- Lenkradsperre
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Die Lenkradsperre (auch Lenkradschloss) dient als Sicherung gegen unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs. Dazu wird meist ein mit dem Zündschloss kombinierter Bolzen in eine Nut in der Lenksäule hineingeschoben, wenn der Schlüssel abgezogen wird. Dieser Bolzen rastet bei eingeschlagenen Vorderrädern ein, sodass man nur im Kreis fahren könnte. So wird das Betätigen der Lenkung verhindert. Erst beim Drehen des Schlüssels (aktivieren der Zündung) wird der Bolzen wieder herausgezogen und das Fahrzeug ist damit wieder lenkbar.
Dies ist die einfachste und verbreitetste Art der Sicherung gegen unbefugte Benutzung. Eine derartige Sicherung ist in Deutschland bei PKW und Krafträdern durch den Paragraphen 38a StVZO gefordert.
Neben dieser rein mechanischen Ausführung gibt es heute auch ELV, Elektronische Lenkradverriegelung genannte Systeme, bei denen die Lenksäule durch elektrische Aktoren verriegelt wird.
Bei Fahrzeugen ab Erstzulassung 1995 ist jedoch eine zusätzliche, meist elektronische, Wegfahrsperre vorgeschrieben, welche den unbefugten Motorlauf bzw. Motorstart verhindert.
Das Lenkradschloss ist üblicherweise mit gehärteten Abreißschrauben an der Lenksäule befestigt. Es kann daher nur durch Abschleifen der Schraubenköpfe entfernt werden. Die Schutzplatte aus gehärtetem Stahl direkt am Eingang verhindert das Aufbohren des Schlosszylinders. Auch mit Schleifwerkzeug benötigt man mindestens eine Stunde um ins Innere des Zylinders vorzudringen.
Siehe auch
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