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Lehrkraft für besondere Aufgaben (LfbA) sind Mitarbeiter einer Hochschule, die innerhalb eines Instituts/einer Abteilung meist keinem Lehrstuhl unterstellt sind.
Zu den Aufgaben gehören u. a. Mitarbeit in der Lehre und bei Prüfungen. Weiter kann die Lehrkraft für besondere Aufgaben Studenten beraten, sowie Praktika, Projekte und Exkursionen begleiten. Zugangsvorausetzung ist ein im entsprechenden Fachbereich abgeschlossenes Hochschulstudium, oft auch eine abgeschlossene Promotion.
Die Lehrkraft für besondere Aufgaben ist Angestellter/r im öffentlicher Dienst, die Bezahlung erfolgt nach Bundesangestelltentarif (BAT). Die Stellen sind meist befristet.
"Lehrkräfte für besondere Aufgaben" werden seit Mitte der 2000er Jahre verstärkt an deutschen Hochschulen eingestellt, um den gestiegenen Lehrbedarf abzudecken, der durch die Einrichtung von BA/MA (Bachelor of Arts/Master of Arts) Studiengängen entstanden ist. An manchen Hochschulen (beispielsweise der Universität Bremen) werden nach angelsächsischem Vorbild ("Lecturer") stattdessen "Lektoren" und "Lektorinnen" eingestellt, die oft über Dauerstellen verfügen und auch durch die seriöse Stellenbezeichnung besser gestellt sind.
Innerhalb der wissenschaftlichen Communities und zwischen den Tarifparteien werden Auseinandersetzungen um das Provisorium "Lehrkraft für besondere Aufgaben" geführt, weil es sich bei den LfbA um relativ niedrig entlohnte, oft befristete Stellen mit hohem Arbeitsaufwand handelt, die nur begrenzte akademische Aufstiegsmöglichkeiten bieten.
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