Liste der Wappen im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Liste der Wappen im Landkreis Ludwigslust-Parchim

Die Liste erfasst alphabetisch geordnet die Wappen der Städte und Gemeinden des Landkreises Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland) sowie der ehemals auf dem Kreisgebiet befindlichen, aufgelösten Landkreise.

Inhaltsverzeichnis

Wappen der Städte und Gemeinden

Folgende Gemeinden führen kein Wappen:

Wappen ehemaliger Landkreise

Wappen ehemals selbstständiger Städte und Gemeinden

Historische Wappen

Blasonierungen

  1. Alt Zachun: „Geteilt von Rot über Gold; oben ein aufrecht schreitender, zwiegeschweifter, golden bekrönter und schwarz bewehrter goldener Löwe mit ausgeschlagener roter Zunge, rechts oben begleitet von einer silbernen Lilie; unten auf grünem Dreiberg einen Baumstumpf mit drei Trieben, von denen die beiden äußeren mit den Spitzen nach innen gebogen sind und sich im unteren Drittel des mittleren kreuzen.“ Homepage
  2. Bandenitz: „Gespalten und halbgeteilt; vorn in Gold ein widersehender schwarzer Lindwurm; hinten oben in Silber ein roter Vogel; hinten unten in Rot ein aufgerichteter, linksgewendeter goldener Adlerfang.“ Homepage
  3. Banzkow: „In Grün über goldenem Wellenschildfuß eine goldene Holländerwindmühle, begleitet beidseitig von einem goldenen Lindenblatt.“ Website der Gemeinde
  4. Bobzin: „In Gold ein blauer Stab; vorn ein rückschauender, rot bewehrter und rot gezungter schwarzer Lindwurm; hinten zwischen zwei grünen Kleeblättern eine grüne Weizenähre.“ Homepage
  5. Boizenburg: „In Blau eine goldene Burg mit gezinnter Mauer und geöffneten Torflügeln; darüber ein Turm mit drei Fenstern und Kuppeldach, flankiert von Seitenflügeln mit je vier Fenstern und gegipfeltem Dach, beide Dächer mit einem Knopf besteckt.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  6. Brenz: „Gespalten; vorn in Gold ein schwebender, spitzbedachter roter Burgturm slawischer Bauart mit offenem Tor; hinten in Blau zwei schräg gekreuzte goldene Getreideähren.“ Hauptsatzung § 1 Abs. 2
  7. Bresegard bei Picher: „In Silber auf rotem Hügel eine grüne Birke mit neun silbernen Früchten.“ Homepage
  8. Brüel: „Gespalten von Gold und Rot; vorn am Spalt ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern; hinten am Spalt ein halber, sechsstrahliger goldener Stern, darunter ein aus dem Spalt nach links wachsendes, gestieltes goldenes Dreiblatt.“ Hauptsatzung
  9. Buchberg: „In Rot über fünf fünfblättrigen silbernen Blüten mit grünen Butzen im Fünfpass gestellt einen laufenden goldenen Hirsch.“ Hauptsatzung §1 Abs.3
  10. Cambs: „Gespalten von Grün und Gold; vorn am Spalt eine halbe, bewurzelte, blattlose goldene Eiche mit goldenen Früchten an den Zweigenden; hinten fünf blaue Fische pfahlweise übereinander.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  11. Crivitz: „In Silber ein roter Kleeblattbogen, darauf drei rote Kuppeltürme mit je drei Fenstern nebeneinander, der mittlere stärker und mit einem Tatzenkreuz, die äußeren mit einem Knauf; darunter ein von Rot und Gold geteilter Dreieckschild, beseitet von je einer roten Rose.“
  12. Dabel: „In Gold eine rote Holländerwindmühle über einer erniedrigten blauen Wellenleiste, begleitet beiderseits und oben von je einem aufrechten Eichenblatt mit schwarzem Stiel, daran zwei blaue Früchte.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  13. Demen: „In Gold mit einem von Gold und Blau im Doppelwolkenschnitt geteilten Bord zwei schräggekreuzte, an den oberen Enden rot-golden brennende rote Baumstämme, bewinkelt von vier roten Kleeblättern.“
  14. Dobbertin: „Durch Wellenschnitt gespalten; vorn in Blau eine linksgewendete hersehende goldene Eule, auf einer Pflugschar sitzend; hinten in Gold ein aus dem unteren Schildrand hervorkommender, doppelhelmiger roter Kirchturm mit spitzbogigem offenem Tor und je zwei spitzbogigen betagleuchteten Fenstern und Schallöffnungen sowie einem schwarzen Kreuz auf jeder Helmspitze.“ Hauptsatzung § 1 Abs.1
  15. Dömitz: „In Silber ein sechsfach gezinntes rotes Stadttor mit geschlossenen nägelbeschlagenen silbernen Torflügeln, überragt von einem Turm mit einer fünffach gezinnten und beiderseits abgestrebten Platte.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  16. Gallin: „In Grün eine silberne Spitze, belegt mit einer roten Kapelle mit zwei betagleuchteten quadratischen Fenstern, einem spitzbedachten Holzturm und einer offenen Tür; vorn eine schräg liegende silberne Pfeilspitze; hinten eine silberne Windrose, oben besteckt mit einer halben goldenen Lilie.“ 2.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gallin
  17. Gammelin: „Gespalten von Gold und Rot; vorn zwei grüne Hopfendolden übereinander; hinten ein silbernes Kleeblatthochkreuz.“ Homepage
  18. Godern: „In Gold über rotem Schildfuß, darin ein unterhalbes, achtspeichiges goldenes Mühlrad, eine grüne Kastanie, beiderseits begleitet von einem roten Hufeisen mit sechs goldenen Nagellöchern.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  19. Goldberg: „In Gold über einem grünen Dreiberg, dessen Seitenhügel mit je einem Kleeblatt besteckt sind; eine rote Zinnenmauer mir zwei gezinnten Seitentürmen, zwischen denen ein hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern und goldenen Krone schwebt; von der Krone sind fünf abwechselt mit Lilien und Perlen besteckte Zinken sichtbar.“ Hauptsatzung § 1 Abs.3
  20. Grabow: „In Blau ein abnehmender, gesichteter goldener Halbmond mit drei sechsstrahligen goldenen Sternen in der Krümmung der Mondsichel. Auf dem Schild eine dreitürmige rote Mauerkrone mit geschlossenem goldenen Tor.“ Homepage
  21. Granzin: „In Blau eine goldene Pferdebremse; zwischen deren gespreizten Schenkeln eine goldene Garbe.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  22. Hagenow: „In Rot das Brustbild eines hersehenden Bischofs mit natürlicher Gesichtsfarbe, silbernem Haar, rotverzierter goldener Bischofsmütze und goldenem Gewand.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  23. Holthusen: „Gespalten; vorn in Gold ein roter Äbtissinnenstab; hinten in Blau drei goldene Lindenblätter mit Früchten pfahlweise.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  24. Kirch Jesar: „In Gold über blauem Wellenschildfuß mit silbernem Fisch eine rote Kirche.“ Homepage
  25. Kobrow: „Über blauem Wellenschildfuß von Gold und Grün gespalten; vorn eine grüne ausgerissene Klette, hinten eine goldene ausgerissene Fichte.“ (Artikel in Schweriner Volkszeitung vom 14. Dezember 2007)
  26. Kuhstorf: „In Gold eine schräglinke blaue Wellenleiste; begleitet nach der Figur: oben von einem dreiblättrigen grünen Eichenzweig mit zwei Früchten; unten von einem schwarzen Pflug.“ Hauptsatzung, § 2
  27. Leezen: „In Gold ein blauer Balken, begleitet: oben von einem aus zwei Tragsteinen und einem Deckstein bestehenden roten Steingrab, unten von fünf (3:2) roten Pflugscharen.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  28. Lübz: „In Gold ein hersehender, gold gekrönter schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem roten Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in sieben Spitzen abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern; beseitet von je einem facettierten roten Stern.“
  29. Ludwigslust: „Gespalten von Gold und Blau; vorn am Spalt ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit silbernen Hörnern, goldener Krone, offenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und abgerissenem Halsfell; hinten am Spalt ein halber grüner Rosenstock mit einer halben roten Rose auf grünem Grund, oben von einem silbernen Johanniter- (Malteser-) Kreuz, unten von einem aufgerichteten goldenen Adlerfang beseitet.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  30. Lübesse: „Geteilt von Gold und Rot; oben ein betagleuchteter roter Marstall mit Satteldach, sechs balkenweise angeordneten Rundbogenfenstern und einer Tür im Mittelteil sowie je zwei rechteckigen und zwei Rundbogenfenstern (2 : 2 gestellt) in den Seitenteilen; unten ein springender goldener Hase.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  31. Lübtheen: „Gespalten, vorn in Rot schräggekreuzt ein silberner Schlägel und ein silbernes Eisen, hinten in Silber auf halbem grünen Hügel ein halbe grüne Tanne am Spalt, an deren Stamm ein aufgerichteter roter Löwe.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  32. Malliß: „Geteilt; oben in Rot schräggekreuzt ein silberner Schlägel und ein silbernes Eisen; unten in Silber ein grünes Eichenblatt mit zwei Früchten.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  33. Marnitz: „In Gold über blauem Schildfuß, darin fünf (3 : 2) goldene Kugeln, ein schreitender, den linken Vorderfuß anhebender schwarzer Stier.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  34. Moraas: „Gespalten; vorn in Gold ein widersehender schwarzer Lindwurm; hinten in Rot ein halbes silbernes Malteserkreuz am Spalt.“ Homepage
  35. Muchow: „In Gold zwei schräg gekreuzte blaue Sensenblätter mit der Schneide nach außen, darüber eine rote Fliege mit goldenen Flügeln.“
  36. Neustadt-Glewe: „In Rot das schwebende Brustbild eines Mannes in natürlicher Gesichtsfarbe mit silbernem Haar und Bart, am Hals ein blauer Gewandsaum, golden besäumt und mit fünf goldenen Röschen belegt, beseitet von zwei aufrechten goldenen Schlüsseln mit abgewendeten Bärten.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  37. Pampow: „In Rot ein silberner Stabbalken, begleitet oben von drei goldenen Rohrkolben balkenweise, unten von einem goldenen Pferdekopf.“
  38. Parchim: „In rotem Schild ein hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern, um die je drei goldene Binden geschlungen sind und eine goldene Krone, die fünf, abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken zeigt; zwischen den Hörnern, aus dem Stierkopf aufwachsend, die vierendigen Stangen eines goldenen Hirschgeweihs. Der Stierkopf ist beseitet: in Höhe des Kronenreifs von zwei sechsstrahligen goldenen Sternen, darunter von zwei, mit den Blättern schräg nach außen gekehrten grünen Kleestängeln.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  39. Pätow-Steegen: „In Gold zwischen zwei ausgebogenen grünen Schräg-Unterecken eine blaue Schildfußstelle; auf den Schräg-Unterecken ein verbindender blauer Stabbalken, oben begleitet von einem linksgewendeten schwarzen Pflug.“ Homepage
  40. Picher: „In Grün unter überhöhter silberner Damhirschschaufel fächerförmig eine schräggestellte silberne Ähre und ein schräglinks gestellter silberner Hammer.“ Homepage
  41. Pinnow: „In Gold auf grünem Hügel stehend das rot behaarte und bebartete blau gekleidete Petermännchen mit blauem Hut nebst silberner Feder, mit silberner Halskrause, silbernem Besatz und silbernen Ärmelstulpen, rotem Gürtel, silbern gespornten roten Stulpenstiefeln, in beiden Händen (je) eine silberne Stelze haltend.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  42. Plate: „In von Rot und Gold schräglinks geteiltem Schild eine leicht gewölbte Brücke mit rechts und links je einem kleinen und in der Mitte einem großen Durchlass in verwechselten Farben.“
  43. Plau am See: „In Gold ein rotes, auf einem Sockel stehendes Stadttor mit 5 Zinnen, an jeder Seite desselben eine bogenförmige Ausladung mit je zwei Zinnen, in der Toröffnung ein hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern, geschlossenem Maul und einer goldenen Krone, die fünf abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken zeigt (Richenbergischer Stierkopf).“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  44. Pritzier: „In Grün eine schräg liegende silberne Armbrustfibel, begleitet beidseitig von je einer silbernen gold besamten Apfelblüte.“ Homepage
  45. Raben Steinfeld: „In Gold zwischen zwei blauen Flankenpfahlfäden drei schwarze Steine, auf dem mittleren, größeren Stein ein goldbewehrter, flugbereiter schwarzer Rabe.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  46. Rastow: „Geteilt; oben in Rot ein silbernes Malteserkreuz; unten in Gold zwei aufgerichtete rote Hirschstangen mit abgewendeten Enden.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  47. Redefin: „In Rot über goldenem Schildfuß ein springendes goldenes Pferd mit aufgerichtetem Schweif.“ Homepage
  48. Siggelkow: „In Gold eine schräglinke blaue Wellenleiste, begleitet: vorn von einer auf einem schwarzen Astende sitzenden roten Eule, hinten von einer in der bauchigen Mitte profilierten roten Urne mit zwei Henkeln.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  49. Spornitz: „In Grün, zwei schräggekreuzte goldene Giebelbretter mit abgewendeten Pferdeköpfen, begleitet von sieben bordweise gestellten silbernen Steinen.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  50. Sternberg: „Gespalten von Gold und Rot; vorn am Spalt ein halber hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern und goldener Krone, hinten am Spalt ein halber achtstrahliger Stern.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  51. Stolpe: „In Rot zwei schräg gekreuzte goldene Ähren, begleitet beiderseits und unten von je einem sechsspeichigen goldenen Rad.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  52. Strohkirchen: „Geteilt durch einen erniedrigten, wellenförmigen goldenen Leistenstab; oben in Rot eine goldene Giebelseite eines niedersächsischen Bauernhauses mit schwarzen Fachwerk und schwarzen Giebelbrettern mit abgewendeten Pferdeköpfen, unten in Grün ein unterhalbes, achtspeichiges, achtschaufeliges goldenes Mühlrad.“ Homepage
  53. Suckow: „In Gold eine gewurzelte grüne Linde, der Stamm überdeckt mit einem springenden schwarzen Hund.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  54. Sülstorf: „In Rot ein goldener Lindenzweig mit drei Blättern, im linken Obereck ein silbernes Malteserkreuz.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  55. Techentin: „In Rot zwei schräggekreuzte goldene Krummstäbe, begleitet: oben von einer goldenen Fürstenkrone, unten von einem silbernen Schildchen, darin ein schwarzer Doppeladler.“ Hauptsatzung § 1 Abs.1
  56. Tessenow: „In Silber ein schräglinker blauer Wellenbalken, begleitet: vorn von einem vorderhalben, steigenden roten Einhorn, hinten von einer bauchigen roten Flasche.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  57. Toddin: „Geteilt von Rot und Gold; oben ein schräglinks liegendes Eichenblatt mit drei Eicheln an einem nach rechtshin abzweigenden Stiel, alles silbern; unten eine blaue Kornblumenblüte an einem blauen Stielende.“ Homepage
  58. Uelitz: „In Rot ein rot-silbern geschachteter Schräglinksbalken, begleitet: oben von einem goldenen Wetterhahn, unten von einem goldenen Flügelkreuz einer Windmühle.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  59. Wittenburg: „In Silber ein gezinntes rotes Stadttor mit offenem Tor, hohem schlanken, spitzbedachten und mit goldenem Knauf versehenen Mittelturm sowie fünffach gezinnten Seitentürmen, auf denen zwei zugewendete, golden bewehrte und rot gezungte schwarze Lindwürmer sitzen.“
  60. Wittenförden: „In Rot eine ausgerissene silberne Kopfweide mit drei beblätterten Zweigen, zwischen den beiden längeren äußeren Zweigen eine goldene Glocke.“ Hauptsatzung § 2 Abs.2
  61. Witzin: „In Blau eingezogene goldene Spitze, belegt mit einem blauen Mühlrad; vorn zwei gekreuzte goldene Giebelbretter mit nach außen gewendeten Pferdeköpfen; hinten ein aufrecht stehender mit der Krümme nach innen weisender goldener Abtstab.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  62. Zapel: „In Grün ein goldbewehrter silberner Fischreiher mit angehobenem linken goldenen Ständer; begleitet in der rechten Oberecke von zwei goldenen Eicheln an einem schräg rechts gestellten goldenen Stiel, in der linken Oberecke von zwei goldenen Eicheln an einem schräg links gestellten goldenen Stiel.“ Hauptsatzung § 1, Abs.2
  63. Zarrentin: „Geteilt; oben in Blau zwei silberne Maränen übereinander; unten in Rot ein liegender goldener Äbtissinnenstab mit nach vorn und abwärts gerichteter Krümme.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  64. Landkreis Ludwigslust: „Geteilt durch einen Wellenschnitt von Rot und Silber; oben ein schreitendes goldenes Pferd; unten drei fächerförmig zusammengewachsene grüne Eichenblätter.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.3)
  65. Landkreis Parchim: „In Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit schwarzen Hörnern, geschlossenem Maul und einer goldenen Krone, von der drei kleeblattförmige Zinken sichtbar sind, ein rechtes blaues Schrägeck und ein linkes unteres blaues Schrägeck.“ Hauptsatzung § 1 Abs.3
  66. Garlitz: „Geteilt von Silber und Rot, oben ein grüner Eichenzweig, an dem fächerförmig und in wechselnder Reihenfolge drei Blätter und zwei Früchte befestigt sind, unten ein silbernes Mühlrad mit vier Speichen und acht Schaufeln.“
  67. Glaisin: „Unter einem grünen Schildhaupt, darin zwei schräg gekreuzte silberne Schreibfedern, in Silber unter einer schwebenden roten Burg mit Zinnenmauer, offenem Rundbogentor und einem Zinnenturm zwei an den Stielen schräg gekreuzte grüne Eichenblätter.“
  68. Karow: „Unter blauem Schildhaupt in Gold die gezinnte rote Stufengiebelfront einer Kirche mit acht (1:7) Spitzbogenfenstern, in der offenen Tür ein rotes Holzkreuz.“ Hauptsatzung § 1 Abs.2
  69. Retgendorf: „Gespalten; vorn in Blau zwei links gewendete silberne Sperlinge übereinander; hinten in Silber zwei springende blaue Fische übereinander.“
  70. Retzow: „In Rot ein laufender goldener Hirsch, begleitet in den Oberecken und in der Schildfußstelle von einer fünfblättrigen silbernen Blüte mit grünen Butzen.“
  71. Rubow: „Geteilt durch einen Tannenschnitt mit sieben Tannen; oben in Rot zwei zugewendete silberne Sperlinge; unten in Gold ein roter Dreiberg, belegt mit einem springenden silbernen Fisch.“
  72. Rüterberg: „In Grün auf goldenem Hügel, darin ein blauer Wellenfaden, ein golden gerüsteter Ritter mit Stechhelm, auf einem springenden, golden gehuften, gezäumten und gesattelten silbernen Pferd, in der rechten Hand ein goldenes Schwert und in der linken Hand die goldenen Zügel haltend.“

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