Zutatenliste

Zutatenliste

Die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung[1] schreibt für fast alle Fertigpackungen eine Zutatenliste (offizieller Begriff: Verzeichnis der Zutaten) vor. Die Pflicht zur Angabe einer Zutatenliste besteht im deutschen Lebensmittelrecht seit dem 26. Dezember 1983.[2] Eine Zutatenliste ist eine Aufzählung der Stoffe, die einem Lebensmittel zu dessen Herstellung zugegeben wurden. Sie führt die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihrer Zugabemenge auf. Bei Zutaten, die bei der Bezeichnung des Produktes hervorgehoben werden (z. B. „mit Hühnerfleisch“), steht bei der jeweiligen Zutat zusätzlich der Anteil in Prozent an der Gesamtmasse (siehe auch Quid-Regel). Sogenannte Nichtzutaten, also Stoffe wie Rieselhilfen oder Schaumverhüter, oder bestimmte Zutaten einer Teilzutat, müssen nicht aufgeführt werden.[3]

Zusatzstoffe in Lebensmitteln, wie z. B. Farbstoffe, Konservierungsmittel, Emulgatoren usw. können auch durch ihre Kürzel, die sogenannten E-Nummern, aufgelistet werden.

Für Gewürz- und Kräutermischungen gibt es Ausnahmen von dieser Regel: Unter einem Prozentsatz von zwei Prozent müssen Zutaten nicht mehr angegeben werden. Diese Situation ist für Allergiker sicher unbefriedigend.[4] Dies gilt allerdings nicht für allergieauslösende Stoffe, wie beispielsweise Nüsse. Selbst wenn diese nur in Spuren vorhanden sein könnten, muss dafür ein Hinweis am Produkt angebracht werden.

Besteht die Packung nur aus einer Zutat, so ist die Zutatenliste entbehrlich, denn der Inhalt geht aus der Verkehrsbezeichnung des Lebensmittels hervor.

Außerdem ist zu beachten, dass jede Zutat, die in der Zutatenliste aufgeführt ist, in der Packung auch nachweisbar sein muss.

Die Zutatenliste darf nicht mit der – optionalen – Nährwertkennzeichnung verwechselt werden.

Einzelnachweise

  1. Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung
  2. Georg Schwedt: Chemie und Analytik der Lebensmittelzusatzstoffe, Stuttgart 1986
  3. Heike Sonnberger: Warum niemand weiß, was wir wirklich essen. In: Spiegel Online, 15. August 2008
  4. Ausnahmen bestätigen die Regel!

Weblinks


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