- Leges Corneliae
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Die Leges Corneliae sind jene Gesetze, die in den Jahren 82 v. Chr. bis 79 v. Chr. von Sulla erlassen wurden. Ziel seiner Diktatur war die Restauration der alten Adelsrepublik. Von diesem Gedanken sind auch die von ihm erlassenen Gesetze geprägt.
Dazu gehören:
- Lex iudiciaria („Gerichtsgesetz“): Neuregelung des Gerichtswesens. Ihre Existenz ist nicht sicher belegt, jedoch sprechen viele Anhaltspunkte, wie die Vereinheitlichung der Gerichtsverfahren für den Erlass dieses Gesetzes.
- Lex Cornelia de proscriptione: Gesetz über die Verfolgung politischer Gegner und die Einziehung von deren Vermögen. Das wohl berüchtigtste Gesetz Sullas.
- Lex de magistratibus („über die Beamten“): setzte eine bestimmte Folge der senatorischen Ämter fest, den cursus honorum.
- Lex Cornelia de praetoribus octo creandis („über die Praetoren“): Erhöhung der Prätorenstellen auf acht.
- Lex Cornelia de tribunis plebis („über die Volkstribunen“): beschränkte den Einfluss der Volkstribunen.
- Lex Cornelia de XX quaestoribus („über die 20 Quaestoren“): erhöhte die Quästorenzahl auf 20.
Weiter erließ Sulla eine Vielzahl von Strafgesetzen:- Lex Cornelia de repetundis, auch Lex Cornelia repetundarum: Gesetz gegen Erpressungen durch römische Beamte.
- Lex Cornelia de sicariis et veneficis: Gesetz über Tötung, Brandstiftung und Bandenbildung.
- Lex Cornelia testamentaria nummaria, auch Lex Cornelia de falsis: Gesetz über die Fälschung von Münzen und Testamenten.
- Lex Cornelia maiestatis: Gesetz über den Hoch- und Landesverrat.
- Lex Cornelia de ambitu: stellte die Wahlbestechung und den Ämterkauf unter Strafe.
- Lex Cornelia de peculatu: Gesetz über die Unterschlagung öffentlicher Gelder
- Lex Cornelia de iniuriis: Gesetz über Beleidigungen. Hierbei handelt es sich um ein Gesetz eigener Art, was sowohl zivil- als auch strafrechtliche Elemente zeigt.
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