- Leitender Notarzt
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Der Leitende Notarzt (Abkürzung „LNA“ oder „Ltd. Notarzt“) ist, je nach der entsprechenden Regelung des Bundeslandes, ein Einsatzleiter oder Fachberater der Einsatzleitung im medizinischen Bereich der Notfallrettung. Er hat alle medizinischen Maßnahmen am Schadensort zu leiten, zu koordinieren und zu überwachen.
Er führt zusammen mit dem Organisatorischen Leiter (OrgL) die ihm unterstellten Einheiten zur Bewältigung von Großschadensereignissen mit mehreren Verletzten oder Erkrankten (Massenanfall von Verletzten, Katastrophen) mit dem Ziel einer bestmöglichen Versorgung aller Betroffenen. Dabei untersteht ihm teilweise eine Facheinheit zur Führungsunterstützung. In Bayern ist dies die Unterstützungsgruppe Sanitätseinsatzleitung (UG-SanEL).
Er handelt zur Gefahrenabwehr (nicht zur Vorbeugung). In manchen Bereichen wird aber auch der Ärztliche Leiter Rettungsdienst als Leitender Notarzt bezeichnet.
Leitende Notärzte rekrutieren sich aus dem Kreis der aktiven Notärzte.
Aufgaben
Aufgaben des leitenden Notarztes umfassen:
- Feststellung und Beurteilung der Lage aus medizinischer Sicht (Lagebeurteilung, Art des Schadens, Art der Verletzungen/Erkrankungen, Anzahl Verletzter/Erkrankter, Intensität/Ausmaß der Schädigung, Zusatzgefährdungen, Schadensentwicklung, Befreiung aus Zwangslagen, notwendiges Einsatzpotenzial, Anzahl der benötigten Kräfte, insbesondere Ärzte, Bedarf an Verbandsmaterial, Medikamenten und medizinischem Gerät, notwendige Transportkapazität, stationäre und ambulante Behandlungskapazität)
- Feststellung des Schwerpunktes und der Art des medizinischen Einsatzes (Sichtung, medizinische Versorgung, Transport)
- Festlegung der Behandlungs- und Transportprioritäten, der medizinischen Versorgung, Delegation medizinischer Aufgaben, Festlegung der Transportmittel und Transportziele.
Dazu sind neben notfallmedizinischer Erfahrung gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen, einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz notwendig.
Deutschland
Aufgaben, Unterstellungsverhältnisse, Voraussetzungen/Ausbildung, Alarmierung/Einsatzindikationen, Kennzeichnung und Benennung der „Leitenden Notärzte“ in Deutschland werden von den Bundesländern, zuständigen Kreisverwaltungen oder Hilfsorganisationen unterschiedlich geregelt.
Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) (Normenausschuß Rettungsdienst und Krankenhaus NARK und der Normenausschuß Feuerwehrwesen FNFW) definiert den Begriff in der DIN 13050 „Rettungswesen, Begriffe“ (Entwurf vom April 2000):
- 3.17 Leitender Notarzt (LNA)
- Ein beim Rettungsdienst tätiger Arzt, der am Notfallort bei einer größeren Anzahl Verletzter, Erkrankter sowie auch bei anderen Geschädigten oder Betroffenen oder bei außergewöhnlichen Ereignissen alle medizinischen Maßnahmen zu leiten hat. Der Leitende Notarzt übernimmt medizinische Führungs- und Koordinationsaufgaben. Er verfügt über die entsprechende Qualifikation und wird von der zuständigen öffentlichen Stelle berufen.
Literatur
- Thomas Mitschke und Hanno Peter (Hrsg.): Handbuch für Schnell-Einsatz-Gruppen. 3. Auflage, Stumpf und Kossendey-Verlag, Edewecht und Wien 2000, ISBN 3-932750-30-6
- Peter Knuth, Peter Sefrin: Handbuch für den Leitenden Notarzt. 1991, ISBN 3-609-71510-3
- Oliver Hoffmann: Die Rechtsstellung des Leitenden Notarztes bei großen Schadensereignissen: Seminararbeit, Hochschule für Polizei, 2006
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