Liste der Wappen im Landkreis Ludwigslust

Liste der Wappen im Landkreis Ludwigslust

Diese Liste erfasst alphabetisch geordnet die Wappen der Städte und Gemeinden des Landkreises Ludwigslust in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).

Inhaltsverzeichnis

Wappen der Städte und Gemeinden

Folgende Gemeinden führen kein Wappen:

Wappen ehemals selbstständiger Städte und Gemeinden

Historische Wappen

Blasonierungen

  1. Landkreis Ludwigslust: „Geteilt durch einen Wellenschnitt von Rot und Silber; oben ein schreitendes goldenes Pferd; unten drei fächerförmig zusammengewachsene grüne Eichenblätter.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.3)
  2. Alt Zachun: „Geteilt von Rot über Gold; oben ein aufrecht schreitender, zwiegeschweifter, golden bekrönter und schwarz bewehrter goldener Löwe mit ausgeschlagener roter Zunge, rechts oben begleitet von einer silbernen Lilie; unten auf grünem Dreiberg einen Baumstumpf mit drei Trieben, von denen die beiden äußeren mit den Spitzen nach innen gebogen sind und sich im unteren Drittel des mittleren kreuzen.“ Homepage
  3. Bandenitz: „Gespalten und halbgeteilt; vorn in Gold ein widersehender schwarzer Lindwurm; hinten oben in Silber ein roter Vogel; hinten unten in Rot ein aufgerichteter, linksgewendeter goldener Adlerfang.“ Homepage
  4. Bobzin: „In Gold ein blauer Stab; vorn ein rückschauender, rot bewehrter und rot gezungter schwarzer Lindwurm; hinten zwischen zwei grünen Kleeblättern eine grüne Weizenähre.“ Homepage
  5. Boizenburg: „In Blau eine goldene Burg mit gezinnter Mauer und geöffneten Torflügeln; darüber ein Turm mit drei Fenstern und Kuppeldach, flankiert von Seitenflügeln mit je vier Fenstern und gegipfeltem Dach, beide Dächer mit einem Knopf besteckt.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  6. Bresegard bei Picher: „In Silber auf rotem Hügel eine grüne Birke mit neun silbernen Früchten.“ Homepage
  7. Dömitz: „In Silber ein sechsfach gezinntes rotes Stadttor mit geschlossenen nägelbeschlagenen silbernen Torflügeln, überragt von einem Turm mit einer fünffach gezinnten und beiderseits abgestrebten Platte.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  8. Gallin: „In Grün eine silberne Spitze, belegt mit einer roten Kapelle mit zwei betagleuchteten quadratischen Fenstern, einem spitzbedachten Holzturm und einer offenen Tür; vorn eine schräg liegende silberne Pfeilspitze; hinten eine silberne Windrose, oben besteckt mit einer halben goldenen Lilie.“ 2.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gallin
  9. Gammelin: „Gespalten von Gold und Rot; vorn zwei grüne Hopfendolden übereinander; hinten ein silbernes Kleeblatthochkreuz.“ Homepage
  10. Grabow: „In Blau ein abnehmender, gesichteter goldener Halbmond mit drei sechsstrahligen goldenen Sternen in der Krümmung der Mondsichel. Auf dem Schild eine dreitürmige rote Mauerkrone mit geschlossenem goldenen Tor.“ Homepage
  11. Hagenow: „In Rot das Brustbild eines hersehenden Bischofs mit natürlicher Gesichtsfarbe, silbernem Haar, rotverzierter goldener Bischofsmütze und goldenem Gewand.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  12. Holthusen: „Gespalten; vorn in Gold ein roter Äbtissinnenstab; hinten in Blau drei goldene Lindenblätter mit Früchten pfahlweise.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  13. Kirch Jesar: „In Gold über blauem Wellenschildfuß mit silbernem Fisch eine rote Kirche.“ Homepage
  14. Ludwigslust: „Gespalten von Gold und Blau; vorn am Spalt ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, offenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell; hinten am Spalt ein halber grüner Rosenstock mit einer halben roten Rose auf grünem Grund, oben von einem silbernen Johanniter- (Malteser-) Kreuz, unten von einem aufgerichteten goldenen Adlerfang beseitet.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  15. Lübesse: „Geteilt von Gold und Rot; oben ein betagleuchteter roter Marstall mit Satteldach, sechs balkenweise angeordneten Rundbogenfenstern und einer Tür im Mittelteil sowie je zwei rechteckigen und zwei Rundbogenfenstern (2 : 2 gestellt) in den Seitenteilen; unten ein springender goldener Hase.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  16. Lübtheen: „Gespalten, vorn in Rot schräggekreuzt ein silberner Schlägel und ein silbernes Eisen, hinten in Silber auf halbem grünen Hügel ein halbe grüne Tanne am Spalt, an deren Stamm ein aufgerichteter roter Löwe.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  17. Malliß: „Geteilt; oben in Rot schräggekreuzt ein silberner Schlägel und ein silbernes Eisen; unten in Silber ein grünes Eichenblatt mit zwei Früchten.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  18. Moraas: „Gespalten; vorn in Gold ein widersehender schwarzer Lindwurm; hinten in Rot ein halbes silbernes Malteserkreuz am Spalt.“ Homepage
  19. Muchow: „In Gold zwei schräg gekreuzte blaue Sensenblätter mit der Schneide nach außen, darüber eine rote Fliege mit goldenen Flügeln.“
  20. Neustadt-Glewe: „In Rot das schwebende Brustbild eines Mannes in natürlicher Gesichtsfarbe mit silbernem Haar und Bart, am Hals ein blauer Gewandsaum, golden besäumt und mit fünf goldenen Röschen belegt, beseitet von zwei aufrechten goldenen Schlüsseln mit abgewendeten Bärten.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  21. Pampow: „In Rot ein silberner Stabbalken, begleitet oben von drei goldenen Rohrkolben balkenweise, unten von einem goldenen Pferdekopf.“
  22. Pätow-Steegen: „In Gold zwischen zwei ausgebogenen grünen Schräg-Unterecken eine blaue Schildfußstelle; auf den Schräg-Unterecken ein verbindender blauer Stabbalken, oben begleitet von einem linksgewendeten schwarzen Pflug.“ Homepage
  23. Picher: „In Grün unter überhöhter silberner Damhirschschaufel fächerförmig eine schräggestellte silberne Ähre und ein schräglinks gestellter silberner Hammer.“ Homepage
  24. Pritzier: „In Grün eine schräg liegende silberne Armbrustfibel, begleitet beidseitig von je einer silbernen gold besamten Apfelblüte.“ Homepage
  25. Rastow: „Geteilt; oben in Rot ein silbernes Malteserkreuz; unten in Gold zwei aufgerichtete rote Hirschstangen mit abgewendeten Enden.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  26. Redefin: „In Rot über goldenem Schildfuß ein springendes goldenes Pferd mit aufgerichtetem Schweif.“ Homepage
  27. Strohkirchen: „Geteilt durch einen erniedrigten, wellenförmigen goldenen Leistenstab; oben in Rot eine goldene Giebelseite eines niedersächsischen Bauernhauses mit schwarzen Fachwerk und schwarzen Giebelbrettern mit abgewendeten Pferdeköpfen, unten in Grün ein unterhalbes, achtspeichiges, achtschaufeliges goldenes Mühlrad.“ Homepage
  28. Sülstorf: „In Rot ein goldener Lindenzweig mit drei Blättern, im linken Obereck ein silbernes Malteserkreuz.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  29. Toddin: „Geteilt von Rot und Gold; oben ein schräglinks liegendes Eichenblatt mit drei Eicheln an einem nach rechtshin abzweigenden Stiel, alles silbern; unten eine blaue Kornblumenblüte an einem blauen Stielende.“ Homepage
  30. Uelitz: „In Rot ein rot-silbern geschachteter Schräglinksbalken, begleitet: oben von einem goldenen Wetterhahn, unten von einem goldenen Flügelkreuz einer Windmühle.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  31. Wittenburg: „In Silber ein gezinntes rotes Stadttor mit offenem Tor, hohem schlanken, spitzbedachten und mit goldenem Knauf versehenen Mittelturm sowie fünffach gezinnten Seitentürmen, auf denen zwei zugewendete, golden bewehrte und rot gezungte schwarze Lindwürmer sitzen.“
  32. Wittenförden: „In Rot eine ausgerissene silberne Kopfweide mit drei beblätterten Zweigen, zwischen den beiden längeren äußeren Zweigen eine goldene Glocke.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  33. Zarrentin: „Geteilt; oben in Blau zwei silberne Maränen übereinander; unten in Rot ein liegender goldener Äbtissinnenstab mit nach vorn und abwärts gerichteter Krümme.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  34. Garlitz: „Geteilt von Silber und Rot, oben ein grüner Eichenzweig, an dem fächerförmig und in wechselnder Reihenfolge drei Blätter und zwei Früchte befestigt sind, unten ein silbernes Mühlrad mit vier Speichen und acht Schaufeln.“
  35. Glaisin: „Unter einem grünen Schildhaupt, darin zwei schräg gekreuzte silberne Schreibfedern, in Silber unter einer schwebenden roten Burg mit Zinnenmauer, offenem Rundbogentor und einem Zinnenturm zwei an den Stielen schräg gekreuzte grüne Eichenblätter.“
  36. Rüterberg: „In Grün auf goldenem Hügel, darin ein blauer Wellenfaden, ein golden gerüsteter Ritter mit Stechhelm, auf einem springenden, golden gehuften, gezäumten und gesattelten silbernen Pferd, in der rechten Hand ein goldenes Schwert und in der linken Hand die goldenen Zügel haltend.“

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