- Leipziger Fuß
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Leipziger Fuß bezeichnet eine ursprünglich 1687 von Kurbrandenburg getroffene Festlegung eines Münzfußes für Silber-(Taler-)Münzen.
Die Festlegung über den Edelmetallgehalt und das Gewicht von Münzen, wurde am 16. Januar 1690 in einem in Leipzig geschlossenen Vertrag auch von Kursachsen und Braunschweig-Lüneburg übernommen. Nach dieser Übereinkunft wurden aus einer Mark (Gewicht) Feinsilber entweder achtzehn 2/3-Taler-Münzen (statt der bisher üblichen fünfzehn 2/3-Taler) oder sechsundreißig 1/3-Taler-Münzen geprägt, das entsprach einem Münzfuß von 12 Talern je Mark. Die Festlegung war eine Reaktion auf die andauernde Münzverschlechterung der damaligen Zeit und löste in Brandenburg den Zinnaischen Münzfuß ab. Der Leipziger Fuß verbreitete sich rasch nahezu im gesamten deutschen Reich und wurde 1738 zum Reichsfuß erhoben. Da war aber bereits sein Zenit überschritten. Die weiter steigenden Silberpreise und das Fehlen eines Übereinkommens bezüglich Klein- und Scheidemünzen führten Mitte des 18. Jahrhunderts zu seiner Ablösung durch den Konventionsfuß.
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