Liste der Wappen der kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen

Liste der Wappen der kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen

Diese Liste beinhaltet – geordnet nach der Verwaltungsgliederung – alle in der Wikipedia gelisteten Wappen der kreisfreien Städte des Landes Nordrhein-Westfalen, inklusive historischer Wappen. Alle Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen führen ein Wappen. Sie sind über die Navigationsleiste am Ende der Seite erreichbar.

Inhaltsverzeichnis

Kreisfreie Städte

Historische Wappen der kreisfreien Städte

Aachen

Bonn

Im § 5 der Bezirkssatzung heißt es: Die Bezirksvertretungen wenden bei besonderen Anlässen die Wappen der ehemals selbständigen Städte und Gemeinden Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Duisdorf als Traditionswappen der Stadtbezirke weiter an. Diese Wappen haben keine rechtliche Bedeutung.

Köln

Wappenbeschreibungen

  1. Aachen: „Die Stadt führt als Stadtwappen einen nach rechts blickenden, rotbewehrten schwarzen Adler auf goldenem Grund.“ (§ 3 Abs. (1) der Hauptsatzung der Stadt Aachen)
  2. Bielefeld: „Das Stadtwappen zeigt im goldenen Feld unter einem roten zinnenbewehrten und mit zwei Mauertürmchen bestandenen offenen Mauerbogen einen silbernen Schild mit drei roten Sparren.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung der Stadt Bielefeld)
  3. Bochum: „Das Stadtwappen zeigt in blau einen in drei Reihen weiß-rot geschachten Balken, der mit einem schwarzen Buch mit gelbem Schnitt, weißer Deckelprägung und weißen Schließen belegt ist.“ (§ 1 Abs. (1) der Hauptsatzung der Stadt Bochum)
  4. Bonn: „Das Wappen zeigt in geteiltem Schild [oben] ¹ in Silber (weiß) ein schwarzes Kreuz, unten in Rot einen schreitenden, herschauenden, goldenen (gelben) Löwen.“ (§ 4 Abs. (2) der Hauptsatzung der Bundesstadt Bonn)
    ¹ Ergänzung durch den Verfasser
  5. Bottrop: „Das Wappen der Stadt zeigt ein schwarzes Krückenkreuz auf weißem Grund, belegt mit einem blauen Schild, darin drei weiße Wolfsangeln (2:1).“ (§ 3 Abs. (1) Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Bottrop)
  6. Dortmund: „Das Wappen der Stadt zeigt den rechtsblickenden, rotbewehrten Adler der ehemaligen Reichs- und Hansestadt Dortmund in Schwarz auf goldenem Grund.“ (§ 3 Abs. (1) Satz 1 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund)
  7. Duisburg: „Ihr Wappen zeigt auf quergeteiltem Schilde in der oberen Hälfte auf Goldgrund (goldgelb) einen schwarzen Doppeladler, von der Brust ab aufwärts, mit roten Zungen, in der unteren Hälfte eine in Silber (weiß) dargestellte dreitürmige Stadtmauer auf rotem Grund.“ (§ 1 Abs. (4) der Hauptsatzung der Stadt Duisburg)
  8. Düsseldorf: „In silbernem (weißem) Schild einen aufgerichteten, doppelgeschwänzten, blaugekrönten und bewehrten Löwen mit einem gesenkten blauen Anker in den Pranken“ (Website der Stadt Düsseldorf)
  9. Essen: „Das Wappen der Stadt Essen besteht aus zwei einander zugeneigten Wappenschilden unter einer goldenen, schwarz schattierten Fürstenkrone, deren von unten teilweise sichtbare Innenseite rot gefärbt ist. Der heraldisch rechte, nach links geneigte Wappenschild enthält einen blauen, schwarz schattierten und rot bewehrten doppelköpfigen Adler des alten Deutschen Reiches auf goldenem Grund. Über dem Adler schwebt eine rote, schwarz schattierte Blätterkrone. Der heraldisch linke, nach rechts geneigte Wappenschild enthält ein goldenes, schwarz schattiertes, nach links geneigtes Schwert. Die beiden Wappenschilde und die darüber stehende Krone bilden eine Einheit.“ (§ 1 Abs. (2) der Hauptsatzung der Stadt Essen)
  10. Gelsenkirchen: „Das ¹ Wappenschild ist geviertelt,
    es enthält im linken ² oberen schwarzen Feld: eine silberne Kirche mit Mittelturm. Der Turm ist vierteilig; er besteht aus dem Turmbau mit schwarzer Toröffnung, dem trapezförmigen Dach, dem Turmaufsatz mit zwei schwarzen Schallöffnungen sowie der Turmspitze mit Kugel. Links und rechts vom Turm befinden sich im Kirchenschiff je zwei schwarze Fensteröffnungen;
    im rechten ³ oberen silbernen Feld: eine bewurzelte grüne Linde;
    im linken ² unteren silbernen Feld: fünf blaue Balken, belegt mit einem roten steigenden, bezungten, doppelschwänzigen Löwen;
    im rechten ³ unteren schwarzen Feld: Schlegel und Eisen, silbern, schräg gekreuzt.“ (§ 3 Abs. (2) der Hauptsatzung der Stadt Gelsenkirchen)
    ¹ der Wappenschild, ² heraldisch rechten, ³ heraldisch linken
  11. Hagen: „Die Stadt Hagen führt ihr traditionelles Wappen. Es zeigt auf blauem Wappenschild einen gelben Eichenbaum (Anlage 1).“ (§ 1 Abs. (2) der Hauptsatzung der Stadt Hagen)
  12. Hamm: „Das Wappen der Stadt Hamm zeigt auf goldenem Grund einen in drei Reihen zu je sieben Feldern rot und silbern geschachten Balken, und zwar oben links mit einem roten Feld beginnend.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung der Stadt Hamm)
  13. Herne: „Das Stadtwappen zeigt in Gold ein schwarzes, springendes Pferd, links darüber ins Kreuz gestellte Schlägel und Eisen.“ (§ 2 der Hauptsatzung der Stadt Herne)
  14. Köln: „Unter rotem Schildhaupt, darin drei goldene dreiblättrige Kronen in Reihe, in Silber 11 schwarze Flammen in drei Reihen (5:4:2).“
  15. Krefeld: „Der gespaltene Wappenschild zeigt vorn in Silber den heiligen Dionysius mit Heiligenschein und rotem Ornat, den Bischofsstab in der Rechten, das abgeschlagene Haupt in der Linken, zu seinen Füßen ein goldenes Schildchen mit schwarzem Balken, hinten in blau über rot geteiltem Feld zwei abgewendete goldene Schlüssel, begleitet von silbernen Schilden mit schwarzen Balkenkreuzen.“ (§ 2 Abs. (2) der Hauptsatzung der Stadt Krefeld)
  16. Leverkusen: „Die Stadt führt als Stadtwappen einen zwiegeschwänzten blaugekrönten, -bewehrten und -bezungten roten Löwen in Silber (Weiß), der von einem schwarzen Wechselzinnenbalken überdeckt ist.“ (§ 3 Abs. 1. der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen)
  17. Mönchengladbach: „Die Stadt Mönchengladbach führt ein Wappen, eine Flagge und ein Dienstsiegel. Die Farben der Stadt Mönchengladbach sind rot und gold.“ (§ 2 der Hauptsatzung der Stadt Mönchengladbach)
    „Das Wappen der Stadt Mönchengladbach zeigt unter rotem Schildhaupt, darin ein silberner Wechselzinnenbalken, gespalten von Blau und Gold, vorne eine silberne Abtskrümme, hinten ein durchgehendes schwarzes Kreuz.“
    Siehe auch Mönchengladbacher Wappen, PDF-Broschüre der Stadt Mönchengladbach.
  18. Mülheim an der Ruhr: „Die Stadt führt ihr bisheriges Wappen und die gelbrote Stadtflagge.“ § 4 Abs. (1) der Hauptsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr
    „Zweimal gespalten und einmal geteilt:
    Feld 1: Rotes Schräggitter in Gold
    Feld 2: Silbernes achtspeichriges Rad in Blau
    Feld 3: Doppelschwänziger roter Löwe in Silber
    Feld 4: Geteilt: oben: schreitender goldener Löwe in Rot, unten: drei schwarze Balken in Silber
    Feld 5: Goldenes bordiertes Schildchen in Rot
    Feld 6: Silbernes sechsspeichriges Rad in Blau, begleitet von vier silbernen Kreuzchen in den Ecken“ (Internetseite der Stadt Mülheim an der Ruhr zum Stadtwappen)
  19. Münster (Westfalen): „Der Schild ist von Gold, Rot und Silber geteilt.“ (keine offizielle Genehmigung oder Verleihung bekannt, siehe den Artikel Wappen von Münster (Westfalen))
  20. Oberhausen: „Die Stadt führt ein Wappen. Das Aussehen des Wappens ergibt sich aus der als Anlage 2 beigefügten Abbildung, die Bestandteil dieser Hauptsatzung ist.“ (§ 3 Abs. (1) der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen)
    „Das Wappen der Stadt Oberhausen zeigt in einem durch eine silberne Spitze von Blau und Rot gespaltenem Schild darin schräg gekreuzt ein schwarzer Schlägel und ein schwarzes Eisen, vorne ein von zwei silbernen Schlangen umwundener silberner Merkurstab, hinten gekreuzt eine silberne Zange und ein silberner Hammer, überdeckt mit einem silbernen Zahnrad.“
  21. Remscheid: „Das Wappen der Stadt Remscheid zeigt auf geteiltem Wappenschild in der oberen Hälfte (Schildhaupt) einen halben, aufrechtschreitenden, doppelschwänzigen Löwen in rot mit blauer Wehr; in der unteren Hälfte (Schildfuß) auf blauem Grund eine aufrechtstehende silberne Sichel mit braunem Griff. Im Druck werden Silber durch Weiß und Gold durch Gelb wiedergegeben. Eine Abbildung des Wappens ist der Originalsatzung beigefügt (Anlage 2*).“ (§ 2 Abs. 2.1 der Hauptsatzung der Stadt Remscheid),
    siehe auch die Internetseite der Stadt Remscheid
  22. Solingen: „Das Wappen der Stadt Solingen zeigt in Blau zwei silberne, schräggekreuzte, gestürzte Schwerter mit goldenen Griffen, mit denen ein goldener Anker verschränkt ist, über dem Schild eine goldene Mauerkrone mit fünf Zinnentürmen, je mit Durchlass und zwei Zinnen.“ (§ 2 Abs. (1) der Hauptsatzung der Stadt Solingen)
  23. Wuppertal: „Das Wappen der Stadt Wuppertal zeigt in Silber, auf zwei goldenen Garnsträngen stehend, einen nach links ¹ blickenden, zweigeschwänzten roten Löwen, blau bewehrt und blau bekrönt, welcher einen schwarzen Rost hält.“ (§ 1 Abs. (2) der Hauptsatzung der Stadt Wuppertal)
    ¹ heraldisch rechts

Siehe auch


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