- Lipperland
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Lippe Wappen Flagge Lage im Deutschen Reich Landeshauptstadt Detmold Regierungsform Monarchie, Republik Staatsoberhaupt Fürst (bis 1918), Landespräsident (bis 1947)
Dynastie Haus Lippe Bestehen 12. Jhd bis 1947 Fläche 1215 km² (1925) Einwohner 163.468 (1925) Bevölkerungsdichte 135 Einwohner pro km² Aufgegangen in Nordrhein-Westfalen Stimmen im Bundesrat 1 Stimme Kfz-Kennzeichen Staat bis 1947: L
ab 1948 LE und DT (Kreis Lippe seit 1973: DT) 1990 Einführung LIPKarte Lippe ist heute ein Landesteil von Nordrhein-Westfalen und war bis 1947 ein selbständiges deutsches Land (bis 1918 Fürstentum, ab 1918 Freistaat). Lippe war ab 1871 Teil des Deutschen Kaiserreichs, nach 1919 Teil der Weimarer Republik. Das Gebiet des ehemaligen Landes Lippe entspricht weitgehend dem heutigen Kreis Lippe. Landeshauptstadt war die heutige Kreisstadt Detmold.
Geschichte
Herrschaft und Grafschaft Lippe (bis 1789)
Der Weg zur Grafschaft Lippe
Erstmals urkundlich erwähnt wurde Lippe 1123, eine Urkunde nennt den Edelherrn Bernhard I. als Bernhardus de Lippe. Spätere Urkunden nennen ihn gemeinsam mit seinem Bruder Hermann I. als Regenten. „De Lippe“ bezog sich auf Lipperode an der mittleren Lippe, den Allodial- (= Eigen-) Besitz des Geschlechts. Das heutige Lipperland hatten sie zu Lehen.
Bernhard II., dem Sohn von Herman I., gelang es, die Hoheitsrechte des Hauses Lippe zu festigen. Er gründete 1185 Lippstadt in der Nähe seines Allodiums. Das war die erste hochmittelalterliche Stadtgründung in Westfalen. Als Bindeglied zwischen Lipperode und Lipperland erwarb er 1190 die Herrschaft Rheda. Wahrscheinlich 1190 gründete er Lemgo, die älteste Stadt im heutigen Kreis Lippe. Bernhard III., Nachfahr von Bernhard II., bestätigte 1245 die Rechte der Stadt Lemgo und gründete die Städte Horn (vor 1248), Blomberg (vor 1255) und Detmold (1263).
Seine Nachfolger erwarben 1332/1358 im Südosten große Gebiete der Grafschaft Schwalenberg und dehnten durch Erwerb von Varenholz und Langenholzhausen ihren Besitz nordwärts bis an die Weser aus. Ihre größte territoriale Ausdehnung erreichte die Herrschaft unter Simon I. (1275–1344), nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Bischof von Paderborn, seinem Großonkel.
Nach dem Tod von Simon I. 1344 wurde die Herrschaft geteilt. Der eine Teil diesseits des Waldes wurde zunächst von Otto und später von seinem Sohn Simon III. (1365–1410) beherrscht. Der andere Teil fiel an Bernhard V., wie Otto ein Sohn Simons I. Als Bernhard V. 1365 ohne männlichen Erben starb, hoffte Simon III., dass nun auch der Teil jenseits des Waldes an ihn fallen würde – war doch bei der Teilung 1344 verfügt worden, dass beim erbenlosen Tod eines der Brüder Otto und Bernhard V. „solche sin del herschap weder komer in der rechten erven hant“ (soll die Herrschaft wieder in des rechten Erben Hand kommen). Das Erbe wurde jedoch auch von Graf Otto von Tecklenburg, dem Schwiegersohn Bernhards V., beansprucht, was zu einer langen, sich bis 1401 hinziehenden Fehde um Rheda und Lipperode führte. Dabei fiel Rheda schließlich an Tecklenburg. Die Stadt Lippstadt kam im Rahmen der Streitigkeiten an die Grafschaft Mark; es gelang jedoch in der Mitte des Jahrhunderts, sie in eine „Samtherrschaft“, ein gemeinsam verwaltetes Gebiet umzuwandeln (zuletzt 1666 bis 1850 zusammen mit Brandenburg-Preußen).
Daneben bemühte sich Simon III., weitere Teilungen der Herrschaft zu verhindern. Am 27. Dezember 1368 erklärten die Burgmannen der landesherrlichen Burgen und die Vertreter der Städte Horn, Detmold und Blomberg im Pactum unionis, dass sie in aller Zukunft nur denjenigen Erben als Landesherrn anerkennen würden, auf den sich Lippstadt und Lemgo, die wichtigsten Städte der Herrschaft, geeinigt hätten.
Die Herrschaft Simons III. dauerte bis 1410. Um 1400 brachte er durch Verpfändung zunächst die Städte Barntrup und Salzuflen sowie die Burg Sternberg unter seine Herrschaft. 1405 folgte schließlich die gesamte Herrschaft Sternberg. Erfolglos blieb jedoch der Versuch, durch einen Erbverbrüderungsvertrag die Grafschaft Everstein zu übernehmen. Nach einer Fehde mit den Herzögen von Braunschweig-Lüneburg fiel die Grafschaft 1408 schließlich an Braunschweig.
Noch unglücklicher verliefen die Fehden von Bernhard VII. (1430–1511). Er hatte die Herrschaft als Einjähriger geerbt und stand bis 1446 unter Vormundschaft des Kölner Erzbischofs in dessen Eigenschaft als Herzog von Westfalen. Er beteiligte sich als Gegner des Kölner Erzbistums an der Soester Fehde, in der alle lippischen Städte, darunter auch Bernhards Residenzstadt Blomberg, zerstört wurden. Zudem musste er Teile seiner Herrschaft an Hessen übergeben, um sie dann als Erblehen zurückzuerhalten und somit Lehnsmann der Hessischen Landgrafen zu werden.
Bernhards Nachfolger Simons V. (1511–1536) wurde 1528 der Titel eines Reichsgrafen verliehen. Damit wurde die bisherige Herrschaft Lippe zu einer der etwa 140 Reichsgrafschaften erhoben.
Lippe zur Zeit der Reformation
Die hessische Lehnshoheit spielte in der Folgezeit eine wichtige Rolle, als sich Lippe unter Simon V. dem lutherischen Bekenntnis annäherte. Diese Annäherung geschah gegen den Willen Simons V., der zeitlebens ein Verfechter der katholischen Lehre blieb. Simon V. war jedoch Vasall zweier Lehnsherren: des Bischofs von Paderborn und des seit 1524 lutherischen hessischen Landgrafen, Philipp I. Simon war somit in seiner Handlungsfreiheit eingeschränkt. Die Annäherung an das lutherische Bekenntnis wurde zudem durch die starke Stellung der Städte, besonders Lippstadt und Lemgo, gegenüber dem Landesherrn begünstigt.
Zum ersten lippischen Kontakt mit der lutherischen Lehre kam es vermutlich in Lemgo: schon 1518 – nur ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung – wurden Luthers 95 Thesen dort gelesen. In den Folgejahren näherte sich die Stadt dem lutherischen Bekenntnis immer weiter an. So besuchten Lemgoer Bürger lutherische Gottesdienste in Herford; vor und nach der Messe wurden in Lemgo evangelische Lieder gesungen. Während einer Fastenzeit im Jahr 1527 aßen einige Lemgoer Bürger demonstrativ Fleisch. Im Jahr 1530 begann ein offener Konflikt mit dem Landesherrn: während der katholischen Ostermesse wurden evangelische Lieder gesungen. Simon V. war erbost und sprach von „aufrührerische[n] Bauern, welche keine Obrigkeit über sich dulden wollen“. Philipp von Hessen ermahnte die Lemgoer Bürger, dem Landesherrn Genugtuung zu leisten.
Ab 1532 breitete sich das lutherische Bekenntnis jedoch auch in den anderen Städten weiter aus. Als Simon V. 1533 Unterstützung für ein militärisches Eingreifen gegen Lemgo suchte, griff Philipp vermittelnd ein. Im selben Jahr übernahm Lemgo die Braunschweiger Kirchenordnung und wurde damit auch offiziell evangelisch-lutherisch.
Simon V. und Herzog Johann III. von Kleve-Mark überfielen 1535 das evangelisch gewordene Lippstadt. Die Stadt kapitulierte vor ihren Landesherren. Auch in Lemgo wuchs die Angst vor einem militärischen Vorgehen, jedoch kam es wegen der fortgesetzten Vermittlung Philipps nicht dazu.
Simon V. starb im Jahr 1536. Sein noch minderjähriger Sohn Bernhard VIII. (1536–1563) bekam zwei katholische und einen evangelischen (Philipp I.) Vormund. Graf Jobst von Hoya, einer der katholischen Vormünder, trat bis 1538 zur evangelischen Seite über. Unter Verweis auf wiedertäuferische Aktivitäten forderte Philipp Anfang 1538 eine kirchliche Erneuerung für Lippe. Auf insgesamt fünf Landtagen in Cappel beschlossen Städte und Ritterschaft die Einführung einer evangelischen Kirchenordnung für Lippe, die am 15. September 1538 vollendet wurde.
Lippe wurde in den Schmalkaldischen Krieg (1546–1547) hineingezogen, der für die evangelische Seite verloren ging. In der Folge wurde Lippe zum direkten Reichslehen.
Die zweite Reformation – Lippe wird reformiert
Der zweite Schritt der Reformation in Lippe, hin zum reformierten Bekenntnis, war das persönliche Werk Simons VI., eines der eindrucksvollsten und wirkmächtigsten Landesherren, die Lippe je hatte. Vielseitig gebildet und interessiert, beherrschte er wohl einen großen Teil des Wissens seiner Zeit, was auch ein ihm von Tycho Brahe gewidmetes Prachtexemplar seiner Astronomieae Mechanika belegt. Die umfangreiche Bibliothek des Grafen war der Grundstock der heutigen Lippischen Landesbibliothek. Der Kaiser beauftragte ihn mit zahlreichen diplomatischen und anderen Missionen.
Theologisch neigte Graf Simon VI. dem reformierten Bekenntnis zu, das sich zu seiner Zeit in der Pfalz, in Sachsen und auch im benachbarten Hessen ausbreitete. Auch in Lippe führte er nach und nach dieses Bekenntnis ein. „Die [...] Methoden, mit denen der überall vorhandene Widerstand gebrochen wurde, waren gutes Zureden, Belehrung, Ermahnung, Entfernung aus dem Amt und Berufung reformierter Prediger.“ (Kittel). Als Datum für die Einführung des reformierten Bekenntnisses in Lippe wird allgemein das Jahr 1605 genannt, in dem Simon VI. zum ersten Mal das reformierte Abendmahl, also mit Wein und Brot (nicht mit Oblaten), einnahm. Simons Bemühungen scheitertern jedoch in der Stadt Lemgo, die am lutherischen Bekenntnis festhielt. Dies führte zu einem jahrelangen, sich auch noch unter Simons Nachfolgern hinziehenden, zermürbenden Konflikt, in dem die Stadt sogar ihre Geschütze gegen die landesherrliche Burg in Brake richtete. Erst 1617 wurden die Streitigkeiten im Röhrentruper Rezess beigelegt, und Lemgo blieb lutherisch.
Lippe im Dreißigjährigen Krieg
Weitreichende Folgen für die lippische Geschichte hatte auch das Testament Simons VI. Obwohl er sich noch 1593 die Primogenitur hatte bestätigen lassen, verfügte er in seinem Testament eine weitgehende Entschädigung für die jüngeren Söhne durch Paragien. Diese wurden noch durch zusätzliche Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf Huldigung oder Anhörung vor der Einberufung eines Landtages, erweitert. Bis über das Ende des Heiligen Römischen Reichs hinaus zogen sich zahlreiche Prozesse zwischen der regierenden Detmolder Linie und den jüngeren Linien Lippe-Brake und Lippe-Alverdissen hin.
Die Alverdisser Linie erlangte 1644 die Regierung in einem Teil der Grafschaft Schaumburg und begründete damit das spätere Fürstentum Schaumburg-Lippe. Die jüngeren Linien wurden zudem durch zahlreiche Wechsel (1627, 1636, 1650 und 1652) und Vormundschaften (1627–1631 und 1636–1650) an der Spitze der älteren Detmolder Linie in der Wahrnehmung ihrer Interessen bevorteilt.
Im Dreißigjährigen Krieg ergriff Lippe zwar selbst nicht Partei, wurde aber stark in Mitleidenschaft gezogen. Zu Beginn des Krieges zog Christian von Braunschweig-Wolfenbüttel, auch der tolle Christian genannt, auf seinem Zug gegen Paderborn durch Lippe – ebenso wie der den Braunschweiger verfolgende kaiserliche General Tilly. Von beiden Seiten musste die Grafschaft Zwangseinquartierungen hinnehmen. In der Folge blieb Lippe durch hohe Kontributionen, gelegentliche Durchzüge und sich ausbreitende Räubereien beschwert.
Besonders hart wurde Lippe in den letzten Jahren des Krieges getroffen. 1634 setzten sich schwedische Truppen in Minden fest, während kaiserliche Truppen sich im Hochstift Paderborn halten konnten. Lippe stand zwischen den Fronten. Lemgo wurde zweimal von den Schweden eingenommen und geplündert, und im gesamten Land kam es zu Überfällen und Drangsalierungen. Auch Überfälle auf den Landesherrn sind überliefert.
- „Ich vergesse Zeit meines Lebens nicht den erbermlichen Zustant, den ich ahn gräfflichen undt andren Personen gesehen […]. Graff Simon Ludewich noch nichts dan die Hosen anbehalten, das Frauwenzimmer ist mit alten unduchtigen Kleidern widder behanget gewesen. […] Ihr Gn. haben kein einzich Pferdt behalten, das Hauß und Flecken ist gants ausgeplündert.“, (zitiert nach Kittel).
Wie viele deutsche Städte büßten auch die lippischen Städte bis zum Ende des Krieges etwa zwei Drittel ihrer Bevölkerung ein; auf dem Land lag der Verlust bei etwa 50 Prozent. Über zwei Millionen Reichstaler wurden an Kontributionen gezahlt, zwei Drittel davon allein von Lemgo.
Absolutismus
Die Periode nach dem Dreißigjährigen Krieg stand in Lippe im Zeichen des Absolutismus, dessen Ideal auch die lippischen Landesherren zu verwirklichen suchten. Dem vollständigen Ausbau einer absolutistischen Herrschaft standen in Lippe jedoch drei Faktoren entgegen:
Erstens die geringe Größe des Territoriums, die insbesondere die militärische und außenpolitische Machtentfaltung behinderte. Dies hinderte jedoch insbesondere Friedrich Adolf (1697–1718) nicht, auch eine solche Machtentfaltung zu versuchen. Während bis 1697 Lippe seinen militärischen Verpflichtungen dem Reich gegenüber durch Zahlung von Subsidiengeldern nachgekommen war, gelang es Friedrich Adolf, eine eigene lippische Kompanie aufzustellen, die zwischenzeitlich über das vom Reich geforderte Maß hinaus auf Bataillonsstärke ausgebaut wurde. Die kleine Truppe wurde jedoch nur einmal, im Jahr 1776, zur Durchsetzung lippischer Ziele eingesetzt, als Graf Simon August (1734–1782) zur Bekräftigung lippischer Ansprüche auf die Herrschaft Gemen das Schloss Gemen von 30 Mann besetzen ließ. Die Truppe wurde jedoch vom Verwalter des Schlosses mit Unterstützung einiger Bauern gefangengesetzt.
Ein zweites Hindernis bildeten die aus dem Testament Simons VI. entstammenden weitgehenden Rechte der abgespaltenen Linien. Bis 1709 waren es vor allem Streitigkeiten mit der Braker Linie, die sich dem absoluten Herrschaftsanspruch des Grafen Friedrich Adolf entgegenstellte. 1705 schloss die Braker Linie sogar ein Schutzbündnis mit Preußen und betrieb die Loslösung der Brakeschen Ämter. Diese Bestrebungen kamen 1709 zu einem Ende, als die Braker Linie ausstarb. Die Streitigkeiten setzten sich fort mit der Alverdisser Linie, die inzwischen die Grafschaft Schaumburg-Lippe regierte. Wilhelm Graf zu Schaumburg-Lippe griff durch Rekrutierungen und Befestigungsmaßnahmen in seinen Ämtern in die lippische Militärhoheit ein. Es kam zu zahlreichen Prozessen vor dem Reichshof- und Reichskammergericht, auch über andere Fragen.
Der dritte und für die Entwicklung des Absolutismus auch außerhalb Lippes typische Faktor war die Macht der Stände. In Lippe meinte dies insbesondere das Recht der Stände, neben der Bewilligung auch bei der Veranlagung, Hebung und sogar der Ausgabe von Steuern beteiligt zu werden. Gegen diese Rechte blieb den lippischen Grafen nur die Möglichkeit der Obstruktion. Sie versuchten, reguläre Landtage durch sogenannte Kommunikationstage zu ersetzen, bei denen echte Beschlüsse nicht gefasst werden konnten. Friedrich Adolf verzichtete zwischenzeitlich ganz darauf, landständische Versammlungen einzuberufen; 1712 untersagte er sogar die selbständige Versammlung der Stände. Gegen Ende seiner Regierungszeit war er jedoch gezwungen, die Stände wieder einzuberufen, da dem Mangel an Geld anders nicht mehr zu beizukommen war. Auch seine Nachfolger konnten nicht mehr auf die Zusammenarbeit mit den Landständen verzichten. Die ungebrochene Macht der Stände stellte im 19. Jahrhundert ein ernsthaftes Problem bei der Modernisierung des Landes dar.
Fürstentum Lippe (bis 1918)
Leopold I. (1767–1802) wurde 1789 der erste Fürst zur Lippe. Nachdem Lippe 1866 dem Norddeutschen Bund beigetreten und 1871 Teil des Deutschen Reiches geworden war, starb Fürst Woldemar am 20. Juli 1895 kinderlos. Der Titel ging daraufhin nominell auf seinen nicht regierungsfähigen Bruder Alexander über; die Regentschaft trat zunächst der von Fürst Woldemar testamentarisch dazu bestimmte Prinz Adolf zu Schaumburg-Lippe an.
Da die gräflichen Linien Lippe-Biesterfeld und Lippe-Weißenfeld ebenfalls Ansprüche auf Regentschaft und Nachfolge erhoben, ergab sich daraus der bis ins Jahr 1905 andauernde lippische Erbfolgestreit. Der schaumburg-lippische Anspruch wurde dabei vom deutschen Kaiser Wilhelm II. (mit dessen Schwester Prinz Adolf verheiratet war) aktiv unterstützt.
Das Reichsgericht in Leipzig entschied die Angelegenheit jedoch 1897 zugunsten von Graf Ernst zur Lippe-Biesterfeld, der daraufhin die Regentschaft übernahm. Dennoch wurden ihm auf Anweisung Wilhelms II. die ihm zustehenden Ehrerweisungen und die Anrede „Erlaucht“ durch in Lippe stationiertes Militär verweigert. Daraufhin wandte sich der gelähmte Grafregent in einem Rundschreiben an die deutschen Bundesfürsten und beschwerte sich über den Kaiser – ein nie dagewesener Vorgang, der die öffentliche Meinung in Deutschland stark bewegte und für die Biesterfelder Position einnahm.
Nach dem Tod des Grafregenten Ernst im Jahr 1904 übernahm dessen Sohn Leopold die Regentschaft. Als im darauffolgenden Jahr auch Fürst Alexander verstarb und das Reichsgericht das Erbfolgerecht des Hauses Lippe-Biesterfeld endgültig anerkannte, bestieg er als Fürst Leopold IV. den Thron.
Nach dem Ersten Weltkrieg, am 12. November 1918, dankte Fürst Leopold IV. ab. Aus dem Fürstentum wurde ein Freistaat im Verbande des Deutschen Reiches.
Freistaat Lippe (1918–1945)
Von 1919 bis 1933 war die SPD stärkste Partei im Landtag und führte das dreiköpfige Landespräsidium (entsprach der Landesregierung), zunächst unter der Leitung von Clemens Becker und von 1920 bis 1933 von Heinrich Drake.
Schon früh nutzten die Nationalsozialisten Orte in Lippe, insbesondere einige Kulturstätten wie zum Beispiel die Externsteine und das Hermannsdenkmal, als vermeintliches „germanisches Kernland“ für ihre politischen Zwecke. Bei monströsen Aufmärschen mit hohen NSDAP-Funktionären aus dem ganzen Reich, beispielsweise an den Externsteinen, wurde eine nie vorhandene gesamtdeutsche Bedeutung Lippes von den Nazis hochstilisiert. Dieser inszenierte symbolträchtige Zuwachs an Aufmerksamkeit und Berichterstattung verfehlte in dem durch Weltwirtschaftskrise und hohe Arbeitslosigkeit ebenfalls betroffenen Lippe in Teilen der Bevölkerung nicht seine Wirkung. Auch ein latenter Antisemitismus in der ländlichen Bevölkerung sowie die zunehmende Hetze gegenüber politischen Gegnern brachten bereits Anfang der 1930er Jahre der NSDAP Erfolge bei den Kommunalwahlen. Die Sozialdemokraten verloren bei den lippischen Landtagswahlen am 15. Januar 1933 den Status der stärksten Fraktion im Landtag. Trotz der Beliebtheit ihres sozialdemokratischen Landespräsidenten Heinrich Drake errang die NSDAP fast 40 % der Stimmen, mehr als reichsweit bei der Reichstagswahl November 1932, verfehlte jedoch die absolute Mehrheit klar.
Aufgrund auch der Ergebnisses der von den Nationalsozialisten instrumentalisierten Landtagswahlen in Lippe erhöhte sich der politische Druck durch die NSDAP auf das Reichskabinett Schleichers, das schließlich am 28. Januar 1933 zurücktrat. In Lippe gelang es der NSDAP ab dem 7. Februar zwei Mitglieder des Landespräsidiums zu stellen und Drake aus der Regierung zu drängen. Mit der Einsetzung des Reichsstatthalters Alfred Meyer in Detmold für Lippe und Schaumburg-Lippe ab Mai 1933 wurde die Gleichschaltung abgeschlossen.
Land Lippe (1945–1947), Beitritt nach Nordrhein-Westfalen (1947/48)
Lippe wurde im April 1945 von US-amerikanischen Truppen besetzt und bei der Aufteilung Deutschlands der britischen Verwaltungszone zugeordnet. Die britische Militärregierung vereinigte zunächst die Länder Lippe und Schaumburg-Lippe unter einem gemeinsamen Landespräsidenten (bzw. Ministerpräsidenten). Heinrich Drake, letzter demokratischer Landespräsident bis 1933, wurde von den Briten zum Ministerpräsidenten ernannt.
Aber schon am 23. November 1946 genehmigte die britische Militärregierung die Vereinigung der Länder Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe zum neuen Land Niedersachsen. Schon früh war klar, auch unter sanftem Druck der britischen Militärregierung, dass der ehemalige Freistaat nicht selbständig als Land überleben könnte. Etwas widerstrebend, aber mit erheblichen Verhandlungsgeschick unter Führung des letzten Ministerpräsidenten Drake, endete nach über 800 Jahren die Selbstständigkeit. Lippe entschied sich nach Verhandlungen sowohl mit dem neu gegründeten Land Niedersachsen als auch mit dem bereits seit 1946 bestehenden Land Nordrhein-Westfalen für den Beitritt zu NRW, das zu weitergehenden Zugeständnissen und Anreizen für Lippe bereit war. Die Grundlagen hierfür wurden in den Lippischen Punktationen vereinbart. Die Vereinigung trat am 21. Januar 1947 durch die Militärverordnung Nr. 77 zunächst vorläufig in Kraft. Am gleichen Tag löste sich in einer feierlichen Schlusssitzung unter Anwesenheit des höchsten Repräsentanten der britischen Militärregierung für NRW der lippische Landtag in Detmold auf und entsandte vier Abgeordnete in den Landtag nach Düsseldorf. Bei der Schlusssitzung versprach der britische Vertreter, dass in einem Referendum innerhalb von fünf Jahren die lippische Bevölkerung die Gelegenheit zur endgültigen Entscheidung haben würde. Dieser Volksentscheid wurde jedoch nie durchgeführt.
Am 5. November 1948 wurde mit Beschluss des Landtages in Düsseldorf das „Gesetz über die Vereinigung des Landes Lippe-Detmold mit dem Land Nordrhein-Westfalen“ verabschiedet und der Beitritt nach NRW auch rechtsformal vollzogen. Lippe wurde Landesteil von NRW.
Lippe als Landesteil von NRW
Lippe gilt neben dem nördlichen Rheinland und Westfalen als der dritte Landesteil von Nordrhein-Westfalen. Mit Verabschiedung des Landesgesetzes am 10. März 1953 über die Landesfarben, -flagge und -wappen wurde die Lippische Rose Teil des NRW-Wappens, was diesen Sachverhalt unterstreicht. Der heutige Landesteil bildet seit der Kreisgebietsreform 1973 durch Gründung des Kreises Lippe verwaltungstechnich und politisch eine territoriale Einheit, die in der Tradition des alten Landes Lippe steht. Die ehemaligen lippischen Exklaven Cappel und Lipperode bei Lippstadt wurden 1949 dem Kreis Lippstadt, Grevenhagen 1970 dem Kreis Höxter (im Gebietstausch mit der westfälischen Exklave Lügde) zugeordnet.
Die Eingliederung des Landes Lippe in das Land Nordrhein-Westfalen wurde auf Basis der bereits erwähnten Lippischen Punktationen, die zwischen den Landesregierungen von Lippe und Nordrhein-Westfalen verhandelt worden waren, vollzogen. Hierbei entstand 1948 u. a. auch die ungewöhnliche Körperschaft des Landesverbandes Lippe als Rechtsnachfolger für das ehemalige lippische Landesvermögen. Lippe blieb somit im Besitz seiner Staats- und Heilbäder, Staatsfluren und -forsten sowie sonstiger Kulturstätten wie beispielsweise des Landestheaters Detmold und des Hermannsdenkmals. Weiter wurde in den Protokollen zu den Punktationen vereinbart, dass Detmold anstelle des ostwestfälischen Minden der neue Sitz der Bezirksregierung werden sollte. Der neue Regierungsbezirk Minden-Lippe (später Regierungsbezirk Detmold) umfasste die lippischen Territorien und die Gebiete des ehemals preußischen Regierungsbezirks Minden. Erster Regierungspräsident wurde am 1. April 1947 der letzte lippische Ministerpräsident Heinrich Drake.
Aus historischer Rücksicht entsendet Lippe trotz seiner relativ geringen Einwohnerzahl noch immer mindestens drei Landtagsabgeordnete (Wahlkreise Lippe I–III, drei Direktmandate) in den Düsseldorfer Landtag. Eine zwischenzeitliche Zusammenlegung des Wahlkreises Lippe III mit Teilen des westfälischen Hochstiftskreises Höxter wurde bei der Wahlkreisreform von 2002 wieder rückgängig gemacht.
Die Lippische Landeskirche ist als eigenständige Landeskirche bis heute selbstständig.
Staats- und Verwaltungsorganisation
Nachdem 1819/20 der Versuch einer Verfassungsgebung an den Ständen gescheitert war, kam es 1836 zu einem ersten Grundgesetz, das 1849 liberalisiert und in den Jahren 1853, 1876 und 1912 restauriert, bzw. modernisiert wurde. Schon früh wurde die Hauptstadtfunktion von Lippstadt nach Detmold übertragen, das 1905 etwa 14.000 Einwohner zählte. Gerichtlich gehörte das Fürstentum zum Oberlandesgericht Celle und bildete den Bezirk Detmold, mit den Amtsgerichten Alverdissen, Blomberg, Detmold, Hohenhausen, Horn, Lage, Lemgo, Oerlinghausen und Salzuflen. Im Bundesrat verfügte Lippe über eine Stimme. In militärischen Angelegenheiten hatte man eine Konvention mit Preußen geschlossen und gehörte dem Ersatzbezirk des VII. Armeecorps, 26. Brigade, an.
Das Fürstentum war um 1910 in acht Städte (Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn, Lage, Lemgo, Salzuflen, Schwalenberg) sowie fünf Verwaltungsämter und dreizehn Ämter gegliedert.
- Blomberg (Amt Blomberg, Schieder, Schwalenberg): 45 Gemeinden, 195 km²
- Brake (Amt Brake, Hohenhausen, Sternberg-Barntrup, Varenholz): 64 Gemeinden, 361 km², heute Lemgo
- Detmold (Amt Detmold, Horn, Lage): 63 Gemeinden, 372 km²
- Lipperode-Cappel (Amt Lipperode-Cappel): Lipperode, Cappel, Stift Cappel, 7,5 km², heute zu Lippstadt
- Schötmar (Amt Oerlinghausen, Schötmar): 34 Gemeinden, 158 km²
Nach dem Ersten Weltkrieg bestand der Freistaat Lippe aus zwei Landkreisen:
- Landkreis Detmold, mit der 1934 eingegliederten, zuvor kreisfreien Stadt Detmold
- Landkreis Lemgo, mit den 1934 eingegliederten, zuvor kreisfreien Städten Bad Salzuflen und Lemgo
Die Landkreise waren 1932 aus den vier Amtsbezirken Detmold, Blomberg, Brake und Schötmar gebildet worden, und diese wiederum waren 1928 aus zwölf Amtsgemeinden sowie aus dem Amt Lipperode-Cappel gebildet worden.
Die Städte Bad Salzuflen, Barntrup, Blomberg, Detmold, Horn, Lage, Lemgo, Oerlinghausen (ab 1926), Schötmar und Schwalenberg waren vor 1932 unabhängige Verwaltungsbezirke.
Mit dem Verlust der Selbstständigkeit gingen alle hoheitlichen Rechte an das Land Nordrhein-Westfalen über. Mit dem Landesverband Lippe behielt Lippe jedoch die Vermögens- und Kulturhoheit über sein ehemaliges Landesvermögen.
1969 und 1970 wurden die Gemeinden in den Kreisen Lemgo (Lemgo-Gesetz) und Detmold (Detmold-Gesetz) neu gegliedert. Aus den bis dahin 168 selbständigen Gemeinden entstanden 16 Gemeinden. Die Stadt Lügde und die Gemeinden Harzberg und Kempen-Feldrom fielen dem Kreis Detmold, die lippische Exklave Grevenhagen dem Kreis Höxter zu. 1973 bestimmte das Bielefeld-Gesetz die Bildung des neuen Kreises Lippe aus den bisherigen Kreisen Lemgo und Detmold. Die Kreisverwaltung hat ihren Sitz in Detmold.
Bevölkerung und Fläche
Das 1.215,2 km² große Fürstentum bzw. der Freistaat zählte
- 1881: 112.452 Einwohner
- 1905: 145.610 Einwohner
- 1939: 188.598 Einwohner
Der 1.246,36 km² große NRW-Landesteil zählt
- 2005: 360.858 Einwohner
Wirtschaft
Neben einer Textilindustrie verfügte das Fürstentum über eine Meerschaumindustrie in Lemgo, eine Saline in Salzuflen (1878: 24.800 Zentner Kochsalz), und eine noch heute existierende Holzindustrie und Möbelherstellung. Außerdem gab es auch eine Ziegelfabrikation und eine fruchtbare Landwirtschaft.
Religion
Unter dem Einfluss Hessens schloss sich das Land 1538 der Reformation an und ging 1605 zum Calvinismus über. Bis heute besteht in Lippe die Lippische Landeskirche, eine von zwei reformierten Landeskirchen innerhalb der EKD. Die vorwiegend in den größeren Städten bestehenden lutherischen Gemeinden bilden einen eigenen Kirchenkreis („Klasse“) und sind ebenfalls Teil der Lippischen Landeskirche.
Fürsten
siehe auch Haus Lippe
- 16. Dezember 1789 bis 4. April 1802:
Fürst Leopold I. (1767–1802) - 4. April 1802 bis 1. Januar 1851:
Fürst Leopold II. (1800–1851)- 4. April 1802 bis 3. Juli 1820:
Regentschaft Fürstin Pauline zur Lippe (1769–1820), Witwe des Fürsten Leopold I.
- 4. April 1802 bis 3. Juli 1820:
- 1. Januar 1851 bis 8. Dezember 1875:
Fürst Paul Friedrich Emil Leopold III. (1821–1875) - 8. Dezember 1875 bis 20. März 1895:
Fürst Woldemar (1824–1895) - 20. März 1895 bis 13. Januar 1905:
Fürst Karl Alexander (1831–1905)- 1895–1897:
Regentschaft Graf Adolf zu Schaumburg-Lippe (1859–1916) - 1897–1904:
Regentschaft Graf Ernst zur Lippe-Biesterfeld (1842–1904) - 1904–1905:
Regentschaft Graf Leopold zur Lippe-Biesterfeld (nachm. Fürst Leopold IV.)
- 1895–1897:
- 25. Oktober 1905 bis 12. November 1918:
Fürst Leopold IV. (1871–1949)
Die Nachfahren des letzten Fürsten nennen sich Prinzen zur Lippe. Sie leben im Schloss zu Detmold. Derzeitiges Oberhaupt der Familie ist seit 1987 Dr. Armin Prinz zur Lippe.
Vorsitzende des Landespräsidiums des Freistaates Lippe
- 1918–1920: Clemens Becker, SPD
- 1920–1933: Heinrich Drake, SPD
- 1933: Ernst Krappe, NSDAP
Ministerpräsidenten des Landes Lippe
- 1933–1936: Hans-Joachim Riecke, NSDAP (ernannt), als Staatsminister
- 1936–1945: Alfred Meyer in Personalunion auch Reichsstatthalter, NSDAP (ernannt), als Staatsminister
- 1945–1947: Heinrich Drake, SPD, als Landespräsident
Siehe auch
Kreis Lippe, Nordrhein-Westfalen, Lippischer Ziegler, Detmold-Gesetz, Lemgo-Gesetz, Bielefeld-Gesetz
Weblinks
- Landesverband Lippe
- Infoservice für Lippe in NRW
- Lippisches Landesmuseum
- Rosenland. Zeitschrift für lippische Geschichte
- Institut für Lippische Landeskunde
- Landesverordnungen und Landesgesetze der Grafschaft Lippe
- Orden und Ehrenzeichen des Fürstentums Lippe-Detmold
- Fürstentum Lippe-Detmold
- Fürstentum Lippe (Ämter und Gemeinden) 1910
- Richtlinien für die Aufnahme des Landes Lippe in das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen (Vereinbart zwischen Ministerpräsident Dr. Amelunxen und Landespräsident Drake, „Lippische Punktation“ am 17. 1. 1947)
- Rechtsgutachten im Auftrag des lippischen Landesverbandes zur staatsrechtlichen Verpflichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Land Lippe
- Freistaat Lippe
- Kreis Lippe
- Lippische Heimatbücher
Mitgliedsstaaten des Rheinbundes (1806–1813)Rang erhöht durch Napoleon → Königreiche: Bayern | Sachsen | Württemberg | Großherzogtümer: Baden | Hessen
Napoleonische Staaten → Königreiche: Westphalen | Großherzogtümer: Berg | Würzburg | Fürstentümer: Aschaffenburg (ab 1810 als Großherzogtum Frankfurt) | Von der Leyen | Regensburg (bis 1810)
Unverändert → Herzogtümer: Anhalt-Bernburg | Anhalt-Dessau | Anhalt-Köthen | Arenberg | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Nassau | Oldenburg | Sachsen-Coburg-Saalfeld | Sachsen-Gotha-Altenburg | Sachsen-Hildburghausen | Sachsen-Meiningen | Sachsen-Weimar, Sachsen-Eisenach (seit 1741 Personalunion, ab 1809 Realunion), Sachsen-Weimar-Eisenach | Fürstentümer: Hohenzollern-Hechingen | Hohenzollern-Sigmaringen | Isenburg-Birstein | Liechtenstein | Lippe-Detmold | Reuß-Ebersdorf | Reuß-Greiz | Reuß-Lobenstein | Reuß-Schleiz | Salm-Kyrburg | Salm-Salm | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck
Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes (1815–1866)Kaiserreich: Österreich | Königreiche: Preußen | Bayern | Sachsen | Hannover | Württemberg | Kurfürstentümer: Hessen (Kassel) | Großherzogtümer: Baden | Hessen (Darmstadt) | Luxemburg | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Oldenburg | Sachsen-Weimar-Eisenach | Herzogtümer: Anhalt (ab 1863) | Bernburg (bis 1863) | Dessau (bis 1863) | Köthen (bis 1847) | Braunschweig | Holstein | Lauenburg | Limburg | Nassau | Sachsen-Altenburg (ab 1826) | Sachsen-Coburg-Saalfeld ab 1826 als Sachsen-Coburg-Gotha | Sachsen-Gotha-Altenburg (bis 1826) | Sachsen-Hildburghausen (bis 1826) | Sachsen-Meiningen | Fürstentümer: Hessen-Homburg | Hohenzollern-Hechingen (bis 1850) | Hohenzollern-Sigmaringen (bis 1850) | Liechtenstein | Lippe | Reuß älterer Linie | Reuß jüngerer Linie | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck | Freie Städte: Frankfurt am Main | Hamburg | Lübeck | Bremen
Bundesstaaten des Deutschen Kaiserreichs (1871–1918)Anhalt | Baden | Bayern | Braunschweig | Bremen | Hamburg | Hessen-Darmstadt | Lippe | Lübeck | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Oldenburg | Preußen | Reuß älterer Linie | Reuß jüngerer Linie | Sachsen | Sachsen-Altenburg | Sachsen-Coburg und Gotha | Sachsen-Weimar-Eisenach | Sachsen-Meiningen | Schaumburg-Lippe | Schwarzburg-Rudolstadt | Schwarzburg-Sondershausen | Waldeck | Württemberg
Länder des Deutschen Reiches (Weimarer Republik)Anhalt | Baden | Bayern2 | Braunschweig | Bremen1,2 | Hamburg1,2 | Hessen | Lippe1 | Lübeck1,(2) | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz1 | Oldenburg1 | Preußen | Sachsen2 | Schaumburg-Lippe1 | Thüringen | Württemberg
Einige Artikel stellen vorrangig das „Weimarer“ Land dar, andere gleichermaßen Vorgängerstaat (1) oder Nachfolgestaat (2).
51.9361828.877962Koordinaten: 51° 56′ 10″ N, 8° 52′ 41″ O
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