Legitimationskettentheorie

Legitimationskettentheorie
Legitimationskette der Bundesebene, unmittelbare Staatsverwaltung, vereinfacht
Legitimationskette der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung sowie der Selbstverwaltung auf Bundes- und Landes- sowie Kommunalebene (stark vereinfacht und systematisiert)

Die Legitimationskettentheorie ist eine Theorie, die die demokratische Legitimation hoheitlichen wie nichthoheitlichen Handelns in einer ununterbrochenen Kette auf die Willensäußerung des Volkes bei der Wahl zurückführt. In politikwissenschaftlichen Kategorien gesehen handelt es sich also um eine Betrachtung der in der Rechtswissenschaft vorherrschenden Input-Legitimation.

Die zu den Demokratietheorien zählende Legitimationskettentheorie wurde von dem Rechtsphilosophen Ernst-Wolfgang Böckenförde entwickelt und fand in seiner Zeit als Richter am Bundesverfassungsgericht Eingang in dessen Rechtsprechung.

Inhaltsverzeichnis

Anwendung auf die EG

Auf die Europäischen Gemeinschaften angewendet ergeben sich zwei Legitimationsketten. Die erste führt über das Europäische Parlament zurück zum Wähler (der das EP seit 1979 direkt wählt). Die zweite führt über den Rat der Europäischen Union und die Regierungen sowie Parlamente der Mitgliedstaaten zurück zum Wähler.

Kritik

Hauptkritikpunkt an der Legitimationskettentheorie ist, dass sie auf einer Fiktion basiert, denn je mehr Glieder eine Legitimationskette hat, desto weniger lässt sich der konkrete Hoheitsakt auf die Wahlentscheidung des Volkes zurückführen.

Hinsichtlich der EU wird daher von verschiedener Seite gefordert, die über das EP führende Legitimationskette zu stärken, indem die Kompetenzen des EP erweitert werden.

(Nicht außer Acht gelassen werden sollte dabei aber, dass in der EU die Output-Legitimation dominiert. Jedoch ist auch dies – je nach Standpunkt – ein Argument für die Stärkung von Input-Legitimation: Die Nützlichkeit einer Regelung ist, wie die Pläne zu Urheberrecht und Überwachungsmaßnahmen gezeigt haben, subjektiv.)

Siehe auch: Demokratiedefizit, Eurokratie, Exekutivföderalismus

Literatur

  • Ernst-Wolfgang Böckenförde: Demokratie als Verfassungsprinzip (§ 24), insbes. Rn 11-25, in: Josef Isensee/Paul Kirchhof (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. II, 3. Auflage, Heidelberg 2004.

Weblinks


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