- Lecturer
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Lecturer ist eine im englischen Sprachraum gebräuchliche Bezeichnung für bestimmte Arten von Hochschullehrern im unteren Bereich der akademischen Hierarchie.
Der Begriff des Lecturer hat in verschiedenen englischsprachigen Ländern unterschiedliche Bedeutungen, was zu Verwirrungen führen kann. Die folgende Tabelle zeigt die Verwendung des Begriffs im Kontext akademischer Ränge in einigen englischsprachigen Ländern:
Großbritannien Australien/Neuseeland USA Ungefähre deutsche Entsprechung Teaching Fellow Teaching Fellow Lecturer Befristete Lehrkraft für besondere Aufgaben, auch: Akademischer Rat Lecturer Lecturer Assistant Professor Juniorprofessor, ggf. mit Tenure Track Senior Lecturer Senior Lecturer Associate Professor W2/C3-Professor Reader/Principal Lecturer Associate Professor Full Professor W3/C4-Professor ohne Lehrstuhl bzw. Leitungsfunktion Professor Professor Distinguished Professor W3/C4-Professor mit Lehrstuhl bzw. Leitungsfunktion Bei den Entsprechungen ist hervorzuheben, dass Lecturer in Großbritannien in der Regel nach einer zweijährigen Probezeit auf Lebenszeit angestellt werden, Assistant Professors in der Regel tenure track genießen, während Juniorprofessoren in den allermeisten Fällen schlicht befristet angestellt sind. Senior Lecturer und Reader bezeichnen heutzutage oft die gleiche Stellung. Professoren in Großbritannien, Australien und Neuseeland nehmen eine hervorgehobene Stellung ein, die mit „Distinguished Professors“ in den USA vergleichbar ist; ihre Zahl je Department ist klein. Insofern ist hier ein Vergleich mit W3-Professoren in Deutschland nicht ganz richtig. Den Begriff "Lehrstuhl" gibt es nur noch in Süddeutschland, und die Terminologie „W3 ohne oder mit Leitungsfunktion“ ist eine baden-württembergische Spezialität. Die deutschen Privatdozenten und außerplanmäßigen Professoren finden in den USA eine ungefähre Entsprechung in den Adjunct Associate Professors bzw. den Adjunct Professors. Hier wie dort tragen sie einen bedeutenden Teil zur Lehre bei.
Verwendung in Deutschland
Auch in Deutschland findet der Begriff immer mehr Einzug in die Hochschulen. So ermöglicht das Hochschulgesetz NRW in § 42 Absatz 3 den Fachbereichsräten Hochschuldozenten, die als Lehrkraft für besondere Aufgaben angestellt sind, den Titel "Lecturer" zu verleihen.
Siehe auch
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