- Lee vor Luv
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Wenn sich zwei Segelfahrzeuge, die einander in Sicht haben, so nähern, dass die Möglichkeit der Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, gibt es genaue Regeln bezüglich der Ausweichpflicht. Diese Regeln sind Teil (Regel 12, 13, 16 und 17) der internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR); Segelfahrzeuge, die ihren Antriebsmotor benutzen, gelten hierbei nicht als Segelfahrzeuge. Bei verminderter Sicht gelten andere Regeln, in denen Segelfahrzeuge keine besondere Behandlung erfahren.
Inhaltsverzeichnis
Die Regeln
Generell regeln drei Punkte die Ausweichpflicht unter Segelfahrzeugen:
- Wenn die beiden Segelfahrzeuge den Wind von verschiedenen Seiten haben, muss das Fahrzeug mit Wind von Backbord (in Fahrtrichtung links) ausweichen. Steht der Großbaum an Backbord, hat das Fahrzeug im Sinne der KVR den Wind von Steuerbord, steht der Baum auf Steuerbord, hat es Wind von Backbord und muss ausweichen. Populäre Merksprüche zu dieser Regel sind „Backbordbug vor Steuerbordbug“ und „Baum links bringts!“.
- Wenn zwei Segelfahrzeuge den Wind von derselben Seite haben, muss das luvwärtige Fahrzeug ausweichen. Merkspruch zu dieser Regel „Lee vor Luv“.
- Ein Segelfahrzeug, das überholt, muss dem anderen Fahrzeug ausweichen.
Auf österreichischen Wasserstraßen darf ein Segelfahrzeug ein anderes nur auf dessen Luvseite überholen.
Maßnahmen des Ausweichpflichtigen und des Kurshalters
- Der Kurshalter (das Segelfahrzeug, das nicht ausweichen muss) muss Kurs (Richtung, in die gesegelt wird) und Fahrt (Geschwindigkeit) beibehalten.
- Das ausweichpflichtige Segelfahrzeug muss frühzeitig, klar und durchgreifend handeln (ausweichen).
Manöver des letzten Augenblicks
Hauptartikel: Manöver des letzten Augenblicks
Sind sich die beiden Segelfahrzeuge so nahe gekommen, dass ein Manöver des Ausweichpflichtigen allein eine Kollision nicht mehr verhindern kann, muss auch der Kurshalter ein eigenes Ausweichmanöver einleiten, um den Zusammenstoß zu vermeiden. Dieses Manöver wird Manöver des letzten Augenblicks genannt.
Geltungsbereich
Diese in den Kollisionsverhütungsregeln enthaltenen Ausweichregeln für Segelfahrzeuge untereinander sind weltweit auf den internationalen Gewässern gültig. In nationalen Gewässer kann es Sonderregelungen geben. Die Ausweichregeln sind teilweise in die deutsche See- und Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung sowie in viele Nutzungsvorschriften für deutsche Binnenseen übernommen worden. Bei Segelregatten gelten spezielle Wettfahrtregeln, die weitergehende Regeln bsw. hinsichtlich des Wegerechtes an den Wendemarken beinhalten.
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