Münzfuß

Münzfuß

Der Münzfuß legt fest, welche Menge eines Edelmetalls in welcher Menge von Münzen eines bestimmten Nennwerts enthalten sein soll. Dabei muss die Münze nicht ausschließlich aus dem dem Münzfuß zugrunde gelegten Edelmetall bestehen. Meist war Kupfer zur Münzhärtung beilegiert, was im Münzfuß jedoch nicht mitzählte. Beim Gewicht wurde allerdings genau z. B. zwischen der "Mark fein" und der "Mark rauh" unterschieden, d. h. zwischen unlegierten (reinem) und legiertem Münzedelmetall.

Im Karolingischen Münzsystem war das Pfund die grundlegende Massenseinheit und es war festgelegt, dass aus einem Pfund Silber 240 Pfennige gemünzt werden sollen. Später löste die Mark im Römisch-Deutschen Reich das Pfund als Gewichtseinheit ab. 1566 wurde der sogenannte 9-Taler-Fuß eingeführt, welcher festlegte, dass aus einer Kölner Mark Silber neun Reichstaler geprägt werden sollten und dass der Silberanteil 889/1000 betragen soll. Das ergibt für die einzelne Münze ein Gewicht von 29,23 g, und ein Feingewicht von 25,98 g. 1750 wurde in Österreich der Konventionstaler eingeführt, von welchem aus einer feinen Mark zehn Stück geprägt wurden, was einem Feingewicht von 23,386 g entspricht. Im 18. und 19. Jahrhundert wurde der relative Anteil an Edelmetall häufig als römische Ziffer im unteren Teil der Münze angegeben. So bedeutet z. B. ein "X" (römische Ziffer 10), dass zehn Münzen dieser Sorte einer Mark reinem Silber entsprechen.

Zum Beispiel trugen die (vor)letzten preußischen Kuranttaler im von Johann Philipp Graumann 1750 entwickelten 14-Talerfuß die Inschrift: 1 Thaler 14 (Stück) eine feine Mark, d.h. dass 14 Talermünzen eine Gewichtsmark Silber enthielten, was umgerechnet 233,8555 g Feinsilber entsprach.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde das Silber als Basis der Währung in vielen Staaten durch den Goldstandard ersetzt und der Münzfuß bezog sich nun auf das wertvollere und haltbarere Gold.

Nachdem die im Deutschen Kaiserreich 1871 eingeführte Mark-Währung, bei der 5, 10 und 20-Mark-Nominale in Gold geprägt wurden, durch die wirtschaftlichen Folgen des 1. Weltkriegs völlig entwertet worden war, wurde nach der Überwindung der Inflation im deutschen Münzgesetz vom 30. August 1924 in § 3 in Anknüpfung an die Goldmünzenprägung des Kaiserreichs festgelegt, dass aus einem Kilogramm feinem Gold 139,5 Münzen als 20-Markstück oder 279 Münzen als 10-Markstück mit einem Mischungsverhältnis von 900 Teilen Gold und 100 Teilen Kupfer zu prägen waren, die tatsächlich jedoch nie ausgeprägt wurden.

Siehe auch: Konventionsfuß, Kurantmünze, Bimetallismus


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