- Liste der Wappen im Landkreis Demmin
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Diese Liste erfasst alphabetisch geordnet die Wappen der Städte und Gemeinden des Landkreises Demmin in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).
Lage des Landkreises in Mecklenburg-Vorpommern
Wappen der Städte und Gemeinden
Folgende Gemeinden führen kein Wappen:
Gemeinde
Alt TellinGemeinde
AltenhagenStadt
Altentreptow[2]Gemeinde
BartowGemeinde
BeggerowGemeinde
BentzinGemeinde
BorrentinGemeinde
BredenfeldeGemeinde
BreesenGemeinde
BreestGemeinde
BriggowGemeinde
BurowGemeinde
DaberkowGemeinde
DuckowGemeinde
FaulenrostGemeinde
GielowGemeinde
GnevkowGemeinde
GolchenGemeinde
GrammentinGemeinde
GrapzowGemeinde
GrischowGemeinde
Groß TeetzlebenGemeinde
GültzGemeinde
GülzowGemeinde
HohenbollentinGemeinde
HohenmockerGemeinde
IvenackGemeinde
JürgenstorfGemeinde
KentzlinGemeinde
KittendorfGemeinde
KletzinGemeinde
KnorrendorfGemeinde
KriesowGemeinde
KruckowGemeinde
KummerowGemeinde
LindenbergGemeinde
MeesigerGemeinde
MöllnGemeinde
NossendorfGemeinde
PripslebenGemeinde
RitzerowGemeinde
RöckwitzGemeinde
RosenowGemeinde
SarowGemeinde
SchönfeldGemeinde
SiedenbollentinGemeinde
SiedenbrünzowGemeinde
SommersdorfStadt
Stavenhagen[11]Gemeinde
TutowGemeinde
TützpatzGemeinde
UtzedelGemeinde
VerchenGemeinde
VölschowGemeinde
WarrenzinGemeinde
WerderGemeinde
WildbergGemeinde
WoldeGemeinde
ZetteminBlasonierungen
- ↑ Landkreis Demmin: „Halbgeteilt und gespalten, von oben in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern, auf der Stirn eine goldene Fürstenkrone, von der fünf abwechselnd mit Lilien und Perlen besteckte Zinken sichtbar sind, hinten in Blau eine schwebende, gezinnte silberne Burg mit geöffnetem begattertem Tor und einem Zinnenturm, dessen Spitzdach mit einer Lilie bekrönt ist und dessen drei Geschosse mit je drei betagleuchteten Fenstern versehen sind, von unten geteilt: oben in Rot ein wachsender silberner Greif, unten von Gold und Blau geschacht.“ Hauptsatzung § 2 Abs.1
- ↑ Altentreptow: „In Silber auf grünem Boden, in dem sich drei silberne Bäche vor einer schwarzen Toröffnung vereinen, eine rote Burg mit einem breiten gezinnten und spitzbedachten Torgebäude, zwei gezinnten und spitzbedachten Rundtürmen mit je zwei schwarzen Spitzbogenfenstern übereinander, die Dächer besteckt mit goldenen Wetterfahnen; das Dach des Torgebäudes erklimmt links ein gold bewehrter roter Greif mit untergeschlagenem Schweif.“
- ↑ Basedow: „In Rot ein links gewendeter silberner Hahn mit schwarzem Schnabel, schwarzen Beinen und zwei schwarzen Federn im Schwanz.“
- ↑ Dargun: „Halb gespalten und geteilt; oben: vorn in Gold ein hersehender, gold gekrönter schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem roten Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, in sieben Spitzen abgerissenem Halsfell und silbernen Hörnern; hinten in Silber ein aufgerichteter, gold bewehrter roter Greif; unten in Blau ein liegender goldener Abtstab.“ Hauptsatzung der Stadt Dargun § 1 "Name/Wappen/Flagge/Dienstsiegel"
- ↑ Demmin: „In Gold eine gezinnte rote Burg mit einem größeren geöffneten, schwarz begatterten Mitteltor und zwei kleineren offenen Seitentoren, zwei spitzbedachten und mit je einer halben silbernen Lilie besteckten Zinnentürmen, deren zwei Geschosse mit je drei betagleuchteten Fenstern versehen sind; zwischen den Türmen schwebt ein rechts gelehnter Schild: in Silber ein aufgerichteter, goldbewehrter roter Greif; auf dem Schild ein goldgekrönter blauer Spangenhelm mit rot-silbernen Decken und einem natürlichen Pfauenfederbusch.“ Hauptsatzung § 1, Abs.3
- ↑ Jarmen: „In Silber eine rote Burg mit geschlossenem golden Tor im blau bedachten, mit drei Dachfenstern versehenem Mittelbau und zwei äußeren blau bedachten, mit je einem Rundbogenfenster versehenen Kuppeltürmen, der rechte Kuppelturm besteckt mit einem goldenen Patriarchenkreuz und einer goldenen Wetterfahne darunter, der linke besteckt mit einem goldenen lateinischen Kreuz und einer goldenen Wetterfahne darunter; zwischen den Kuppeltürmen ein aufgerichteter, gold bewehrter roter Greif.“
- ↑ Loitz: „In Rot fünf pfahlweise gestellte silberne Sterne zwischen zwei aufgerichteten goldenen Keulen, die nach außen von je einem gestürzten schwarzen Adlerflügel beseitet sind.“ Hauptsatzung § 2, Abs.2
- ↑ Malchin: „In Gold zwischen zwei schwebenden roten Türmen mit je vierfach gezinnter, beiderseits abgestützter Platte und sieben (1:2:2:2) betagleuchteten Fenstern, ein hersehender, gold gekrönter schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern, überhöht von einem roten Tatzenkreuz.“
- ↑ Neukalen: „In Silber ein offenes rotes Stadttor, bestehend aus zwei durch einen Bogen verbundenen, dreifach gezinnten Seitentürmen mit je zwei schwarzen Fenstern und je einer nach innen weisenden, abgestützten Zinnenplattform, auf dem Bogen ein Turm mit drei schwarzen Fenstern, Zinnenplatte und Spitzdach; im Torbogen ein nach rechts gelehnter goldener Schild, darin ein hersehender, gold gekrönter schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul und silbernen Hörnern, auf dem Schild ein rechts gekehrter blauer Kübelhelm mit einer Pfauenfederrosette in natürlichen Farben.“
- ↑ Remplin: „Geviert; Feld 1 und 4: in Gold zwei flache blaue Doppelsparren; Feld 2 und 3: in Rot zwei schwebende, mit Spickeln besetzte goldene Stabbalken, oben vier Spickel, unten drei.“
- ↑ Stavenhagen: „In Gold ein hersehender, gold gekrönter schwarzer Stierkopf mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernen Hörnern.“
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