Veterinärkontollnummer

Veterinärkontollnummer

Die Veterinärkontrollnummer, kurz Veterinärnummer ist eine vorgeschriebene Deklaration der Produktionsstätte, die EU-weit auf allen Produkten tierischer Herkunft zu finden ist. Die Veterinärkontrollnummer ist der wesentliche Bestandteil des Genusstauglichkeitskennzeichens. In der Schweiz wird die äquivalente Kontrollnummer Bewilligungsnummer genannt.

Die Veterinärnummer (je nach Lebensmittel auch Milchnummer oder Fleischnummer genannt) besteht aus einer Zahlen-Buchstaben-Kombination, die jedem Betrieb zugeordnet ist, der mit tierischen Lebensmitteln wie z. B. Milch, Fleisch, Fisch und Eier oder tierischen Produkten (z. B. Tierfutter) handelt, sie verarbeitet oder umpackt (z. B. Molkereien, Schlachthöfe). Diese eindeutige Nummer ist auf jedem Milch-, Fleisch- und Fischprodukt zu finden und soll Konsumenten und Verbraucherschutzbehörden zur Herkunftsfeststellung dienen.

Beispiel:
Genusstauglichkeitskennzeichen: D BY 110 EWG
Veterinärkontrollnummer: BY 110

Vor der Veterinärnummer steht stets das Landeskürzel, z. B. D (oder DE) für Deutschland. Die abschließenden Zeichen sind stets die landestypische Abkürzung des Begriffs Europäische (Wirtschafts-)Gemeinschaft, z. B. EWG (oder EG) weshalb die Veterinärnummer manchmal auch als EWG-Nummer bezeichnet wird.

Die Veterinärnummer selbst besteht bei Molkereiprodukten aus einem Kürzel für das Bundesland und einer Zahl für den jeweiligen Betrieb. So steht BY 110 für die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau e. G. in Piding.

Bei Fleischerzeugnissen wird statt des Bundeslandkürzels ein Kürzel für die Art des fleischverarbeitenden Betriebs angegeben, z. B. steht EV für Verarbeitungsbetrieb.

Anhand von Veterinärnummern können auch diverse Eigenmarken von Discountern den jeweiligen Markenherstellern zugeordnet werden.

Inhaltsverzeichnis

Bundeslandkürzel (Molkereibetriebe)

Deutschland Kürzel
Brandenburg BB
Berlin BE
Baden-Württemberg BW
Bayern BY
Bremen* HB
Hessen HE
Hamburg HH
Mecklenburg-Vorpommern MV
Niedersachsen NI
Nordrhein-Westfalen NW
Rheinland-Pfalz RP
Schleswig-Holstein SH
Saarland SL
Sachsen SN
Sachsen-Anhalt ST
Thüringen TH
Österreich Kürzel
Burgenland B
Kärnten K
Niederösterreich N
Oberösterreich O
Salzburg S
Steiermark ST
Tirol T
Vorarlberg V
Wien W

*Für Bremen gibt es im Milchbereich kein Kürzel, da hier mittlerweile keine Molkerei mehr ansässig ist.

Betriebsartenkürzel (fleischverarbeitende Betriebe)

  • EFx Fischereierzeugnis- und Muschelbetriebe
  • EHK Hackfleisch- u. Zubereitungsbetriebe
  • EK Kühl- oder Gefrierhäuser
  • EMR, EMV Fischereierzeugnis- und Muschelbetriebe
  • EP Eiproduktbetriebe
  • ES Schlachtbetriebe
  • ESG Geflügelschlachtbetriebe
  • ESK, EZK Hauskaninchenbetriebe
  • EUZ Umpackbetriebe
  • EV Verarbeitungsbetriebe
  • EVG, GV, G, GS Gelatinebetriebe
  • EW Wildbearbeitungsbetriebe
  • EZ Zerlegungsbetriebe
  • EZG Geflügelfleischzerlegungsbetriebe

Schweizer Bewilligungsnummer

In der Schweiz müssen Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern oder vertreiben eine Bewilligungsnummer haben (Art. 13 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung). Die Anforderungen dafür sind äquivalent zur Regelung in der Europäischen Union. Die Bewilligungsnummer besteht nur aus Ziffern, für Milchprodukte aus vier Ziffern. Verantwortlich für die Bewilligungsnummern ist das Bundesamt für Veterinärwesen, vergeben werden sie von den kantonalen Vollzugsbehörden.

Das Identitätskennzeichen des Betriebs (äquivalent zum Genusstauglichkeitskennzeichen in der Europäischen Union) besteht aus den Buchstaben „CH“ und der Bewilligungsnummer in einer Ellipse.

Siehe auch

Weblinks


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