- Liste der Wappen der kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern
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Alle sechs kreisfreien Städte Mecklenburg-Vorpommerns führen Wappen. Diese Liste, welche Teil des Wappenportals ist, zeigt sie in ihrer aktuellen Form, zeigt also auch nicht solche Wappen, die historisch sind und nicht mehr geführt werden. Diese sind zu sehen in den Artikeln zu den entsprechenden Wappen. Diese Liste ist eine der Unterlisten der Liste der Wappen in Mecklenburg-Vorpommern, die am Ende der Seite über die Navigationsleiste erreichbar ist. Die Fußnoten verweisen zu den Quellen der Blasonierungen der Wappen und sind mit den entsprechenden Hauptsatzungen verlinkt.
Kreisfreie Städte
Hansestadt
Greifswald[1]Stadt
Neubrandenburg[2]Siehe auch
Blasonierungen
- ↑ Greifswald: „In Silber ein aufrechter roter Greif mit goldener Bewehrung, mit der linken Hinterpranke auf einem gespaltenen, zweiästigen und vierblättrigen Eichenbaumstumpf in natürlichen Farben stehend.“ Hauptsatzung § 1 Abs.6
- ↑ Neubrandenburg: „In Silber ein rotes zweipfortiges, spitzbogiges Stadttor, bekrönt durch sechs Zinnen und zwei Spitztürme, zwischen denen ein blauer Kübelhelm mit rotem Adlerfluge steht.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
- ↑ Rostock: „Ein geteilter Schild; oben in Blau ein schreitender goldener Greif mit aufgeworfenem Schweif und ausgeschlagener roter Zunge; unten von Silber über Rot geteilt.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
- ↑ Schwerin: „In Blau das goldene Reiterbildnis Herzog Heinrichs des Löwen: einen Ritter mit Topfhelm auf einem gezäumten, schreitenden Ross, der in der Rechten eine dreilatzige Fahne und in der Linken einen Dreiecksschild mit einem leopardierten Löwen hält.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
- ↑ Stralsund: „In Rot ein aufrecht gestellter silberner Pfeil, bestehend aus Schafthülle und den beiden Flügeln, mit einem silbernen Tatzenkreuz darüber.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
- ↑ Wismar: „In Silber über blauem Wellschildfuß, darin drei (2:1) silberne Fische, die oberen zugewendet, der untere nach links gekehrt, eine nach links schwimmende rote Kogge mit zwei silbernen Streifen längs der Deckslinie, goldbeschlagenem Ruder und goldenem Bugspriet; am Mast eine goldene Tatzenkreuzspitze, darunter eine nach links wehende, zweimal von Silber und Rot längsgestreifte Flagge, ein goldener Mastkorb und ein goldener Schild, dieser belegt mit einem herschauenden schwarzen Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, geöffnetem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell, das bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt; auf dem Bug der Kogge eine nach links gekehrte widersehende natürliche Möwe.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
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