- Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
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Basisdaten Titel: Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln Kurztitel: Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung Abkürzung: LMKV Art: Bundesrechtsverordnung Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Lebensmittelrecht Fundstellennachweis: 2125-40-25 Ursprüngliche Fassung vom: 22. Dezember 1981
(BGBl. I S. 1625, 1626)Inkrafttreten am: 3. August 1984 Neubekanntmachung vom: 15. Dezember 1999
(BGBl. I S. 2464)Letzte Änderung durch: Art. 2 VO vom 29. September 2011
(BGBl. I S. 1996, 1997)Inkrafttreten der
letzten Änderung:14. Oktober 2011
(Art. 8 VO vom 29. September 2011)Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. Die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) regelt in Deutschland die Kennzeichnung von Lebensmitteln, die in Fertigpackungen an den Endverbraucher abgegeben werden.
- Fertigpackungen sind Packungen, die in Abwesenheit des Verbrauchers befüllt und verschlossen wurden
- Endverbraucher sind alle Haushalte. Ihnen gleichgestellt sind Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung
Daher gilt die LMKV nicht für Packungen, die an gewerbliche Weiterverarbeiter verkauft werden – das sind z. B. Bäckereien, Konditoreien, Teigwaren- oder Pizzahersteller.
Ausgenommen sind Packungen, deren Oberfläche kleiner als 10 cm² ist.
Inhaltsverzeichnis
Elemente der Kennzeichnung
- die Verkehrsbezeichnung
- der Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder Vertreibers
- das Verzeichnis der Zutaten (in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung – ohne Mengenangabe)
- Quid-Regel – Mengenangabe doch erforderlich, wenn eine Zutat besonders hervorgehoben wird durch Wort oder Bild
- das Mindesthaltbarkeitsdatum oder, bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, das Verbrauchsdatum
- die Mengenangaben/Füllmenge
Seit dem 25. November 2005 müssen in der EU auch Allergene in Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Siehe Allergenkennzeichnung. (s.a. [1])
Siehe auch
Einzelnachweise
Weblinks
- Text der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
- Lebensmittelkennzeichnung für Allergiker im Allergieportal des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Prof. Dr. Markus Fischer, Institut für Lebensmittelchemie der Universität Hamburg: Lebensmittel - Ist drin was draufsteht?
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