- Veterinärkontollnummer
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Die Veterinärkontrollnummer, kurz Veterinärnummer ist eine vorgeschriebene Deklaration der Produktionsstätte, die EU-weit auf allen Produkten tierischer Herkunft zu finden ist. Die Veterinärkontrollnummer ist der wesentliche Bestandteil des Genusstauglichkeitskennzeichens. In der Schweiz wird die äquivalente Kontrollnummer Bewilligungsnummer genannt.
Die Veterinärnummer (je nach Lebensmittel auch Milchnummer oder Fleischnummer genannt) besteht aus einer Zahlen-Buchstaben-Kombination, die jedem Betrieb zugeordnet ist, der mit tierischen Lebensmitteln wie z. B. Milch, Fleisch, Fisch und Eier oder tierischen Produkten (z. B. Tierfutter) handelt, sie verarbeitet oder umpackt (z. B. Molkereien, Schlachthöfe). Diese eindeutige Nummer ist auf jedem Milch-, Fleisch- und Fischprodukt zu finden und soll Konsumenten und Verbraucherschutzbehörden zur Herkunftsfeststellung dienen.
Beispiel:
Genusstauglichkeitskennzeichen: D BY 110 EWG
Veterinärkontrollnummer: BY 110Vor der Veterinärnummer steht stets das Landeskürzel, z. B. D (oder DE) für Deutschland. Die abschließenden Zeichen sind stets die landestypische Abkürzung des Begriffs Europäische (Wirtschafts-)Gemeinschaft, z. B. EWG (oder EG) weshalb die Veterinärnummer manchmal auch als EWG-Nummer bezeichnet wird.
Die Veterinärnummer selbst besteht bei Molkereiprodukten aus einem Kürzel für das Bundesland und einer Zahl für den jeweiligen Betrieb. So steht BY 110 für die Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau e. G. in Piding.
Bei Fleischerzeugnissen wird statt des Bundeslandkürzels ein Kürzel für die Art des fleischverarbeitenden Betriebs angegeben, z. B. steht EV für Verarbeitungsbetrieb.
Anhand von Veterinärnummern können auch diverse Eigenmarken von Discountern den jeweiligen Markenherstellern zugeordnet werden.
Inhaltsverzeichnis
Bundeslandkürzel (Molkereibetriebe)
Deutschland Kürzel Brandenburg BB Berlin BE Baden-Württemberg BW Bayern BY Bremen* HB Hessen HE Hamburg HH Mecklenburg-Vorpommern MV Niedersachsen NI Nordrhein-Westfalen NW Rheinland-Pfalz RP Schleswig-Holstein SH Saarland SL Sachsen SN Sachsen-Anhalt ST Thüringen TH Österreich Kürzel Burgenland B Kärnten K Niederösterreich N Oberösterreich O Salzburg S Steiermark ST Tirol T Vorarlberg V Wien W *Für Bremen gibt es im Milchbereich kein Kürzel, da hier mittlerweile keine Molkerei mehr ansässig ist.
Betriebsartenkürzel (fleischverarbeitende Betriebe)
- EFx Fischereierzeugnis- und Muschelbetriebe
- EHK Hackfleisch- u. Zubereitungsbetriebe
- EK Kühl- oder Gefrierhäuser
- EMR, EMV Fischereierzeugnis- und Muschelbetriebe
- EP Eiproduktbetriebe
- ES Schlachtbetriebe
- ESG Geflügelschlachtbetriebe
- ESK, EZK Hauskaninchenbetriebe
- EUZ Umpackbetriebe
- EV Verarbeitungsbetriebe
- EVG, GV, G, GS Gelatinebetriebe
- EW Wildbearbeitungsbetriebe
- EZ Zerlegungsbetriebe
- EZG Geflügelfleischzerlegungsbetriebe
Schweizer Bewilligungsnummer
In der Schweiz müssen Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft herstellen, verarbeiten, behandeln, lagern oder vertreiben eine Bewilligungsnummer haben (Art. 13 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung). Die Anforderungen dafür sind äquivalent zur Regelung in der Europäischen Union. Die Bewilligungsnummer besteht nur aus Ziffern, für Milchprodukte aus vier Ziffern. Verantwortlich für die Bewilligungsnummern ist das Bundesamt für Veterinärwesen, vergeben werden sie von den kantonalen Vollzugsbehörden.
Das Identitätskennzeichen des Betriebs (äquivalent zum Genusstauglichkeitskennzeichen in der Europäischen Union) besteht aus den Buchstaben „CH“ und der Bewilligungsnummer in einer Ellipse.
Siehe auch
Weblinks
- Sammlung europäischer Veterinärkontrollnummern
- Listen der Betriebe mit ihren Veterinärkontrollnummern (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
- System der Veterinärkontrollnummern („Verarbeiter-Nummer“) für Österreich
- Liste aller Milchnummern in Österreich
- Datenbank der Schweizer Bewilligungsnummern
- Übersichtsseite über alle länderspezifischen Veterinärkontrollnummern
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