- Liste der Wappen im Landkreis Uecker-Randow
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Diese Liste erfasst alphabetisch geordnet die Wappen der Städte und Gemeinden des Landkreises Uecker-Randow in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).
Wappen des Landkreis
Uecker-Randow[1]Lage des Landkreises in Mecklenburg-Vorpommern
Der Landkreis Uecker-Randow in Deutschland
Wappen der Städte und Gemeinden
Folgende Gemeinden führen kein Wappen:
Gemeinde
AltwigshagenGemeinde
BlumenhagenGemeinde
BrietzigGemeinde
DamerowGemeinde
FahrenwaldeGemeinde
Ferdinandshof[3]Gemeinde
GlasowGemeinde
GrambinGemeinde
Groß LuckowGemeinde
Hammer a. d. UeckerGemeinde
HeinrichsruhGemeinde
Heinrichswalde[4]Gemeinde
HinterseeGemeinde
JatznickGemeinde
Klein LuckowGemeinde
KoblentzGemeinde
KrugsdorfGemeinde
Liepgarten[5]Gemeinde
LuckowGemeinde
MeiersbergGemeinde
NadrenseeGemeinde
NiedenGemeinde
PapendorfGemeinde
PolzowGemeinde
RollwitzGemeinde
RothemühlGemeinde
Rothenklempenow[10]Gemeinde
SchönwaldeGemeinde
Torgelow-HolländereiStadt
UeckermündeStadt
Ueckermünde
(großes Wappen)[13]Gemeinde
ViereckGemeinde
Vogelsang-Warsin[14]Gemeinde
WilhelmsburgGemeinde
ZerrenthinGemeinde
ZüsedomBlasonierungen
- ↑ Landkreis Uecker-Randow: „In Silber ein aus blauem, mit zwei silbernen Wellenbalken belegtem Wellenschildfuß hervorkommender, sich nach oben verjüngender, gezinnter roter Back-steinrundturm mit abgeflachtem Spitzdach und zwei balkenweise angeordneten schwarzen Fenstern, begleitet: rechts von einem goldbewehrten roten Greif, links von einem goldbewehrten roten Adler.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
- ↑ Eggesin: „In Silber ein blauer Sparren; zwischen den Schenkeln des Sparrens eine gezinnte rote Mauer mit aufgesetztem Zinnenturm und geschlossenem goldenen Tor; über dem Turm schwebend ein roter Greif mit goldener Bewehrung.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.2); „Der blaue Sparren steht für den Zusammenfluss der Flüsse Ücker und Randow in der Stadtgemarkung, Mauer und Zinnenturm stehen für die einst zahlreichen Ziegeleien und zugleich für das verliehene Stadtrecht. (Vgl.: Flaggenkurier Nr. 21–22 2006, Bl. 6.“
- ↑ Ferdinandshof: „Halb gespalten und geteilt; oben: vorn in Silber ein blauer Kelch; hinten in Blau ein schreitendes, schwarz gemähntes und gehuftes, silbernes Pferd mit schwarzem Schweif und schwarzem Sattel; unten in Grün zwei silberne Wellenfäden.“
- ↑ Heinrichswalde: „In Silber über blauem Wellenschildfuß, darin ein silberner Hecht mit schwarzer Zeichnung, eine ausgerissene, grün beblätterte und befruchtete schwarze Eiche; überhöht von einem auffliegenden schwarz-silbernen Seeadler.“
- ↑ Liepgarten: „Über einem silbernen Schildfuß, darin ein blauer Wellenbalken, in Gold ein grüner Dreiberg, belegt mit einem goldenen Samenstand der Linde mit fünf Samenkapseln; auf dem Dreiberg eine rote Linde mit grünen Blättern.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.2)
- ↑ Löcknitz: „Über grünem Schildfuß, darin ein silberner Wellenbalken, in Silber eine rote Burg mit einem rechtsstehenden eckigen Turm mit offenem schwarzen Tor und einer linksstehenden Mauer mit vier Zinnentürmen, die zwei mittleren erhöht und zwei offenen schwarzen Toren; über der Burgmauer ein schräglinks schwebendes grünes Eichenblatt.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.2)
- ↑ Mönkebude: „Durch Wellenschnitt geteilt von Silber über Blau; oben ein von schwarzem Gebälk eingerahmtes silbernes Fachwerkhaus mit fünf Fenstern, einer Tür und einem Reetdach in Schwarz, beseitet von je einer grünen Kiefer, deren jeweils unterster, zum Fachwerkhaus weisender Ast gestümmelt ist; unten ein nach links gewendeter silberner Fisch.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.2)
- ↑ Pasewalk: „In Blau drei (2:1) rote Greifenköpfe mit geöffnetem goldenem Schnabel und ausgeschlagener roter Zunge.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.2)
- ↑ Penkun: „In Silber, auf einer goldenen Krone stehend, ein aufgerichteter goldbewehrter roter Greif“. (Hauptsatzung § 1 Abs.2)
- ↑ Rothenklempenow: „Unter dreifach gezinntem grünen Schildhaupt in Gold zwei schwarze Balken, der obere belegt mit zwei goldenen Rosen, der untere mit einer goldenen Rose.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.2)
- ↑ Strasburg (Uckermark): „In Blau über Wasser eine goldene Burg mit ungezinnter Mauer und drei gezinnten Türmen, der mittlere Turm stärker als die beiden äußeren, alle drei Türme mit rotem Spitzdach, goldenem Knauf und schwarzer Fensteröffnung; auf der Torstelle ein silberner Schild mit golden bewehrtem roten Adler.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.5)
- ↑ Torgelow: „Gespalten; vorn in Silber schräg gekreuzt ein schwarzer Schlägel und ein schwarzes Eisen; hinten in Blau ein abgerissener, gold bewehrter roter Greifenkopf.“
- ↑ Ueckermünde: „In Silber einen aufgerichteten roten Greif mit goldener Bewehrung.“ Das große Wappen zeigt außerdem „im oberen Teil einen Spangenhelm mit Halsschmuck, rot-silberner Helmdecke und zwei goldene nebeneinander stehende lateinische „U“ als Helmzier.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.2)
- ↑ Vogelsang-Warsin: „In Grün auf einem blauen Wellenschildfuß, dieser mit zwei silbernen Wellenbalken belegt, eine silberne Feldsteinmauer, in der Mitte unterbrochen von einem silbernen zweigeschossigen Turm mit betagleuchtetem Tor, an den Seiten mit Zierbändern, mit einem schwarzen Dach sowie mit einer ebensolchen Spitzhaube auf dem schlanken Turmaufbau des Daches versehen, den Turm beseitet rects ein silbernes Eichenblatt und links eine silberne Getreideähre.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.2)
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