichnet.

Nach der Definition einer gemeinsamen europäischen Gefahrenskala bleibt jedoch als wichtige Aufgabe, diese Gefahrenstufen auch möglichst einheitlich anzuwenden.

Siehe auch

Weblinks


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