Legistik

Legistik

Die Rechtsförmlichkeit (auch Legistik) stellt eine allgemein kodifizierte (z. B. im „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“) oder allgemein vorherrschende Vereinbarung zur formalen Gestaltung und Verwaltung (Rechtsinformatik) von Rechtsvorschriften dar.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Im genannten Handbuch finden sich Regelungen zur Zitierweise, zum Gebrauch von Abkürzungen, Handhabung von Verweisen, Schreibung von Zahlen, Brüchen, Geldbeträgen, Typografisches, aber auch gesetzgeberisch sensiblere Materie wie geeigneter Sprach- und Wortgebrauch, im Kontext Stammgesetze, Änderungsgesetze, Rechtsverordnungen, Europarecht verschiedenster Art und völkerrechtlicher Vereinbarungen.

„Die Prüfung durch das Bundesministerium der Justiz ist eine rechtliche Prüfung. Sie bezieht sich auf die Regelungsinhalte und die Regelungsform.“

Handbuch der Rechtsförmlichkeit, A 1. 6 [1]


Österreich

In Österreich ist der Verfassungsdienst (Sektion V des Bundeskanzleramtes) für die Erarbeitung und Weiterentwicklung der Legistischen Richtlinien zuständig. In den einzelnen Bundesministerien ist zur Erarbeitung von Gesetzestexten (Ministerialentwürfen) jeweils eine eigene Abteilung oder Sektion (vgl. Sektion Legistik im Bundesministerium für Inneres) eingerichtet.

Der Verfassungsdienst stellt die jeweils gültigen Bestimmungen im Bereich der Rechtssetzungstechnik im Internet auf der Homepage des Verfassungsdienstes zur Verfügung. Im Begutachtungsverfahren äußert sich der Verfassungsdienst oft mit Anliegen gesetzestechnischer Natur[2]

Bemerkungen

  1. Online-Ressource abgerufen am 5. Dezember 2006
  2. Stellungnahme des Verfassungsdienstes zur Grundbuchs-Novelle 2008

Siehe auch

Literatur

Weblinks

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