- Kommunalverwaltung
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Der Begriff der Kommunalverwaltung ist eine Sammelbezeichnung für Behörden einer kommunalen Gebietskörperschaft.
Unterschieden werden hierbei Gemeinden und Landkreise.
Bei der Gemeinde wiederum gibt es den Unterschied zwischen Gemeinden mit und ohne Stadtrecht. Bei ersteren wäre es die Stadtverwaltung, bei letzteren die Gemeindeverwaltung. Z.T. haben sich kleine Kommunen zu einem Amt mit einer Amtsverwaltung zusammengeschlossen. Sonderfall sind die Samtgemeinde in Niedersachsen oder die Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern. Der Aufbau und rechtlichen Rahmen der Gemeindeverwaltungen ist in den Gemeindeordnungen in Deutschland beziehungsweise in den jeweils gültigen Verfassungen und Gesetzen für die Gemeindeverwaltung in Österreich und in der Schweiz geregelt. Für den Sitz der Gemeindeverwaltung werden im deutschen Sprachraum regional unterschiedlich die Bezeichnungen Rathaus, Gemeindehaus, Gemeindeamt, Gemeinde und Gemeindeverwaltung verwendet, bei Städten auch Stadthaus.
Die Kreisverwaltung des Landkreises wird in einigen Bundesländern als Landratsamt bezeichnet.
In der Regel teilt sich eine Kommunalverwaltung in mehrere neben einander tätige Ämter auf; z. B. das Baurechtsamt, Steueramt, Standesamt, Betreuungsbehörde. Nicht in jeder Kommune ist jedes Amt vorhanden.
Die Ämter stehen unter Führung eines Amtsleiters, der einem Dezernent oder direkt dem Bürgermeister (in kreisfreien Städten Oberbürgermeister) unterstellt ist. Die Mitarbeitervertretung wird Personalrat genannt.
Siehe auch
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